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   OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 6 W 134/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,56478
OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 6 W 134/10 (https://dejure.org/2010,56478)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2010 - 6 W 134/10 (https://dejure.org/2010,56478)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 6 W 134/10 (https://dejure.org/2010,56478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, 7 Abs 2 Nr 2 UWG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unerbetene Telefonwerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unerbetene Telefonwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 6 W 134/10
    Unerlaubt ist Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 erste Alternative UWG, dessen Grundsätze auch für den Unterlassungsanspruch nach Deliktsrecht gelten (BGH, urt. v. 20.05.2009 - I ZR 218/07 - GRUR 2009, 980, juris-Tz 14 - E-Mail-Werbung II; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl. § 7 Rd 14; Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 1004 Rd 10), wenn dieser ohne ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen erfolgt.
  • OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13

    Öffentliche Zustellung einer Klage: Anforderungen an die Nachforschungspflicht

    Auch insoweit gelten die Grundsätze des Wettbewerbsrechts, so dass die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG zu beachten ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.10.2010, 6 W 134/10).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 12 U 33/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unerwünschte Werbe-Telefonanrufe

    Auch insoweit gelten die Grundsätze des Wettbewerbsrechts, so dass die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG zu beachten ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.10.2010, 6 W 134/10).
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