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   LAG Köln, 10.12.1998 - 6 Sa 493/98   

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LAG Köln, 10.12.1998 - 6 Sa 493/98 (https://dejure.org/1998,11362)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.12.1998 - 6 Sa 493/98 (https://dejure.org/1998,11362)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 6 Sa 493/98 (https://dejure.org/1998,11362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse; Auftragsmangel; Prognose des Arbeitsplatzwegfalls bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung; Zumutbare Beschäftigung mit Helfertätigkeiten; Streit über die ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Leiharbeitnehmer - betriebsbedingte Kündigung - Auftragsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 991 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 17.11.1983 - 9 Sa 599/83
    Auszug aus LAG Köln, 10.12.1998 - 6 Sa 493/98
    Es bleibt offen, ob aus Art. 1 § 9 Ziff. 3 AÜG die grundsätzliche Wertung entnommen werden kann, dem Verleiher müsse zugemutet werden, das Arbeitsverhältnis auch bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtzuerhalten und zu erfüllen (so Urteil des LAG Frankfurt v. 17.11.1983 - 9 Sa 599/83 -).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Kurzfristige Auftragslücken sind bei einem Leiharbeitsunternehmen nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu rechtfertigen, da sie zum typischen Wirtschaftsrisiko dieser Unternehmen gehören (LAG Köln 10. Dezember 1998 - 6 Sa 493/98 - EzAÜG KSchG Nr. 10; Thüsing/Pelzner AÜG § 3 Rn. 115; ErfK/Wank AÜG 6. Aufl. Einl. Rn. 41; Urban-Krell/Schulz: Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung Rn. 454; Preis/Tenbrock Innovative Arbeitsformen Rn. 967; Sandmann/Marschall AÜG Art. 1 § 11 Anm. 23; Hiekel aaO S. 340; Schüren/Behrend NZA 2003, 521, 524).
  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2018 - 1 Ca 2686/17

    Die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn

    Kurzfristige Auftragslücken sind bei einem Leiharbeitsunternehmen nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne des § 1 Abs. Satz 1 KSchG zu rechtfertigen, da sie zum typischen Wirtschaftsrisiko dieser Unternehmung gehören (BAG v. 18.05.2006, 2 AZR 412/05; LAG Köln v. 10.12.1998, 6 Sa 493/98).
  • LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04

    betriebsbedingte Kündigung, Leiharbeit, Prognose

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt hierfür ist derjenige des Kündigungszugangs (vgl. BAG, Urt. v. 12.04.2004 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff.; Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - in NZA 2004, S. 477 ff.; LAG Köln, Urt. v. 10.12.1998 - 6 Sa 493/98 - in NZA 1999, S. 991).

    Im Anschluss an das Urteil des LAG Köln v. 10.12.1998 (AZ 6 Sa 493/98, a. a. O.) ist hierbei davon auszugehen, dass die Beklagte als Leiharbeitsunternehmen, welches Gewinne dadurch erzielt, dass es Arbeitnehmer verleiht oder aufgrund von Werkverträgen o. ä. in fremden Betrieben dauerhaft Arbeiten durchführen lässt, das Beschäftigungsrisiko auch für kurzfristige - etwa den Zeitraum von drei Monaten umfassende - Auftragslücken zu tragen hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AL 4932/06

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Insoweit kann die dreimonatige Frist als "Daumenregel" für eine kurzfristige Auftragslücke angesehen werden (Brors, Betriebsbedingte Kündigung des Leiharbeitnehmers bei Auftragsrückgang, Juris PraxisReport, 2006; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17. November 1983 - 9 Sa 599/83 - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 3. Juni 2005 - 11 Sa 1014/04 - und vom 10. Dezember 1998 - 6 Sa 493/98 -).
  • LAG Köln, 07.02.2006 - 13 (5) Sa 1312/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Unternehmensentscheidung; Stilllegung einer

    d) Kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen jedoch noch keine betriebsbedingte Kündigung (LAG Köln, Urteil vom 10.12.1998 - 6 Sa 493/98 - NZA 1999, 991 Leits. 1).
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