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   VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15 SN   

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VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15 SN (https://dejure.org/2015,16876)
VG Schwerin, Entscheidung vom 18.06.2015 - 6 B 1637/15 SN (https://dejure.org/2015,16876)
VG Schwerin, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 6 B 1637/15 SN (https://dejure.org/2015,16876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Webcam-Aufnahmen als Touristen-Information unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ferienwohnung mit Außenwebcam - Werbung per Livestream

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Werbung mittels Video-Livestream vor Ferienimmobilie

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Datenschutzwidrige Videoüberwachung von Ferienwohnung

  • weka.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Webcams: Personen dürfen nicht erkennbar sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutz; Aufnahmen einer touristischen Webcam; Bestimmbarkeit von Personen

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Livestream aus Ferienwohnung ist unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15
    Eine Identifizierung muss zumindest mit weiteren Hilfsmitteln mit noch verhältnismäßigem Aufwand möglich sein (vgl. dazu auch Scholz in Simitis, BDSG, 8. Aufl., § 6b Rn. 67; Brink in Brink/Wolff, Datenschutzrecht, 1. Aufl., § 6b BDSG Rn. 40; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris Rn. 43; VG Ansbach, Urt. v. 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634 -, juris Rn. 38).

    Ein Überwiegen der Interessen der Betroffenen muss dabei nicht positiv festgestellt werden, es reicht aus, wenn Anhaltspunkte für ein Überwiegen dieser Interessen nicht ausgeräumt werden können (vgl. Gola/Schomerus, a.a.O., § 6b Rn. 19; Scholz in Simitis, a.a.O., § 6b Rdnr. 23 und 92; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris Rn. 63).

  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15
    Eine Identifizierung muss zumindest mit weiteren Hilfsmitteln mit noch verhältnismäßigem Aufwand möglich sein (vgl. dazu auch Scholz in Simitis, BDSG, 8. Aufl., § 6b Rn. 67; Brink in Brink/Wolff, Datenschutzrecht, 1. Aufl., § 6b BDSG Rn. 40; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris Rn. 43; VG Ansbach, Urt. v. 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634 -, juris Rn. 38).

    Das bloße Aufzeichnen und Abspielen von Videosequenzen ist keine automatisierte Verarbeitung, solange dies - wie im vorliegenden Fall - nicht im Rahmen eines automatischen Verarbeitungssystems erfolgt, das zwischen den Daten verschiedener Personen unterscheiden und darauf aufbauend die Verarbeitung steuern kann (vgl. Scholz in Simitis, a.a.O., § 6b Rn. 18; VG Ansbach, Urt. v. 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634 -, juris Rn. 39).

  • VG Berlin, 13.01.2014 - 1 K 220.12

    Datenschutzrechtliche Anordnung im Fall der Speicherung von Beschäftigtendaten

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15
    Berechtigt im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG ist ein Interesse wirtschaftlicher oder ideeller Art, das von der Rechtsordnung nicht missbilligt wird und auf einen konkreten Nutzungs- oder Verarbeitungszweck gerichtet ist (vgl. Onstein in Auernhammer, a.a.O., § 6b Rn. 33; VG Berlin, Urt. v. 13.01.2014 - 1 K 220.12 -, juris Rn. 22).
  • LG Essen, 26.06.2014 - 10 S 37/14

    Unterlassungsbegehren eines Grundstückseigentümers gegen den Pächter bzgl. der

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15
    So unterfällt auch der Einsatz einer Wildkamera, mit deren Aufzeichnungen die Dokumentation und die Abschlussplanung des Wildes erleichtert werden sollen, in öffentlich zugänglichen Bereichen dem Anwendungsbereich des § 6b BDSG, sofern personenbezogene oder zumindest personenbeziehbare Daten erhoben werden und nicht etwa durch technische Vorkehrungen die Anonymität der möglicherweise aufgezeichneten Personen gewährleistet ist (LG Essen, Urt. v. 26.06.2014 - 10 S 37/14 - juris m. zustimmender Anmerkung Albrecht, jurisPR-ITR 9/2015 Anm. 2; vgl. auch Dienstbühl, NuR 2012, 395, 397 f.; Mester, DuD 2015, 194).
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15
    Die für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts erforderliche Begründung kann nämlich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (OVG Greifswald, Beschl. v. 20.11.1998 - 3 M 67/98 -, juris; vgl. auch OVG Weimar, Beschl. v. 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 -, juris m.w.N. zum Streitstand), und mit Schriftsatz vom 27. April 2015 hat der Antragsgegner das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts in ausreichender Weise begründet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.1998 - 3 M 67/98

    Begründung gem. § 80 Abs. 3 VwGO; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15
    Die für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts erforderliche Begründung kann nämlich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (OVG Greifswald, Beschl. v. 20.11.1998 - 3 M 67/98 -, juris; vgl. auch OVG Weimar, Beschl. v. 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 -, juris m.w.N. zum Streitstand), und mit Schriftsatz vom 27. April 2015 hat der Antragsgegner das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts in ausreichender Weise begründet.
  • VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 170/16

    Andere Verkehrsteilnehmer; Bestimmtheit; Dashcam; Datenschutzrechtliche

    Der Kläger hat auch nicht lediglich Einzelaufnahmen von Bildern per Videotechnik - "shot" - (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 18.06.2015 -6 B 1637/15 SN -, Rn. 30, juris) gemacht, sondern sich immer wieder mit eingeschalteten Dashcams im Straßenverkehr bewegt und dabei aufgezeichnet, sodass auch insoweit eine Videoüberwachung im Sinne von § 6b Absatz 1 BDSG vorliegt.
  • VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 1074/15

    Datenschutzrechtliche Meldepflicht hinsichtlich des Aufstellens von

    In diesem Fall nimmt sie nämlich billigend in Kauf, dass unbeteiligte Dritte von dem Blickfeld der Kameras erfasst werden (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 18.06.2015 - 6 B 1637/15 SN -, in juris).
  • VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15

    Datenschutzrechtliche Meldepflicht hinsichtlich des Aufstellens von

    In diesem Fall nimmt sie nämlich billigend in Kauf, dass unbeteiligte Dritte von dem Blickfeld der Kameras erfasst werden (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 18.06.2015 - 6 B 1637/15 SN -, in juris).
  • VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 2102/14

    Datenschutzrechtliche Meldepflicht hinsichtlich des Aufstellens von

    In diesem Fall nimmt sie nämlich billigend in Kauf, dass unbeteiligte Dritte von dem Blickfeld der Kameras erfasst werden (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 18.06.2015 - 6 B 1637/15 SN -, in juris).
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