Weitere Entscheidung unten: KG, 15.05.2012

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   OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12   

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https://dejure.org/2013,5239
OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12 (https://dejure.org/2013,5239)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2013 - 6 U 49/12 (https://dejure.org/2013,5239)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2013 - 6 U 49/12 (https://dejure.org/2013,5239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wenn der Domain-Treuhänder nach der Vertragsbeendigung die Domain unrechtmäßig als Faustpfand behält

  • JurPC

    Beweislast für das Vorliegen einer Vereinbarung über die Domainregistrierung

  • rechtsanwaltmoebius.de PDF

    § 12 BGB
    Autohaus-leiner.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beweislast für das Vorliegen einer Vereinbarung über die Domainregistrierung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pflichten eines Domain-Treuhänders nach Vertragsbeendigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Domainrecht

Sonstiges

  • blogspot.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Scheißurteil! Korrektur durch das OLG Karlsruhe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 517
  • K&R 2013, 591
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12
    Das bloße Halten einer Domain führt jedenfalls nicht zu einem unternehmenskennzeichenrechtlichen Anspruch auf Löschung der Domain (BGH GRUR 2012, 304 Rn. 26 - Basler Haar-Kosmetik).

    Entsprechendes gilt, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht hergeleitet werden kann (vgl. BGH, GRUR 2005, 430 f.- mho.de; BGH, GRUR 2008, 1099 Tz. 10 - afilias.de; BGH GRUR 2012, 304 Rn. 29, 32 ff. - Basler Haar-Kosmetik).

    Bei von Haus aus kennzeichnungskräftigen Bezeichnungen setzt die Entstehung des Rechtsschutzes lediglich ihre Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr voraus (vgl. BGH GRUR 2008, 1099 Rn. 16 - afilias.de; BGH GRUR 2012, 304 Rn. 34 - Basler Haar-Kosmetik).

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten nur der erste Schritt im Zuge der für sich genommen rechtlich unbedenklichen Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen ist (BGH, GRUR 2005, 430, 431 - mho.de) oder aber wenn das Kennzeichen- bzw. Namensrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Domaininhaber entstanden ist (BGH GRUR 2012, 304 Rn. 40 m.w.N. - Basler Haar-Kosmetik).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12
    Entsprechendes gilt, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht hergeleitet werden kann (vgl. BGH, GRUR 2005, 430 f.- mho.de; BGH, GRUR 2008, 1099 Tz. 10 - afilias.de; BGH GRUR 2012, 304 Rn. 29, 32 ff. - Basler Haar-Kosmetik).

    Bei von Haus aus kennzeichnungskräftigen Bezeichnungen setzt die Entstehung des Rechtsschutzes lediglich ihre Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr voraus (vgl. BGH GRUR 2008, 1099 Rn. 16 - afilias.de; BGH GRUR 2012, 304 Rn. 34 - Basler Haar-Kosmetik).

    Der Nichtberechtigte kann nur in Ausnahmefällen auf schützenswerte Belange verweisen, die im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (vgl. BGH GRUR 2008, 1099 Rn. 27 - afilias.de).

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12
    Entsprechendes gilt, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht hergeleitet werden kann (vgl. BGH, GRUR 2005, 430 f.- mho.de; BGH, GRUR 2008, 1099 Tz. 10 - afilias.de; BGH GRUR 2012, 304 Rn. 29, 32 ff. - Basler Haar-Kosmetik).

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten nur der erste Schritt im Zuge der für sich genommen rechtlich unbedenklichen Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen ist (BGH, GRUR 2005, 430, 431 - mho.de) oder aber wenn das Kennzeichen- bzw. Namensrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Domaininhaber entstanden ist (BGH GRUR 2012, 304 Rn. 40 m.w.N. - Basler Haar-Kosmetik).

  • LG Mannheim, 11.05.2012 - 7 O 522/11

    Autohaus-leiner.de

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12
    hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 28.01.2013 durch ... für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 11.05.2012 (Az. 7 0 522/11) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 455, 90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2012 zu bezahlen.
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 150/11

    dlg.de - Zur Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12
    Denn der berechtigte Namensträger wird dadurch, dass ein Dritter den Namen als Domainnamen unter einer bestimmten Top- Level-Domain registriert und registriert hält, von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen (BGH a.a.O. Rn. 36 ff. m.w.N. - Basler Haar-Kosmetik; BGH, Urt. v. 13.12.2012, I ZR 150/11, Rn. 14 dlg.de).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04

    grundke. de

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12
    Es kann aber auch nicht festgestellt werden, dass er vertraglich zur streitgegenständlichen Benutzung des Namens berechtigt war, insbesondere die Domain im Auftrag des Klägers auf sich registriert hat (vgl. dazu BGHZ 171, 104 = GRUR 2007, 811 Rn. 12 ff. - grundke.de).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 185/14

    grit-lehmann.de - Namensschutz im Internet: Registrierung eines aus einem

    Der Beklagte hat - entsprechend der ihm insoweit nach allgemeinen Grundsätzen obliegenden Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu OLG Karlsruhe, MMR 2013, 517, 518; Müller in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl., § 12 BGB Rn. 77) - erstinstanzlich vorgetragen, er sei von seiner damaligen Lebensgefährtin mit der Registrierung und Verwaltung des Domainnamens "grit-lehmann.de" beauftragt worden.
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   KG, 15.05.2012 - 6 U 49/12   

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https://dejure.org/2012,37542
KG, 15.05.2012 - 6 U 49/12 (https://dejure.org/2012,37542)
KG, Entscheidung vom 15.05.2012 - 6 U 49/12 (https://dejure.org/2012,37542)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 6 U 49/12 (https://dejure.org/2012,37542)
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