Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31002
OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15 (https://dejure.org/2015,31002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.2015 - 6 U 60/15 (https://dejure.org/2015,31002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 2015 - 6 U 60/15 (https://dejure.org/2015,31002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Hessen

    VO (EG) Nr. 1008/2008 Art. 23, §§ 4 Nr. 1, 5, 8 IV UWG
    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen; rechtsmissbräuchliche Abmahn- und Verfolgungstätigkeit

  • damm-legal.de

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

  • damm-legal.de

    Objektives Missverhältnis zwischen Umfang der Verfolgungstätigkeit und Umfang der geschäftlichen Aktivitäten bestätigt noch nicht Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen; rechtsmissbräuchliche Abmahn- und Verfolgungstätigkeit

  • online-und-recht.de

    Fakultative Zusatzleistungen bei Online-Buchungen von Flügen

  • kanzlei.biz

    Zum Angebot fakultativer Nebenleistungen im Rahmen eines Flugbuchungsportals

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen; rechtsmissbräuchliche Abmahn- und Verfolgungstätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen; rechtsmissbräuchliche Abmahn- und Verfolgungstätigkeit

  • reise-recht-wiki.de

    Anforderungen an "Opt-in" bei Flugbuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Objektives Missverhältnis zwischen Umfang der Verfolgungstätigkeit und Umfang der geschäftlichen Aktivitäten bestätigt noch nicht Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anforderungen an Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an das "opt-in"-Erfordernis bei Angabe von Flugpreisen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahn- und Verfolgungstätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen; rechtsmissbräuchliche Abmahn- und Verfolgungstätigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an das "opt-in"-Erfordernis bei Angabe von Flugpreisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Rechtmäßigkeit von fakultativen Zusatzleistungen bei Online-Flug-Buchungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 274
  • MMR 2016, 112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 33/14

    "Opt-in"-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (GRUR 2015, 400; GRUR-RR 2015, 339), wird dem "opt-in"-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO(EG) Nr. 1008/2008 grundsätzlich auch dann genügt, wenn der Kunde sich "aktiv" für oder gegen die Inanspruchnahme der fakultativen Zusatzleistung entscheiden muss, d.h. den Buchungsvorgang erst nach dieser Entscheidung fortsetzen kann.

    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist dabei an das Ausmaß der noch zulässigen Beeinflussung wegen des Zeit- und Entscheidungsdrucks des Nutzers, unter dem sich der Nutzer während des Buchungsvorgangs befindet, ein durchaus strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. Senat GRUR-RR 2015, 339, Tz. 28).

    Wie der erkennende Senat ebenfalls bereits ausgeführt hat (vgl. GRUR-RR 2015, 339, Tz. 29 f.), ist zwar im vorliegenden Fall auch eine deutliche Herausstellung des Risikos, das ohne den angebotenen Versicherungsschutz besteht, nicht zu beanstanden.

  • OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 148/13

    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (GRUR 2015, 400; GRUR-RR 2015, 339), wird dem "opt-in"-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO(EG) Nr. 1008/2008 grundsätzlich auch dann genügt, wenn der Kunde sich "aktiv" für oder gegen die Inanspruchnahme der fakultativen Zusatzleistung entscheiden muss, d.h. den Buchungsvorgang erst nach dieser Entscheidung fortsetzen kann.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach der konkreten Ausgestaltung des Buchungsvorgangs die Möglichkeit, auf die Zusatzleistung zu verzichten, derart "versteckt" ist, dass dieser Weg für den Nutzer schwerer aufzufinden ist als die Hinzubuchung der Nebenleistung; in diesem Fall fehlt es an einer klaren und gleichwertigen Entscheidungsalternative, die Art. 23 I 4 der VO(EG) Nr. 1008/2008 verlangt (Senat a.a.O. GRUR 2015, 400, Tz. 17).

  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01

    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15
    Insbesondere kann der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Dringlichkeitsverlust durch Ausnutzung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist (vgl. WRP 2013, 385, [...].Tz. 12; OLGR 2001, 331) eine zögerliche Verfolgung des Verfügungsbegehrens im Berufungsverfahren nicht vorgeworfen werden, nachdem sie die Berufungsbegründung jedenfalls nach einem Hinweis auf die mit einer Ausschöpfung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist verbundenen Konsequenzen für den Verfügungsgrund zeitnah und vor Ablauf der verlängerten Frist eingereicht hat.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. GRUR-RR 2007, 56, [...]-Tz. 17 ff.; zuletzt WRP 2015, 598, [...]-Tz. 5 ff.), kann ein festzustellendes objektives Missverhältnis zwischen dem Umfang der Verfolgungstätigkeit und dem Umfang der geschäftlichen Aktivitäten allein den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht begründen.
  • OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 91/12

    Beschränkte Berufungseinigung gegen einen von mehreren Streitgenossen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15
    Insbesondere kann der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Dringlichkeitsverlust durch Ausnutzung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist (vgl. WRP 2013, 385, [...].Tz. 12; OLGR 2001, 331) eine zögerliche Verfolgung des Verfügungsbegehrens im Berufungsverfahren nicht vorgeworfen werden, nachdem sie die Berufungsbegründung jedenfalls nach einem Hinweis auf die mit einer Ausschöpfung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist verbundenen Konsequenzen für den Verfügungsgrund zeitnah und vor Ablauf der verlängerten Frist eingereicht hat.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 6 U 218/14

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in großem Umfang ist kein Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. GRUR-RR 2007, 56, [...]-Tz. 17 ff.; zuletzt WRP 2015, 598, [...]-Tz. 5 ff.), kann ein festzustellendes objektives Missverhältnis zwischen dem Umfang der Verfolgungstätigkeit und dem Umfang der geschäftlichen Aktivitäten allein den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht begründen.
  • OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21

    Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Inkassokosten

    So hat das OLG Frankfurt ausgeführt, dass der Vorwurf des Gebührenerzielungsinteresses ein kollusives Zusammenwirken zwischen Partei und Anwalt in der Weise voraussetze, dass der Anwalt zum Zwecke der Erzeugung eigener Gebührenansprüche seinen Mandanten vollständig oder zum größten Teil von den mit der Führung der Prozesse verbundenen Kostenrisiken freistellt, das heißt die Partei nur als "Strohmann" ihres Anwalts fungiere (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2016, 274 - Drohkulisse, m. w. N.; GRUR-RR 2017, 195 Rn. 13).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Ist etwa das OLG Frankfurt v. 24.09.2015 - 6 U 60/15, BeckRS 2016, 1414 Rn. 4 in einem ganz ähnlichen Fall - dort sogar nach erfolgter Fristverlängerung - bei auf einen richterlichen Hinweis auf die möglichen Folgen hin zumindest noch zeitnah eingereichter Berufungsbegründung vom Fortbestehen des Verfügungsgrundes ausgegangen, kann vorliegend nichts anderes gelten, zumal hier sogar noch innerhalb der regulären Begründungsfrist reagiert und die Begründung fristgerecht vorgenommen worden ist.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 W 10/16

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche;

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urteil vom 24.9.2015 - 6 U 60/15; juris-Tz. 36 ff. m.w.N.), reicht hierfür eine umfangreiche Verfolgungstätigkeit oder deren objektives Missverhältnis zum Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit allein nicht aus.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 6 U 74/17

    Irreführung durch Wirksamkeitsaussagen für osteopathische Behandlungsmethoden

    Der Vorwurf, vorwiegend Aufwendungsersatzansprüche entstehen lassen zu wollen, setzt - da dem Kläger solche Ansprüche selbst nicht zustehen - ein kollusives Zusammenwirken mit dem beauftragten Anwalt in der Weise voraus, dass der Anwalt zum Zwecke der Erzeugung eigener Gebührenansprüche seinen Mandanten vollständig oder zum größten Teil von den mit der Führung der Prozesse verbundenen Kostenrisiken freistellt, d.h. die Partei nur als "Strohmann" ihres Anwalts fungiert (vgl. Senat Urteil vom 24.9.2015 - 6 U 60/15; juris-Tz. 42 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.02.2022 - 15 U 244/21

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit Mögliche

    Das allein genügt aber nicht für die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit: Weil die Frage, ob und wie das Stellen von Fristverlängerungsanträgen für die Berufungsbegründungsfrist in einstweiligen Verfügungsverfahren "dringlichkeitsschädlich" ist, ohnehin noch nicht im letzten Detail als geklärt anzusehen und die Handhabung einer (möglichen) "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit jedenfalls von gewissen regionalen Unterschieden geprägt sein dürfte (vgl. etwa aus jüngerer Zeit zum Thema neben der in der Verfügung der Vorsitzenden Richterin zitierten OLG-Entscheidung etwa OLG Dresden v. 06.03.2018 - 4 U 1675/17, juris = NJW-RR 2018, 1135; OLG Nürnberg v. 07.11.2017 - 3 U 1206/17, BeckRS 2017, 153630 Rn. 12 f.; Senat v. 18.03.2019 - 15 U 25/19, BeckRS 2019, 22208 Rn. 3; Schuschke/Roderburg , in: Schuschke u.a., Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, Vor § 935 Rn. 105 m.w.N.), wird teilweise ein richterlicher Hinweis auf das Problem vor einer Entscheidung über eine beantragte Fristverlängerung aus Gründen des fairen Verfahrens sogar ausdrücklich für geboten gehalten (so deutlich Schlingloff , in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2014, § 12 Rn. 401; Kaiser , in: Götting/Nordemann, UWG, 3. Auflage 2016, § 12 Rn. 171; Voß , in Cepl/Voß , Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl. 2018, § 940 Rn. 90 und offenbar auch OLG Frankfurt v. 24.09.2015 - 6 U 60/15, BeckRS 2016, 1414 Rn. 4).

    Für die Annahme einer solchen Besorgnis bestand hier auch aus einem weiteren Grund kein Anlass: Denn im weiteren Verlauf des Verfahrens wird vom Senat zu klären sein, ob ggf.- wie die Berufungserwiderung des Verfügungsbeklagten meint - bereits das schlichte Stellen eines Verlängerungsantrages "dringlichkeitsschädlich" gewesen ist (so die in der richterlichen Verfügung der Vorsitzenden zitierte Entscheidung des OLG München v. 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart, GRUR-RS 2021, 29384) oder erst das - hier in der Tat dann fehlende - "Ausschöpfen" einer solchen (ggf. verlängerten) Frist, so dass etwa eine auf Hinweis noch ausreichend zeitnah erfolgende Begründung unschädlich wäre (so OLG Frankfurt v. 24.09.2015 - 6 U 60/15, BeckRS 2016, 1414 Rn. 4).

  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2021 - 6 O 7/20

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 23 Luftverkehrsdienste-VO wenn bei

    Gerade Buchungssituationen im Internet sind auf eine schnelle Entscheidung angelegt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24.09.2015 - 6 U 60/15 , juris Rn. 31 ), sodass ein derart umständlich gestalteter Hinweis nicht mehr dem Gebot der Transparenz und der Klarheit genügt.
  • OLG Frankfurt, 21.03.2016 - 6 W 21/16

    Irreführende Werbung mit Gesundheitsbezug: Anforderungen an die Darlegungs- und

    Der Vorwurf, vorwiegend Aufwendungsersatzansprüche entstehen lassen zu wollen, setzt - da dem Antragsteller solche Ansprüche selbst nicht zustehen - den Vorwurf eines kollusiven Zusammenwirkens mit dem beauftragten Anwalt in der Weise voraus, dass der Anwalt zum Zwecke der Erzeugung eigener Gebührenansprüche seinen Mandanten vollständig oder zum größten Teil von den mit der Führung der Prozesse verbundenen Kostenrisiken freistellt, d.h. die Partei nur als "Strohmann" ihres Anwalts fungiert (vgl. Senat Urteil vom 24.9.2015 - 6 U 60/15; juris-Tz. 42 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht