Rechtsprechung
   OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10 546   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16104
OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10 546 (https://dejure.org/2010,16104)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2010 - 6 W 931/10 546 (https://dejure.org/2010,16104)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2010 - 6 W 931/10 546 (https://dejure.org/2010,16104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sofortiges Anerkenntnis in Wettbewerbssachen: "Nachfasspflicht" des Abmahnenden bei Vorlage einer unzureichenden modifizierten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung zur Klageerhebung i.S.v. § 9 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; UWG § 12 Abs. 1 S. 1
    Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 ; UWG § 12 Abs. 1 S. 1
    Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 93 ZPO
    Abmahner muss bei unzureichend modifizierter Unterlassungserklärung nicht nachfassen, sondern kann sofort prozessieren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Aktuelle Rechtsprechung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10
    Auch wenn eine Teilunterwerfungserklärung nicht ohne weiteres als unbeachtlich anzusehen ist (vgl. zur Teilunterwerfung BGH GRUR 2002, 824 - Teilunterwerfung und GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR; zur aufschiebenden Befristung GRUR 2002, 180 - Weit-vor-Winter-Schlussverkauf), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, inwiefern es gerechtfertigt gewesen wäre, der Antragsgegnerin wegen der teilweise grob irreführenden Aussagen die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommene Aufbrauchs- bzw. Umstellungsfrist von bis zu vier Wochen einzuräumen (zum Schreiben vom 30.11.2009 siehe nachfolgend).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10
    Auch wenn eine Teilunterwerfungserklärung nicht ohne weiteres als unbeachtlich anzusehen ist (vgl. zur Teilunterwerfung BGH GRUR 2002, 824 - Teilunterwerfung und GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR; zur aufschiebenden Befristung GRUR 2002, 180 - Weit-vor-Winter-Schlussverkauf), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, inwiefern es gerechtfertigt gewesen wäre, der Antragsgegnerin wegen der teilweise grob irreführenden Aussagen die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommene Aufbrauchs- bzw. Umstellungsfrist von bis zu vier Wochen einzuräumen (zum Schreiben vom 30.11.2009 siehe nachfolgend).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10
    Auch wenn eine Teilunterwerfungserklärung nicht ohne weiteres als unbeachtlich anzusehen ist (vgl. zur Teilunterwerfung BGH GRUR 2002, 824 - Teilunterwerfung und GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR; zur aufschiebenden Befristung GRUR 2002, 180 - Weit-vor-Winter-Schlussverkauf), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, inwiefern es gerechtfertigt gewesen wäre, der Antragsgegnerin wegen der teilweise grob irreführenden Aussagen die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommene Aufbrauchs- bzw. Umstellungsfrist von bis zu vier Wochen einzuräumen (zum Schreiben vom 30.11.2009 siehe nachfolgend).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht