Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.03.2016 - 6 U 195/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung gegenüber Fachkreisen - kanzlei.biz
Werbung mit "die besten Konditionen" ist grundsätzlich nicht als Spitzenstellungswerbung zu verstehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Wettbewerb; Irreführung; Spitzenstellungsbehauptung; Fachkreise; Verkehrsauffassung
- rechtsportal.de
UWG § 5
Wettbewerbswidrigkeit einer Spitzenstellungsbehauptung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung gegenüber Fachkreisen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung gegenüber Fachkreisen
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 15.09.2015 - 20 O 119/15
- OLG Frankfurt, 17.03.2016 - 6 U 195/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2016 - 6 U 195/15
Zwar gehören die Senatsmitglieder nicht selbst zu den angesprochenen Küchenmöbelhändlern; es ist jedoch nicht ersichtlich, dass diese Fachkreise zur Beurteilung der Werbeangaben auf besondere Erfahrungen oder Kenntnisse zurückgreifen müssten (vgl. BGH GRUR 2004, 244 [BGH 02.10.2003 - I ZR 150/01] - Marktführerschaft, jurisTz. 20).
- OLG Hamburg, 09.12.2021 - 5 U 180/20
Hausverkauf zum Höchstpreis - Wettbewerbswidrige Werbung: Werbung eines …
Auch das OLG Frankfurt (Urteil vom 17.03.2016, Az. 6 U 195/15) habe eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung verneint.Die von der Beklagten weiter angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 17.03.2016, Az. 6 U 195/15, erging ebenfalls nicht zur Werbung für Immobilienverkäufe, sondern zur Werbung gegenüber Küchenmöbelhändlern mit "besten Einkaufskonditionen".
Sie betraf im Übrigen Angaben im kaufmännischen Verkehr, für den das OLG Frankfurt zumal bei einem fehlenden bestimmten Artikel die Verwendung des Superlativs "beste" als "nicht zwingend mit der Erwartung verbunden" sah, dass das werbende Unternehmen tatsächlich die besten Einkaufskonditionen aller Mitbewerber anbiete (vgl. OLG Frankfurt vom 17.03.2016, 6 U 195/15, Rn 9 f. - zitiert nach juris).
- LG Hamburg, 03.12.2020 - 312 O 367/19
Angabe "Hausverkauf zum Höchstpreis" bei einer Maklerwerbung
Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 17.3.2016 (6 U 195/15) erging ebenfalls nicht zur Werbung für Immobilienverkäufe und betraf im Übrigen Angaben im kaufmännischen Verkehr, für den das OLG die Verwendung des Superlativs "beste" als "nicht zwingend mit der Erwartung verbunden" sah, dass das werbende Unternehmen tatsächlich die besten Preise anbiete (vgl. OLG Frankfurt vom 17.3.2016, 6 U 195/15, Rz 9 f.).