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   OLG Frankfurt, 17.03.2016 - 6 U 195/15   

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https://dejure.org/2016,19990
OLG Frankfurt, 17.03.2016 - 6 U 195/15 (https://dejure.org/2016,19990)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2016 - 6 U 195/15 (https://dejure.org/2016,19990)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2016 - 6 U 195/15 (https://dejure.org/2016,19990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung gegenüber Fachkreisen

  • kanzlei.biz

    Werbung mit "die besten Konditionen" ist grundsätzlich nicht als Spitzenstellungswerbung zu verstehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Wettbewerb; Irreführung; Spitzenstellungsbehauptung; Fachkreise; Verkehrsauffassung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung gegenüber Fachkreisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2016 - 6 U 195/15
    Zwar gehören die Senatsmitglieder nicht selbst zu den angesprochenen Küchenmöbelhändlern; es ist jedoch nicht ersichtlich, dass diese Fachkreise zur Beurteilung der Werbeangaben auf besondere Erfahrungen oder Kenntnisse zurückgreifen müssten (vgl. BGH GRUR 2004, 244 [BGH 02.10.2003 - I ZR 150/01] - Marktführerschaft, jurisTz. 20).
  • OLG Hamburg, 09.12.2021 - 5 U 180/20

    Hausverkauf zum Höchstpreis - Wettbewerbswidrige Werbung: Werbung eines

    Auch das OLG Frankfurt (Urteil vom 17.03.2016, Az. 6 U 195/15) habe eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung verneint.

    Die von der Beklagten weiter angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 17.03.2016, Az. 6 U 195/15, erging ebenfalls nicht zur Werbung für Immobilienverkäufe, sondern zur Werbung gegenüber Küchenmöbelhändlern mit "besten Einkaufskonditionen".

    Sie betraf im Übrigen Angaben im kaufmännischen Verkehr, für den das OLG Frankfurt zumal bei einem fehlenden bestimmten Artikel die Verwendung des Superlativs "beste" als "nicht zwingend mit der Erwartung verbunden" sah, dass das werbende Unternehmen tatsächlich die besten Einkaufskonditionen aller Mitbewerber anbiete (vgl. OLG Frankfurt vom 17.03.2016, 6 U 195/15, Rn 9 f. - zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 03.12.2020 - 312 O 367/19

    Angabe "Hausverkauf zum Höchstpreis" bei einer Maklerwerbung

    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 17.3.2016 (6 U 195/15) erging ebenfalls nicht zur Werbung für Immobilienverkäufe und betraf im Übrigen Angaben im kaufmännischen Verkehr, für den das OLG die Verwendung des Superlativs "beste" als "nicht zwingend mit der Erwartung verbunden" sah, dass das werbende Unternehmen tatsächlich die besten Preise anbiete (vgl. OLG Frankfurt vom 17.3.2016, 6 U 195/15, Rz 9 f.).
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