Rechtsprechung
OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10 546 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sofortiges Anerkenntnis in Wettbewerbssachen: "Nachfasspflicht" des Abmahnenden bei Vorlage einer unzureichenden modifizierten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veranlassung zur Klageerhebung i.S.v. § 9 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93; UWG § 12 Abs. 1 S. 1
Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung - rechtsportal.de
ZPO § 93 ; UWG § 12 Abs. 1 S. 1
Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO bei Eingehung einer modifizierten Unterlassungsverpflichtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 93 ZPO
Abmahner muss bei unzureichend modifizierter Unterlassungserklärung nicht nachfassen, sondern kann sofort prozessieren - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Abmahnung: Aktuelle Rechtsprechung
Verfahrensgang
- LG München I, 29.12.2009 - 9 HKO 19258/09
- OLG München, 08.03.2010 - 6 W 931/10 546