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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,67046
OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2018,67046)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.01.2018 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2018,67046)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Januar 2018 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2018,67046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 491 Abs 1 S 1 BGB
    Verwirkung bei fehlendem unzumutbaren Nachteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17
    Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (BGH Urteile, vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, Rn. 40; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 37; vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 30).

    Wurde der Vertrag auf Wunsch des Verbrauchers vorzeitig beendet, stehen weder der ursprüngliche Mangel der Widerrufsbelehrung noch der Umstand, dass es der Unternehmer in der Folgezeit versäumt hat, den Verbraucher nachzubelehren, der Annahme der Verwirkung entgegen (BGH, Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15 Rn. 30).

    Nach den vom XI. Senat des Bundesgerichtshofs formulierten Obersätzen ist der Eintritt eines solchen Nachteils keine notwendige Bedingung der Verwirkung des Rechts, ein Verbraucherdarlehen zu widerrufen (vgl. BGH Urteile, vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, Rn. 40; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 37; vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 30).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17
    Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (BGH Urteile, vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, Rn. 40; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 37; vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 30).

    Nach den vom XI. Senat des Bundesgerichtshofs formulierten Obersätzen ist der Eintritt eines solchen Nachteils keine notwendige Bedingung der Verwirkung des Rechts, ein Verbraucherdarlehen zu widerrufen (vgl. BGH Urteile, vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, Rn. 40; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 37; vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 30).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17
    Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (BGH Urteile, vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, Rn. 40; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 37; vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 30).

    Nach den vom XI. Senat des Bundesgerichtshofs formulierten Obersätzen ist der Eintritt eines solchen Nachteils keine notwendige Bedingung der Verwirkung des Rechts, ein Verbraucherdarlehen zu widerrufen (vgl. BGH Urteile, vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, Rn. 40; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 37; vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 30).

  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 365/16

    Widerruf der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17
    Denn dem Wunsch des Verbrauchers, den Vertrag vorzeitig zu beenden, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in diesen Fallgestaltungen - abhängig von den weiteren Umständen - maßgebliches Gewicht beizumessen sein (BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, Rn. 8 zum Urteil des Senats vom 23. Mai 2017 - 6 U 192/16).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2017 - 6 U 192/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung bei Widerruf eines einvernehmlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17
    Denn dem Wunsch des Verbrauchers, den Vertrag vorzeitig zu beenden, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in diesen Fallgestaltungen - abhängig von den weiteren Umständen - maßgebliches Gewicht beizumessen sein (BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, Rn. 8 zum Urteil des Senats vom 23. Mai 2017 - 6 U 192/16).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 455/16

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17
    Dass der Darlehensgeber davon ausging oder ausgehen musste, der Darlehensnehmer habe von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis, schließt eine Verwirkung nicht aus (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 455/16 -, Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2017 - 6 U 174/14

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2018 - 6 U 72/17
    In Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs misst der Senat dem Umstand, dass der Darlehensnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigung gewünscht hat, auch in Fällen wie dem vorliegenden im Rahmen der gebotenen Würdigung des Einzelfalles maßgebliches Gewicht bei, sodass die Tatsache, dass der Darlehensnehmer vom Bestehen seines Widerrufsrechts keine Kenntnis hatte und der Darlehensgeber diese auch nicht unterstellen durfte, das Umstandsmoment nicht ausschließt (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2017 - 6 U 174/14 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 72/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,67044
OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2018,67044)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2018 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2018,67044)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2018 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2018,67044)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 72/17
    Soweit das OLG Düsseldorf im Urteil vom 25.11.2016 - 16 U 5/16 - den Einwand der Verwirkung abgelehnt hat und der Bundesgerichtshof dies revisionsrechtlich nicht beanstandet hat, handelt es sich um die Würdigung eines Einzelfalles, die nicht verallgemeinert werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65482
OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2017,65482)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2017 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2017,65482)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 6 U 72/17 (https://dejure.org/2017,65482)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17
    Die Herstellereigenschaft erfordert jedoch aus Sicht des Verbrauchers nicht, dass der Werbende sämtliche Fertigungsschritte in einem Unternehmen vollzieht (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2013 - I ZR 89/12 - GRUR 2013, 1254 ff., Rn. 21 - N).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17
    Beide Aspekte sind aus Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. nur BGH, GRUR 2004, 793ff. Rn. 49 - Sportlernahrung II - juris), zur Täuschung geeignet.
  • OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06

    Wettbewerbsrecht: Internet-Versandhandel aus den Niederlanden nach Deutschland

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17
    Auch wenn ein Unternehmen an der eigentlichen Fertigung gänzlich unbeteiligt ist, kann - je nach Branche - eine Herstellereigenschaft vorliegen; so etwa entschieden vom Senat bei Kosmetika, wenn das Anrühren, Abfüllen Lohnherstellern überlassen ist, aber die Rezepturen, Bestimmung der Rohstoffe und die Endkontrolle durch das Unternehmen vorgebeben sind (vgl. Urteil vom 13.1.2006 - 6 U 126/06, OLGR Köln 2006, 396 ff. Rn. 19).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 126/05

    Werbeaussagen eines Kosmetikunternehmens: "Produktionsunternehmen" und "gehört zu

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17
    Auch wenn ein Unternehmen an der eigentlichen Fertigung gänzlich unbeteiligt ist, kann - je nach Branche - eine Herstellereigenschaft vorliegen; so etwa entschieden vom Senat bei Kosmetika, wenn das Anrühren, Abfüllen Lohnherstellern überlassen ist, aber die Rezepturen, Bestimmung der Rohstoffe und die Endkontrolle durch das Unternehmen vorgebeben sind (vgl. Urteil vom 13.1.2006 - 6 U 126/06, OLGR Köln 2006, 396 ff. Rn. 19).
  • OLG Köln, 20.09.2019 - 6 U 35/19

    Wettbewerbsrecht: Whirlpool-Hersteller

    Aus dem Parallelverfahren (Urteil des Senats vom 6.10.2017 - 6 U 72/17, S. 4) ist dem Senat hingegen bekannt, dass es sich bei den "Vorgaben" zum Teil um Abhilfemaßnahmen betr.
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