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   LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03   

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https://dejure.org/2004,7599
LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03 (https://dejure.org/2004,7599)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03 (https://dejure.org/2004,7599)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. März 2004 - 6 Sa 2490/03 (https://dejure.org/2004,7599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte; Abmahnungen gegenüber Mitarbeiterin (mit Kassentätigkeit) auf Grund aufgetretener Kassendifferenzen; Berücksichtigung des individuellen Leistungsvermögens; Voraussetzungen für die Unverhältnismäßigkeit von ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1004 Abs. 1 Satz 1
    Abmahnung wegen Kassendifferenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    1.6.1 Eine Regelfrist, innerhalb deren der Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers reagieren muss, besteht nicht (BAG, Urteil vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84 - BAGE 50, 362 = AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 96 zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    Dagegen ist es unerheblich, dass der Arbeitgeber von der Erteilung einer schriftlichen Abmahnung auch hätte absehen können (BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 zu II 3b der Gründe) oder ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfall ausreicht (BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 7 im LS).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Abmahnung gelegentlich als Sanktion bezeichnet worden (z.B. Urteil vom 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 zu II 2b der Gründe), ohne dass damit etwas anderes als eine Reaktion auf arbeitsvertraglicher Ebene gemeint war.
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    Dagegen ist es unerheblich, dass der Arbeitgeber von der Erteilung einer schriftlichen Abmahnung auch hätte absehen können (BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 zu II 3b der Gründe) oder ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfall ausreicht (BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 7 im LS).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    Für die Berechtigung einer Abmahnung als Ausübung eines Rügerechts des Gläubigers kommt es allein auf das objektive Vorliegen einer Pflichtverletzung an (BAG, Urteil vom 07.09.1988 - 5 AZR 625/87 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 2 zu II der Gründe).
  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 283/68

    Prämienberechnung - Zurückhaltung der Arbeitskraft

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    Dieser sich im Wege erläuternder Vertragsauslegung gemäß § 157 BGB ergebende rein individuelle Maßstab bedeutet, dass es auf das persönliche Leistungsvermögen des jeweiligen Arbeitnehmers ankommt (BAG, Urteil vom 20.03.1969 - 2 AZR 283/68 - AP GewO § 123 Nr. 27; abl. Hunold BB 2003, 2345, 2346).
  • BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81

    Tarifkommission - Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    Dass die Beklagte in ihren "Internen Anweisungen" davon gesprochen hat, Kassendifferenzen ab einer bestimmten Höhe mit einer Abmahnung zu ahnden, vermochte deren rechtliche Natur als Gläubigerrecht ohne Sanktionscharakter (dazu BAG, Urteil vom 19.07.1983 - 1 AZR 307/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Betriebsbuße Nr. 5 zu III 1d der Gründe; Dengel, FS Saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit, 1997, 201, 208 f) nicht zu ändern.
  • LAG Hessen, 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98

    Kündigung: personenbedingte Kündigung wegen Leistungsmängel - Unmöglichkeit der

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    Zwar ist es kündigungsschutzrechtlich anerkannt, dass eine mit Leistungsmängeln begründete ordentliche Kündigung sozial ungerechtfertigt i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG ist, wenn dem Arbeitnehmer nach Ausspruch einer entsprechenden Abmahnung nicht ausreichend Zeit gegeben worden ist, sein Leistungsverhalten umzustellen (Hess. LAG, Urteil vom 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).
  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    1.4 Entgegen der von der Vorinstanz in einem Urteil vom 15. August 2003 - 28 Ca 12003/03 - zu III 1 c der Gründe vertretenen Auffassung lässt sich aus dem ArbSchG vom 07.08.1996 nicht ableiten, dass die Erteilung einer schriftlichen Abmahnung erforderlich sein muss, dem Arbeitgeber mithin kein milderes Mittel zur Wahrung seiner Interessen zur Verfügung stehen darf.
  • LAG Düsseldorf, 23.02.1996 - 17 Sa 1168/95

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
    Erst bei mehrmonatigem Zuwarten wird das sog. Zeitmoment für eine Verwirkung als erfüllt erachtet (LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.1996 - 17 Sa 1168/95 - LAGE BGB § 611 Abmahnung Nr. 45 zu 3b der Gründe).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er es kann"; LAG Berlin 26.3.2004 - 6 Sa 2490/03 - ZTR 2004, 548 (Volltext in "Juris") (1.1.1.): "Allerdings schuldet ein Arbeitnehmer weder einen bestimmten Arbeitserfolg noch eine normativ vorgegebene Arbeitsmenge oder -güte.
  • ArbG Düsseldorf, 17.05.2010 - 12 Ca 927/10

    Abmahnung

    Erst bei mehrmonatigem Zuwarten wird das sogenannte Zeitmoment für eine Verwirkung als erfüllt erachtet (LAG Düsseldorf 23.02.1996 - 17 Sa 1168/95, LAGE BGB § 611 Abmahnung Nr. 45; LAG Berlin 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03, ZTR 2004, 548; LAG Rheinland-Pfalz 18.09.2007 - 3 Sa 267/07).
  • ArbG Berlin, 03.08.2007 - 28 Ca 6745/07

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Kassiererin - Testkauf

    83) S. im gleichen Sinne schon BAG 14.1.1986 - 1 ABR 75/83 - NZA 1986, 435-436 (B. 2 c): "unter Anspannung der ihm möglichen Fähigkeiten ... konzentriert und sorgfältig ... arbeiten"; deutlicher LAG Berlin 26.3.2004 - 6 Sa 2490/03 - LAGReport 2004, 222 (Ls. 1) = AuA 2004 Nr. 8 S. 32 (Kurzwiedergabe) = ARST 2004, 186 (Ls. 1) = ZTR 2004, 548 (Volltext in "Juris") (1.1.1): "Allerdings schuldet ein Arbeitnehmer weder einen bestimmten Arbeitserfolg noch eine normativ vorgegebene Arbeitsmenge oder -güte.
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