Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Nr 10 UWG, § 8 UWG
Unlautere Behinderung durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen auf "tatsächlich-öffentlichen" Flächen - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Parkplatzklau unter Taxi-Betreibern stellt "gezielte wettbewerbsrechtliche Behinderung" dar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der missbräuchlichen Benutzung eines gekennzeichneten Taxihalteplatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der missbräuchlichen Benutzung eines gekennzeichneten Taxihalteplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoss beim abstellen von Taxen auf Plätzen ohne notwendige Erlaubnis
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Parkplatzklau unter Taxi-Betreibern ist Wettbewerbsbehinderung
- Jurion (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß von Taxiunternehmen durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.11.2013 - 6 O 286/13
- OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 311
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Wettbewerbsverstöße durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich …
Es genügt für die Nutzung der Plätze also nicht, dass der Unternehmer einen Gestattungsvertrag abgeschlossen hat (Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 15 - juris).Für eine Widmung zum öffentlichen Verkehr reicht es auch nicht aus, dass der private Eigentümer sie dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung stellt (vgl. Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 17 - juris).
In diesem Fall erstreckt sich die Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG auch auf die Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße (vgl. auch hierzu bereits Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 23 - juris;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rn. 3.51).
- OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 2/13
Unlautere Absprache zwischen Arzt und Apotheker über die Zuführung von Patienten
Daraus folgt, dass beispielsweise Geschäftsführer und regelmäßig auch Mitarbeiter für von ihnen selbst begangene unlautere Handlungen, die sie zugunsten ihres Unternehmens begangen haben, täterschaftlich ohne Rücksicht darauf haften, ob sie selbst Unternehmer oder Mitbewerber sind (…vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O. Rdz. 2.5a zu § 8 UWG; Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13). - OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Porsche Tuning - Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und …
Würden aber, wie durch die Umfrage des Klägers zwischenzeitlich aufgezeigt, die kollektiven Interessen der Verbandsmitglieder beeinträchtigt, so erstrecke sich die Verbandsklagebefugnis auch auf die Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße (…vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rz. 3.51; 3.28; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13).
- LG Darmstadt, 05.07.2019 - 20 O 2/19 Bei dem Verhalten des Beklagten, das dem Klageantrag zu 1) zugrunde liegt, handelt es sich um eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG (…Vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 5.1.2017 - 6 U 24/16 = GRUR-RR 2017, 195 Rn. 20;… OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 4.2.2016 - 6 U 150/15 = GRUR 2016, 625 Rn. 15; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.05.2017 - 2-24 S 222/16 = BeckRS 2017, 126368).
Ein solches unentgeltliches Ausnutzen von Einrichtungen, die für Mitbewerber geschaffen worden sind und von diesen finanziert werden, ist grundsätzlich als unlautere Behinderung dieser Mitbewerber einzustufen ( OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610).
Der Eigentümer oder Betreiber solcher Flächen hat die Berechtigung, diese an bestimmte Taxiunternehmen oder Taxivereinigungen zu vermieten, die ihrerseits das Nutzungsrecht an den darauf befindlichen Taxi-Halteplätzen gegen Entgelt weitergeben können ( OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610).
Daraus ergibt sich die personenbeförderungsrechtliche Konsequenz, dass Taxis nur an so gekennzeichneten Stellen bereitgehalten werden dürfen ( OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610).
- OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18
Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers durch unberechtigte Benutzung eines …
Denn im vorliegenden Fall sind die behinderten Mitbewerber jedenfalls zum Teil Mitglieder des Klägers, so dass durch den Verstoß zugleich die kollektiven Interessen der Verbandsmitglieder beeinträchtigt werden (Senat, Entscheidung vom 11.06.2019, 6 W 46/16; Entscheidung vom 06.03.2014, 6 U 246/13 , Rdn. 19, juris).Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung auch im "tatsächlich-öffentlichen" Verkehrsraum gelten, der zwar nicht im straßenrechtlichen Sinn dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, durch den privaten Eigentümer aber gleichwohl dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung gestellt worden ist (Senat, Urteil vom 06.03.2014, 6 U 246/13 , Rdn. 17, juris).
- LG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 10 O 11/21 Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris).
Die Einordnung als Verwaltungsakt bedeutet jedoch keineswegs, dass aus der Aufstellung des Schildes notwendig ein Recht zum Gemeingebrauch folgt (vgl. zum Ganzen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. März 2014 - 6 U 246/13 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. November 2019 - 6 U 143/18 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Oktober 2020 - 6 U 131/19 -, juris).
- OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 131/19
Gezielte Behinderung durch Aufstellen eines Taxis auf einem Taxihalteplatz, …
Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris). - OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 203/19
Kein Nutzungsrecht an Taxiständen im tatsächlich-öffentlichen Straßenraum …
Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris). - OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 120/20
Gezielte Behinderung durch Bereithalten auf Taxihalteplätzen, für die ein …
Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2020 - 6 U 131/19 - TTC-Karte; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13). - LG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 6 O 12/20 Ein solches Nutzungsrecht steht dem Beklagten nicht bereits deshalb zu, weil die fraglichen Bereiche durch die Eigentümer dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wurde und dort deswegen die StVO gilt ( OLG Frankfurt, Urteil v. 06.03.2014, 6 U 246/13 , Rn. 17 , juris).