Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10   

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https://dejure.org/2010,4758
LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,4758)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,4758)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. April 2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,4758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urlaub; Abgeltung; Arbeitsunfähigkeit; Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 4 BUrlG; §§ 26, 33 TV-L§ 7 Abs. 4 BUrlG; §§ 26, 33 TV-L
    Urlaub; Abgeltung; Arbeitsunfähigkeit; Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis; Klage auf Urlaubsabgeltung aus ruhendem Arbeitsverhältnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis; unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung aus ruhendem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
    Im Übrigen habe eine Abgeltung auch für die Zeit des Ruhens stattzufinden, weil das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 (C-350/06 "Schulz-Hoff") und das anschließende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) auch auf die vorliegende Fallkonstellation anzuwenden seien.

    Die tarifliche Kürzungsregelung verstößt schließlich nicht gegen Artikel 7 der Richtlinie 2003/88/EG in der Auslegung, die er durch die Rechtsprechung des EUGH in der Entscheidung vom 20.01.2009 (C - 350/06 und C 520/06 "Schulz-Hoff", EZA EG - Vertrag 1999 RL 2003/88 Nr. 1) erfahren hat.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
    Im Übrigen habe eine Abgeltung auch für die Zeit des Ruhens stattzufinden, weil das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 (C-350/06 "Schulz-Hoff") und das anschließende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) auch auf die vorliegende Fallkonstellation anzuwenden seien.

    In Anwendung dieser Grundsätze ist § 7 Abs. 3 und Abs. 4 BUrlG richtlinienkonform so zu interpretieren, dass gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind (BAG vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, juris, Rz. 59).

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
    Daher kann dahinstehen, ob sich aus dieser Vorschrift Grenzen für tarifliche Urlaubskürzungen ergeben (vgl. zu dieser Problematik Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L - Gesamtkommentar, § 26 TV-L Rz. 170 mit Hinweis auf BAG vom 24.10.1989 - 8 AZR 253/88; Fieberg, NZA 2009, 929, 933).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 251/03

    Erschwerniszulage für Wagenmeister

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
    Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst muss grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm der Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (vgl. nur BAG vom 14.01.2004 - 10 AZR 251/03, juris, m.w.N.).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    a) In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings teilweise angenommen, während des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses entstünden keine Urlaubsansprüche bzw. die Kürzung des Urlaubsanspruchs um Zeiten des Ruhens sei zulässig (vgl. nur LAG Düsseldorf 19. Januar 2012 - 15 Sa 380/11 - ZTR 2012, 283; LAG Baden-Württemberg 9. Juni 2011 -  6 Sa 109/10 -; LAG München 26. Mai 2011 - 4 Sa 66/11 -; LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 -; LAG Köln 29. April 2010 - 6 Sa 103/10 - ZTR 2010, 589; Düwell DB 2012, 1750, 1751; Wicht BB 2012, 1349; Bürger ZTR 2011, 707, 713; Fieberg NZA 2009, 929) .
  • ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11

    Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld an einen langfristig erkrankten

    Ruht ein Arbeitsverhältnis während des gesamten Urlaubsjahres so entstehen für dieses Urlaubsjahr keine Urlaubsansprüche (Anschluss an LAG Köln v. 29.04.2010 - 6 Sa 103/10).

    Das Nichtentstehen von Urlaubsansprüchen in einem über das gesamte Urlaubsjahr hinweg ruhenden Arbeitsverhältnis verstößt nicht gegen Artikel 7 der Richtlinie 2003/88/EG (vgl. dazu LAG Köln v. 29.04.2010 - 6 Sa 103/10, juris, dort Rdnrn. 20 f.).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    b) Vor diesem Hintergrund wird nunmehr geltend gemacht, dass in einem ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche nicht entstehen (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10; LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2009, 242; Fieberg, NZA 2009, 929, 934; a.A. Picker ZTR 2009, 230, 237; als rechtlich ungeklärt wird die Frage vom LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - 6 Sa 429/08, angesehen).

    Die 7. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 05.05.2010 (7 Sa 1571/09) bereits herausgestellt, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eine Leistungsstörung des Arbeitsverhältnisses darstellt, hingegen wird beim ruhenden Arbeitsverhältnis der Arbeitsvertrag selbst im Kern seines Inhalts umgestaltet (so auch LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10; Fieberg, NZA 2009, 929 ff.).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14943
LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,14943)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.09.2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,14943)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. September 2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,14943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei fehlender Unterschrift aufgrund unvollständiger Faxübermittlung; Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei unterlassener Einzelanweisung zur Überprüfung der Faxübermittlung auf Vollständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei fehlender Unterschrift aufgrund unvollständiger Faxübermittlung; zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei unterlassener Einzelanweisung zur Überprüfung der Faxübermittlung auf Vollständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressemeldung, 03.12.2010)

    Fehlende Unterschrift führt zur Unwirksamkeit der Klage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage per Fax - Unterschrift muss drauf sein!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsschutzklage per Fax muss Unterschrift enthalten - Versehentliches Nicht-Mit-Faxen der Unterschrift unter der Klage führt zur Unwirksamkeit der Klage - Versäumung der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage durch Verschulden des Prozessbevollmächtigten ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
    Die Heranziehung eines Vertreters soll nicht zu einer Verschiebung des Prozessrisikos zu Lasten des Gegners führen (vgl. BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 848/06 - = EzA ZPO 2002 § 85 Nr. 1; BGH 11. Juli 2008 - XII ZB 184/07 = NJW 2008, 2713, 2715 Baumbach/Lauterbach/Albert/Hartmann Zivilprozessordnung 65. Aufl., § 85 Rn. 2; Münch Komm. ZPO/v. Mettenheim 3. Aufl. § 85 Rn. 9, BAG 11. Dezember 2008 2 AZR 472/08 auch BAG 19. Februar 2009, 2 AZR 286/07).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
    Im Falle der Nutzung moderner Kommunikationsmittel kommt es im Rahmen der elektronischen Übersendung die Übermittlung eines Faxes oder einer Textdatei über das Faxgerät auf die eingescannte Unterschrift an (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 05. April 2000 GmS-OGB 1/98 = NZA 2000, 959 ff.).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
    Die Heranziehung eines Vertreters soll nicht zu einer Verschiebung des Prozessrisikos zu Lasten des Gegners führen (vgl. BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 848/06 - = EzA ZPO 2002 § 85 Nr. 1; BGH 11. Juli 2008 - XII ZB 184/07 = NJW 2008, 2713, 2715 Baumbach/Lauterbach/Albert/Hartmann Zivilprozessordnung 65. Aufl., § 85 Rn. 2; Münch Komm. ZPO/v. Mettenheim 3. Aufl. § 85 Rn. 9, BAG 11. Dezember 2008 2 AZR 472/08 auch BAG 19. Februar 2009, 2 AZR 286/07).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
    Die Heranziehung eines Vertreters soll nicht zu einer Verschiebung des Prozessrisikos zu Lasten des Gegners führen (vgl. BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 848/06 - = EzA ZPO 2002 § 85 Nr. 1; BGH 11. Juli 2008 - XII ZB 184/07 = NJW 2008, 2713, 2715 Baumbach/Lauterbach/Albert/Hartmann Zivilprozessordnung 65. Aufl., § 85 Rn. 2; Münch Komm. ZPO/v. Mettenheim 3. Aufl. § 85 Rn. 9, BAG 11. Dezember 2008 2 AZR 472/08 auch BAG 19. Februar 2009, 2 AZR 286/07).
  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 848/06

    Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
    Die Heranziehung eines Vertreters soll nicht zu einer Verschiebung des Prozessrisikos zu Lasten des Gegners führen (vgl. BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 848/06 - = EzA ZPO 2002 § 85 Nr. 1; BGH 11. Juli 2008 - XII ZB 184/07 = NJW 2008, 2713, 2715 Baumbach/Lauterbach/Albert/Hartmann Zivilprozessordnung 65. Aufl., § 85 Rn. 2; Münch Komm. ZPO/v. Mettenheim 3. Aufl. § 85 Rn. 9, BAG 11. Dezember 2008 2 AZR 472/08 auch BAG 19. Februar 2009, 2 AZR 286/07).
  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99

    Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
    Für bestimmende Schriftsätze - wie eine Klageschrift - ist die Unterschrift der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nach ständiger Rechtsprechung ein zwingendes Wirksamkeitserfordernis (BGH NJW 2001, 1581, Zöller, Zivilprozessordnung, 26. Aufl., § 130 Rn. 7).
  • LAG Köln, 21.04.1997 - 5 Ta 76/97

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage wegen verschuldeter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
    Ein Verschulden des Büropersonals könnte weder dem Prozessbevollmächtigten noch seiner Partei zugerechnet werden (LAG Köln 21.04.1997, NZA-RR 1998, 13).
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10

    Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. September 2010 - 6 Sa 103/10 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 6 Sa 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79156
LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2011,79156)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.2011 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2011,79156)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2011,79156)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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