Rechtsprechung
OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10 546 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sofortiges Anerkenntnis in Wettbewerbssachen: "Nachfasspflicht" des Abmahnenden bei Vorlage einer unzureichenden modifizierten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veranlassung zur Klageerhebung i.S.v. § 9 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93; UWG § 12 Abs. 1 S. 1
Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung - rechtsportal.de
ZPO § 93 ; UWG § 12 Abs. 1 S. 1
Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 93 ZPO
Abmahner muss bei unzureichend modifizierter Unterlassungserklärung nicht nachfassen, sondern kann sofort prozessieren - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Abmahnung: Aktuelle Rechtsprechung
Verfahrensgang
- LG München I, 29.12.2009 - 9 HKO 19258/09
- OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10 546
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99
Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender …
Auszug aus OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10
Auch wenn eine Teilunterwerfungserklärung nicht ohne weiteres als unbeachtlich anzusehen ist (vgl. zur Teilunterwerfung BGH GRUR 2002, 824 - Teilunterwerfung und GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR; zur aufschiebenden Befristung GRUR 2002, 180 - Weit-vor-Winter-Schlussverkauf), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, inwiefern es gerechtfertigt gewesen wäre, der Antragsgegnerin wegen der teilweise grob irreführenden Aussagen die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommene Aufbrauchs- bzw. Umstellungsfrist von bis zu vier Wochen einzuräumen (zum Schreiben vom 30.11.2009 siehe nachfolgend). - BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98
ZOCOR
Auszug aus OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10
Auch wenn eine Teilunterwerfungserklärung nicht ohne weiteres als unbeachtlich anzusehen ist (vgl. zur Teilunterwerfung BGH GRUR 2002, 824 - Teilunterwerfung und GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR; zur aufschiebenden Befristung GRUR 2002, 180 - Weit-vor-Winter-Schlussverkauf), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, inwiefern es gerechtfertigt gewesen wäre, der Antragsgegnerin wegen der teilweise grob irreführenden Aussagen die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommene Aufbrauchs- bzw. Umstellungsfrist von bis zu vier Wochen einzuräumen (zum Schreiben vom 30.11.2009 siehe nachfolgend). - BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99
"Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung
Auszug aus OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10
Auch wenn eine Teilunterwerfungserklärung nicht ohne weiteres als unbeachtlich anzusehen ist (vgl. zur Teilunterwerfung BGH GRUR 2002, 824 - Teilunterwerfung und GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR; zur aufschiebenden Befristung GRUR 2002, 180 - Weit-vor-Winter-Schlussverkauf), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, inwiefern es gerechtfertigt gewesen wäre, der Antragsgegnerin wegen der teilweise grob irreführenden Aussagen die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommene Aufbrauchs- bzw. Umstellungsfrist von bis zu vier Wochen einzuräumen (zum Schreiben vom 30.11.2009 siehe nachfolgend).