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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09   

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https://dejure.org/2010,5247
VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09 (https://dejure.org/2010,5247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.2010 - 6 S 1756/09 (https://dejure.org/2010,5247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 6 S 1756/09 (https://dejure.org/2010,5247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    IHK-Mitglied; Beitragsfreistellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Regelungen zur Freistellung vom IHK-Beitrag in § 3 Abs. 3 S. 3 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) i.d.F. vom 23.07.1998 und i.d.F. vom 24.12.2003 mit Art. 3 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; IHKG § 3 Abs. 3 S. 3
    Vereinbarkeit der Regelungen zur Freistellung vom IHK-Beitrag in § 3 Abs. 3 S. 3 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ( IHKG ) i.d.F. vom 23.07.1998 und i.d.F. vom 24.12.2003 mit Art. 3 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; IHKG § 3 Abs. 3 S. 3
    Vereinbarkeit der Regelungen zur Freistellung vom IHK-Beitrag in § 3 Abs. 3 S. 3 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ( IHKG ) i.d.F. vom 23.07.1998 und i.d.F. vom 24.12.2003 mit Art. 3 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Danach darf niemand im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werden, ohne dass zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.06.1990 - 1 C 45/87 -, GewArch 1990, 1867).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber eine Freistellung auch vom Grundbeitrag für solche Gewerbetreibende, die eine nur geringe Wirtschaftskraft und damit regelmäßig keinen wesentlichen Anteil am Wirtschaftsleben haben, grundsätzlich mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, weil davon ausgegangen werden kann, dass sie im Vergleich zu den anderen Kammerzugehörigen einen geringeren Nutzen von der Kammertätigkeit haben und v.a. nur begrenzt belastungsfähig sind (BVerwG, Urt. vom 26.06.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 11.78

    Widerspruchsschrift - Eigenhändige Unterschrift - Erfordernis der Schriftform

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Ist die Widerspruchsschrift nicht unterzeichnet, so genügt sie gleichwohl dem Erfordernis der Schriftform, wenn sich aus ihr allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, dass sie von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist (BVerwG, Urt. vom 17.10.1968 - II C 112.65 -, BVerwGE 30, 274 (276); vom 26.05.1978 - 4 C 11/78 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 14).

    Sprechen die Umstände außer für die Urheberschaft auch für den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, und fehlt es - wie hier - an jedem gegenteiligen Indiz, so genügt bereits ein an die Behörde gerichtetes, dieser auch tatsächlich zugegangenes, nicht handschriftlich (sondern maschinenschriftlich) unterzeichnetes Schriftstück den Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO an den Verkehrswillen (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.05.1978 - 4 C 11/78 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat einen solchen Zusammenhang vielmehr erst für den Fall angenommen, dass sich eine Erhebungsregelung, die dem Gesetzgeber zuzurechnen ist, gegenüber einem Abgabentatbestand strukturell in der Weise gegenläufig auswirkt, dass der Abgabenanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, also zwar an sich die Gleichheit der normativen Abgabenpflicht gewahrt ist, aufgrund der Regelung der Abgabenerhebung aber die Gleichheit des Belastungserfolgs prinzipiell verfehlt wird (BVerfG, Urt. vom 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89 -, BVerfGE 84, 239, Rn. 104, 108 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99

    Beitragsstaffel; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Grundbeitrag; Industrie-

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Denn die Anknüpfung an einen geringen Gewerbeertrag oder einen geringen Gewinn aus Gewerbebetrieb bei gleichzeitigem Fehlen einer Handelsregistereintragung ist ein sachgerechtes Kriterium, um typischerweise besonders leistungsschwache Gewerbetreibende zu entlasten (vgl. Senat, Urt. vom 17.06.1998 - 6 S 38/98 -, GewArch 1999, 66, Rn. 27; BVerwG, Urt. vom 21.03.2000 - 1 C 15/99 -, DVBl. 2000, 1796, Rn. 12 ff; jeweils zur Staffelung des Grundbeitrags).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98

    Doppelmitgliedschaft in IHK und Steuerberaterkammer bei einer nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Denn die Anknüpfung an einen geringen Gewerbeertrag oder einen geringen Gewinn aus Gewerbebetrieb bei gleichzeitigem Fehlen einer Handelsregistereintragung ist ein sachgerechtes Kriterium, um typischerweise besonders leistungsschwache Gewerbetreibende zu entlasten (vgl. Senat, Urt. vom 17.06.1998 - 6 S 38/98 -, GewArch 1999, 66, Rn. 27; BVerwG, Urt. vom 21.03.2000 - 1 C 15/99 -, DVBl. 2000, 1796, Rn. 12 ff; jeweils zur Staffelung des Grundbeitrags).
  • VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068

    Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer eines Apothekers; Verstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Die Klägerin durfte für das Jahr 2005 gem. § 15 Abs. 3 BeitrO 2004 mit dem streitgegenständlichen Bescheid vom 01.03.2005 zu der am 01.01.2005 entstandenen Beitragspflicht (§ 3 Abs. 1 BeitrO 2004 und Ziff. VI HhS 2005) auch vorläufig zum Grundbeitrag veranlagt werden (vgl. zu der zwischen den Beteiligten nicht streitigen und in der Rechtsprechung zumindest konkludent verneinten - etwa Senat, Urt. vom 30.09.2003 - 14 S 2250/02 - Frage der Erforderlichkeit einer (fehlenden) ausdrücklichen Regelung der vorläufigen Veranlagung bei bereits entstandener Beitragspflicht (nicht: der Vorauszahlung auf eine zukünftige Beitragsschuld) im IHK-Gesetz VG Würzburg, Urt. vom 08.03.1995 - W 10 K 94.1068 -, GewArch 1995, 293 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 14 S 2250/02
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Die Klägerin durfte für das Jahr 2005 gem. § 15 Abs. 3 BeitrO 2004 mit dem streitgegenständlichen Bescheid vom 01.03.2005 zu der am 01.01.2005 entstandenen Beitragspflicht (§ 3 Abs. 1 BeitrO 2004 und Ziff. VI HhS 2005) auch vorläufig zum Grundbeitrag veranlagt werden (vgl. zu der zwischen den Beteiligten nicht streitigen und in der Rechtsprechung zumindest konkludent verneinten - etwa Senat, Urt. vom 30.09.2003 - 14 S 2250/02 - Frage der Erforderlichkeit einer (fehlenden) ausdrücklichen Regelung der vorläufigen Veranlagung bei bereits entstandener Beitragspflicht (nicht: der Vorauszahlung auf eine zukünftige Beitragsschuld) im IHK-Gesetz VG Würzburg, Urt. vom 08.03.1995 - W 10 K 94.1068 -, GewArch 1995, 293 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05

    Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von der Beklagten angeführten Gerichtsentscheidungen (BVerwG, Beschl. vom 31.05.2006 - 6 B 65/05 -, NVwZ 2006, 943; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 07.11.1997 - 8 S 1170/97 -, VBlBW 1998, 217).
  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Ist die Widerspruchsschrift nicht unterzeichnet, so genügt sie gleichwohl dem Erfordernis der Schriftform, wenn sich aus ihr allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, dass sie von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist (BVerwG, Urt. vom 17.10.1968 - II C 112.65 -, BVerwGE 30, 274 (276); vom 26.05.1978 - 4 C 11/78 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 8 S 1170/97

    Heilung von Zustellungsfehlern; Verwirkung des nachbarlichen Widerspruchsrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von der Beklagten angeführten Gerichtsentscheidungen (BVerwG, Beschl. vom 31.05.2006 - 6 B 65/05 -, NVwZ 2006, 943; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 07.11.1997 - 8 S 1170/97 -, VBlBW 1998, 217).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 35.73

    IHK - Festsetzung des Grundbeitrages - Genehmigung der Aufsichtsbehörde -

  • LG Darmstadt, 22.04.2004 - 6 S 6/04

    Anspruch auf teilweisen Ersatz des Schadens an einem Motorrad beim Transport des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1985 - 2 S 1377/83

    Abwassergebührenforderung - Auslegung eines Abgabenbescheides - Verwirkung -

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 23.10

    Auslegung; Erledigung; Freistellungsbescheid; Gewerbesteuer;

    Die Annahme des Berufungsgerichts, schon der Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides impliziere eine bindende positive Feststellung der Gewerbesteuerpflicht (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 6 S 2003/06 - n.v.; Urteil vom 2. Dezember 2010 - 6 S 1756/09 - juris Rn. 92 ; offen gelassen im Beschluss des VGH Kassel vom 14. August 1997 - 8 ZU 1970/97 - GewArch 1998, 73 f.), zeigt keine neuen Gesichtspunkte auf, die die bisherige Rechtsprechung grundsätzlich in Frage stellen könnten.
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 8 LA 16/13

    Anwendung der durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

    Der Gesetzgeber hat seine noch zur Vorgängerregelung des § 3 Abs. 3 und 4 IHK-G in der Fassung des Gesetzes zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Wirtschaft - WiRÄndG - vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2133) vertretene Auffassung, eine formale Unterscheidung nach der Eintragung in das Handelsregister lasse keine zuverlässigen Aussagen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Wirtschaft, BT-Drs. 12/3320, S. 8), offenkundig aufgegeben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2.12.2010 - 6 S 1756/09 -, juris Rn. 103).

    23 Verfassungsrechtliche Bedenken an der so verstandenen Freistellungsregelung des § 3 Abs. 3 Satz 3 IHK-G, insbesondere mit Blick auf den grundgesetzlichen Gleichheitssatz, sind für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu eingehend: BVerwG, Beschl. v. 14.12.2011 - 8 B 38.11 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 32; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2.12.2010, a.a.O., Rn. 98 f.; VG Hannover, Urt. v. 7.5.2013 - 11 A 2436/11 -, juris Rn. 28 f.).

  • VG Stuttgart, 25.08.2020 - 4 K 11448/17

    Zur Berechnung der Beiträge zur Handwerkskammer (Äquivalenzprinzip; Verbot der

    Nach Art. 3 Abs. 1 GG darf niemand im Vergleich zu den anderen Normadressaten anders behandelt werden, ohne dass zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 02.12.2010 - 6 S 1756/09 - juris, Rn. 98).

    Weiter wäre der Verhältnismäßigkeit in diesem Fall durch die Möglichkeit eines Erlasses nach § 11 der Beitragssatzung genüge getan (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 02.12.2010 - 6 S 1756/09 - juris, Rn. 105).

  • VG Aachen, 27.01.2015 - 3 K 555/14

    Vorteil; Befreiungstatbestand; Gewinn; Ertrag; geringer Gewinn; geringer Ertrag;

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2010 - 6 S 1756/09 - juris Rn. 98.
  • VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.462

    Erhebung einer Vorauszahlung auf den IHK-Beitrag

    Dass die Klägerin nach dem Vortrag ihres Geschäftsführers weder Gewinn noch Ertrag erwirtschaften konnte, steht der Erhebung von IHK-Beiträgen nicht entgegen (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.12.2011 - 8 B 38.11 - NVwZ-RR 2012, 141; VGH BW, B.v. 02.12.2010 - 6 S 1756/09 - juris Rn. 92; VG Hannover, U.v. 7.5.2013 - 11 A 2436/11 - juris Rn. 27).
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