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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS (https://dejure.org/2010,9316)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS (https://dejure.org/2010,9316)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. April 2010 - L 6 B 93/09 AS (https://dejure.org/2010,9316)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für die Zuteilung eines anderen Fallmanagers aufgrund diverser Konflikte mit einem bisher zuständigen Fallmanager

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 B 93/09
    Denn - wie das SG zutreffend ausgeführt hat - besteht kein subjektiv-öffentliches Recht auf Vornahme der beantragten Maßnahme (vgl. auch BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. Juni 2009 - L 7 AS 348/09 B ER -, jeweils zitiert nach juris).

    Denn die Vorschrift enthält (allenfalls) eine objektiv-rechtliche Aufgabenzuweisung an den Leistungsträger zwecks Sicherstellung eines kompetenten Fallmanagements, nicht aber den Rechtsanspruch auf bestimmte Personalstrukturen in der Fallbearbeitung (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - m.w.N., zitiert nach juris).

    Aber auch diese Vorschrift gewährt kein Recht des Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens auf förmliche Ablehnung eines Amtsträgers auf Seiten der Behörde (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, a.a.O.) § 17 SGB X schafft vielmehr nur ein verwaltungsinternes Verfahren, mit dem Gründe, die die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können, einer Überprüfung unterzogen werden und gegebenenfalls zur verwaltungsseitigen Anordnung einer Ausschließung von Amtshandlungen führen (Vogelgesang in: Hauck/ Noftz, SGB X (Kommentar), § 17 Rn. 1).

    Ein unter Mitwirkung eines nach § 17 SGB X befangenen Amtsträgers zustande gekommener Verwaltungsakt ist zwar unter Umständen verfahrensfehlerhaft und rechtswidrig (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, a.a.O.; Vogelgesang, a.a.O., Rn. 20), jedoch kann der Kläger einen solchen Verfahrensfehler nach dem Grundgedanken des § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht isoliert, sondern nur in einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung geltend machen (vgl. Lang in: LPK-SGB X (Kommentar), 2. Auflage (2007), § 16 Rn. 57 ff.; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1988 - 9/4b RV 55/86 -, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2000 - 18 A 4228/95

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verfahrenshandlung i.S.v. § 44a S. 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 B 93/09
    Der in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) garantierte effektive Rechtsschutz ist in diesen Fällen dabei in ausreichendem Maße gewährleistet (vgl. etwa OVG N RW, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 18 A 4228/95 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 22.06.2009 - L 7 AS 348/09

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ausschluss wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 B 93/09
    Denn - wie das SG zutreffend ausgeführt hat - besteht kein subjektiv-öffentliches Recht auf Vornahme der beantragten Maßnahme (vgl. auch BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. Juni 2009 - L 7 AS 348/09 B ER -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - L 6 B 10/05

    Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "RF" (Befreiung von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 B 93/09
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder doch für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl. (2008), § 73a Rn. 7a; LSG NRW, Beschluss vom 29. August 2005 - L 6 B 10/05 SB - m.w.N.).
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 55/86

    Verwaltungshandlung - Revision - Berufung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 B 93/09
    Ein unter Mitwirkung eines nach § 17 SGB X befangenen Amtsträgers zustande gekommener Verwaltungsakt ist zwar unter Umständen verfahrensfehlerhaft und rechtswidrig (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, a.a.O.; Vogelgesang, a.a.O., Rn. 20), jedoch kann der Kläger einen solchen Verfahrensfehler nach dem Grundgedanken des § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht isoliert, sondern nur in einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung geltend machen (vgl. Lang in: LPK-SGB X (Kommentar), 2. Auflage (2007), § 16 Rn. 57 ff.; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1988 - 9/4b RV 55/86 -, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2012 - L 19 AS 91/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der Aufgabenzuweisung an einen Sachbearbeiter handelt es sich um eine verwaltungsinterne Entscheidung, die von einem Leistungsberechtigten gerichtlich nicht überprüft werden kann (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    § 14 Satz 2 SGB II beinhaltet nur eine objektiv-rechtliche Aufgabenzuweisung an den Leistungsträger, nicht aber einen Rechtsanspruch des Leistungsberechtigten auf bestimmte Personalstrukturen in der Fallbearbeitung (BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R = BSGE 104, 185, juris Rn 26 m.w.N.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS -), Auch wenn die Antragstellerin die zuständige Sachbearbeiterin des Antragsgegners als gegen sich eingenommen, also für befangen betrachtet, billigt § 17 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) dem Beteiligten kein förmliches Ablehnungsrecht zu (BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R = juris Rn 27 m.w.N.).

    Die verwaltungsintern zu treffende Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit einer Bediensteten hat keine Rechtswirkung nach außen, sie ist nicht selbständig anfechtbar (BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R = BSGE 104, 185, juris Rn 26 m.w.N.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS - m.w.N. ; OVG NRW Beschluss vom 10.01.2000 - 18 A 4228/95 = DVBl. 2000, 572; BFH Beschluss vom 07.05.1981 - IV B 60/80 = BFHE 133, 340).

  • VG Köln, 31.10.2016 - 26 K 5681/15

    Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht in die vollständige und

    LSG NRW, Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS -, juris Rn. 12.
  • VG Köln, 12.12.2018 - 26 K 3313/17
    Vielmehr ist ein unter Mitwirkung eines nach § 17 SGB X befangenen Amtsträgers zustande gekommener Verwaltungsakt zwar unter Umständen verfahrensfehlerhaft und rechtswidrig, jedoch kann der Kläger einen solchen Verfahrensfehler nach dem Grundgedanken des § 44a VwGO nicht isoliert, sondern nur in einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung geltend machen, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS -, juris Rn. 12.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 19 AS 197/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies gilt auch für die Rüge der Befangenheit eines Sachbearbeiters nach § 17 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) (vgl. BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R = juris Rn 27; LSG NRW Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 B 93/09 AS = juris Rn 12 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 28.05.2009 - 6 B 93/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23773
VG Braunschweig, 28.05.2009 - 6 B 93/09 (https://dejure.org/2009,23773)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28.05.2009 - 6 B 93/09 (https://dejure.org/2009,23773)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 6 B 93/09 (https://dejure.org/2009,23773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Überweisung in eine Parallelklasse wegen körperlicher Misshandlung eines Mitschülers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Androhung; Gewalt; Körperverletzung; Misshandlung, körperliche; Ordnungsmaßnahme; Pflichtverletzung; Rechtfertigung; Überweisung in eine Parallelklasse; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung in eine Parallelklasse - Überweisung in eine Parallelklase wegen körperlicher Misshandlung eines Mitschülers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ab in die Parallelklasse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Androhung; Gewalt; Körperverletzung; Misshandlung, körperliche; Ordnungsmaßnahme; Pflichtverletzung; Rechtfertigung; Überweisung in eine Parallelklasse; Verhältnismäßigkeit

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 765
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Braunschweig, 17.06.2003 - 6 B 229/03

    Ausschluss des Schülers vom Unterricht für sechs Wochen wegen Morddrohungen gegen

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.05.2009 - 6 B 93/09
    Die Klassenkonferenz darf auch die Überweisung in eine Parallelklasse ohne vorherige Androhung aussprechen, wenn ein schwerwiegender Fall vorliegt, in dem die bloße Androhung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles keine wirksame Antwort auf das Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers ist (Fortführung der Kammerrechtsprechung, Beschlüsse vom 17.12.2002 - 6 B 830/02 -, 21.03.2003 - 6 B 48/03 - und 17.06.2003 - 6 B 229/03 -).
  • VG Braunschweig, 21.03.2003 - 6 B 48/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsmaßnahme wegen häufiger Verspätung zum schulischen

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.05.2009 - 6 B 93/09
    Die Klassenkonferenz darf auch die Überweisung in eine Parallelklasse ohne vorherige Androhung aussprechen, wenn ein schwerwiegender Fall vorliegt, in dem die bloße Androhung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles keine wirksame Antwort auf das Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers ist (Fortführung der Kammerrechtsprechung, Beschlüsse vom 17.12.2002 - 6 B 830/02 -, 21.03.2003 - 6 B 48/03 - und 17.06.2003 - 6 B 229/03 -).
  • VG Braunschweig, 17.12.2002 - 6 B 830/02

    Voraussetzungen einer einen Schüler an eine andere Schule derselben Schulform

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.05.2009 - 6 B 93/09
    Die Klassenkonferenz darf auch die Überweisung in eine Parallelklasse ohne vorherige Androhung aussprechen, wenn ein schwerwiegender Fall vorliegt, in dem die bloße Androhung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles keine wirksame Antwort auf das Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers ist (Fortführung der Kammerrechtsprechung, Beschlüsse vom 17.12.2002 - 6 B 830/02 -, 21.03.2003 - 6 B 48/03 - und 17.06.2003 - 6 B 229/03 -).
  • LG Gera, 29.04.2010 - 1 HKO 62/10

    Abmahnung - Viele zulässige Maßnahmen können im Zusammenspiel Rechtsmissbrauch

    Nach der Entscheidung des Brandenburgischen Landesgerichts vom 22.09.2010, Az: 6 B 93/09 ist von einer missbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen auszugehen, wenn eine Vielabmahnerin mit einem Umsatz von 2 Millionen die Hälfte von 130 Rechtsstreitigkeiten als Aktivpartei im Bereich des Lauterkeitsrechtes führt.
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