Rechtsprechung
BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Tarifliche Urlaubsabgeltung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urlaubsanspruch
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 24.02.1983 - 2c Ca 301/83
- LAG Schleswig-Holstein, 22.09.1983 - 2 Sa 259/83
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Papierfundstellen
- BAGE 45, 203
- NZA 1984, 195
- BB 1984, 1874
- DB 1984, 1939
- JR 1985, 220
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Unter Zurückstellung von Bedenken (§ 551 Nr. 7 ZPO ) geht der erkennende Senat davon aus, daß das Landesarbeitsgericht sich ebenso wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Ausschluß des Urlaubsanspruchs wegen Nichterbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr wenden will (vgl. dazu die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982, BAG 37, 382; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Zu Unrecht meint die Beklagte, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 BAT mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 26. Mai 1983, aaO und vom 23. Juni 1983, aaO, nicht entstehen könne, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide, ohne die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen.
Im Urteil vom 26. Mai 1983, aaO, war über eine Abgeltungsregelung in einem Tarifvertrag zu befinden, die sich auf einen Urlaubsanspruch bezog, den ein Arbeitnehmer weder im Urlaubsjahr noch im Übertragungszeitraum hatte nehmen können.
- BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
Urlaubsabgeltungsanspruch
Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Unter Zurückstellung von Bedenken (§ 551 Nr. 7 ZPO ) geht der erkennende Senat davon aus, daß das Landesarbeitsgericht sich ebenso wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Ausschluß des Urlaubsanspruchs wegen Nichterbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr wenden will (vgl. dazu die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982, BAG 37, 382; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Zu Unrecht meint die Beklagte, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 BAT mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 26. Mai 1983, aaO und vom 23. Juni 1983, aaO, nicht entstehen könne, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide, ohne die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen.
Gegenstand des Urteils vom 23. Juni 1983, aaO, war der Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der im Zeitpunkt seines Ausscheidens und darüber hinaus dauernd arbeitsunfähig krank war.
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82
Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Zur Klarstellung wird auf die Urteilsgründe des zugleich verkündeten Urteils im Rechtsstreit 6 AZR 600/82 - zur Veröffentlichung bestimmt - Bezug genommen, mit dem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 1982 - 11 Sa 162/82 - aufgehoben worden ist. - BAG, 20.10.1983 - 6 AZR 142/82
Tarifliches Urlaubsgeld für gesetzlichen Zusatzurlaub
Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Eine solche Einschränkung ist § 51 BAT nicht zu entnehmen (vgl. dazu zuletzt das Senatsurteil vom 20. Oktober 1983 - 6 AZR 142/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79
Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Unter Zurückstellung von Bedenken (§ 551 Nr. 7 ZPO ) geht der erkennende Senat davon aus, daß das Landesarbeitsgericht sich ebenso wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Ausschluß des Urlaubsanspruchs wegen Nichterbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr wenden will (vgl. dazu die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982, BAG 37, 382; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88
Urlaubsabentgeltungsanspruch
Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 33 Nr. 7 c TVAL II ist nicht davon abhängig, daß ein Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder danach arbeitsfähig und ar beitsbereit ist (Anschluß an BAG Urteil vom 8. März 1984 - 6 AZR 560/83 - BAGS 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Ab geltung) .Gegen eine solche tarifliche Abweichung von der gesetzlichen Regelung bestehen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG keine Bedenken (vgl. BAGE 45, 203, 207 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu III 3 der Gründe).
Es gelten dann dieselben Grundsätze, wie sie der Sechste Senat bereits im Urteil vom 8.März 1984 zu § 51 Abs. 1 BAT a.F. aufgestellt (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und denen sich der erkennende Senat im Urteil vom 18. Dezember 1986 (- 8 AZR 357/84 - n.v.) angeschlossen hat.
- BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
c) Die Revision berücksichtigt mit ihren Angriffen nicht die Bedeutung der angezogenen Entscheidungen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1984 (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 51 Abs. 1 BAT in der 1982 geltenden Fassung und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1989 (- 8 AZR 172/88 - AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 33 Nr. 7 c TVAL II in der Fassung vom 1. Januar 1984.So hat der Achte Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1989, aaO, im Anschluß an das Urteil des Sechsten Senats vom 8. März 1984, aaO, den Rechtssatz aufgestellt, wenn eine tarifliche Urlaubsabgeltung an die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfe, sei anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Abgeltungsanspruch auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verzichteten.
- BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung
Das Landesarbeitsgericht hat ebenfalls richtig erkannt, daß die Tarifvertragsparteien nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen können, dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit Urlaubsabgeltung zu gewähren (vgl. BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Das Wort "dies" in Satz 2 spricht im übrigen für eine Anknüpfung an die Erfüllung und die damit vorausgesetzte Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs in Nr. 86 Satz 1 MTN 89. Hätten die Tarifvertragsparteien eine Urlaubsabgeltung ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ermöglichen wollen, hätten sie angesichts der ihnen bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Bestimmung getroffen, der eine entsprechende Regelung entnommen werden könnte (vgl. zur Arbeitsunfähigkeit BAGE 45, 203, 207 [BAG 08.03.1984 - 6 AZR 560/83] = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit
(1) Nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis 31. Dezember 1986 geltenden Fassung bestand ein Abgeltungsanspruch auch dann, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden konnte (BAG 8. März 1984 - 6 AZR 560/83 - BAGE 45, 203). - BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Zwar enthielt die bis zum 31. Dezember 1986 geltende Fassung in § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT eine von § 7 Abs. 4 BUrlG abweichende Bestimmung, nach der Urlaub auch dann abzugelten war, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte (BAGE 45, 203 und 62, 252 = AP Nr. 16 und 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung
Die Tarifvertragsparteien können abweichend von dieser gesetzlichen Regelung nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen, mit der der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit ein Anspruch auf "Urlaubsabgeltung" eingeräumt wird (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 62, 252 [BAG 18.07.1989 - 8 AZR 44/88] = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen …
Mit Urteil vom 08.03.1984 hat das BAG (- 6 AZR 560/83, AP Bundesurlaubsgesetz § 7 Abgeltung Nr. 16) trotz seiner zuvor vollzogenen Rechtsprechungsänderung diese Bestimmung für wirksam gehalten und festgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 Abs. 1 BAT nicht davon abhänge, dass ein Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis arbeitsfähig sei. - LAG Hessen, 15.03.1985 - 11 Sa 1146/84
Tarifvertragliche Regelung über den Verfall des Resturlaubsanspruchs; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.09.1997 - 9 AZR 532/96
Sicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten …
Diese Regelung wirkte sich auch zugunsten der Arbeitnehmer aus, die erwerbsunfähig ausschieden und deren Urlaubsanspruch nach Maßgabe von § 28 a Abs. 8 Nr. 4 LTV sich bei einem Ausscheiden im ersten Kalenderhalbjahr auf sechs Zwölftel und bei einem Ausscheiden im zweiten Kalenderhalbjahr auf zwölf Zwölftel erhöhte (vgl. BAG Urteil vom 8. März 1984 - 6 AZR 560/83 - AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung zum gleichlautenden § 51 Abs. 1 BAT in der Fassung des 45. Änderungstarifvertrages vom 31. Oktober 1979). - BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88
Urlaubsabgeltungsanspruch
Hierzu hat bereits der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 45, 203, 207 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu III 3 der Gründe) festgestellt, daß diese Bestimmung eine von § 7 Abs. 4 BUrlG abweichende Abgeltungsregelung zugunsten der davon betroffenen Arbeitnehmer enthält, die im Gegensatz zu § 7 Abs. 4 BUrlG gerade nicht darauf abstellt, daß der Angestellte bei Ausscheiden oder danach arbeitsfähig und arbeitsbereit ist. - BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86
Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit - …
- BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
Urlaubsabgeltung - Krankengeld - BfA - Arbeitslosengeld
- BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 79/92
Urlaub für Seeleute
- BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 16/86
Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 368/86
Voraussetzungen für den tariflichen Urlaubsanspruch im Postdienst
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 279/87
Tarifliche Barabgeltung des Urlaubsanspruch im Postdienst
- LAG Berlin, 11.07.1989 - 8 Sa 38/89
Urlaubsabgeltungsanspruch; BAT ; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; …
- BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 590/89
Urlaubsabgeltungsanspruch bei wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenem Urlaub - …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 82/86
- BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 357/84
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
- LAG Berlin, 22.08.1989 - 8 Sa 38/89
Urlaubsabgeltung; Urlaub; Arbeitsunfähigkeit; Beendigung; Arbeitsverhältnis; …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 83/86
Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs - Anspruch auf Urlaubsabgeltung in …
- BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 353/89
Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Elektrikers - Erfüllbarkeit des …
- LAG Hamm, 14.04.1988 - 4 (9) Sa 2089/86
Freistellung; Arbeitnehmer; Weiterbildung; Verfassungsmäßigkeit; …
- BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 173/86
Anspruch eines bei der Bundesdruckerei als Drucker Beschäftigten auf Abgeltung …
- LAG Köln, 12.06.1998 - 11 Sa 1108/97
Seniorentage; Betriebsvereinbarung; Gesamtzusage, betriebliche Übung; …
- BAG, 30.11.1989 - 8 AZR 371/88
Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Kraftfahrers - Möglichkeit zur …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
Urlaubsanspruchsabgeltungsanspruch eines bei der Bundesdruckerei beschäftigten …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 286/86
Abgeltung des Erholungsurlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
- BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94
Öffentlicher Dienst - Kündigung - Arbeitnehmer - Zinsen - Arbeitsverhältnis
- BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Zahlung einer Abgeltung - …
- LAG Hamm, 23.06.1988 - 4 Sa 1837/87
Freistellung eines Arbeitnehmers zum Zwecke der beruflichen und politischen …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 93/86
Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses …
- BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 574/89
Erteilung von Urlaub während einer Erkrankung - Wirksamkeit einer Tarifbestimmung …
- LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Surrogatcharakter eines Urlaubsabgeltungsanspruchs; …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 430/87
Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 325/86
- BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 663/86
- LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1984 - 6 (3) Sa 185/84
Erholungsurlaub; Rechtsmißbrauch; Krankheit; Arbeitsleistung