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   OLG München, 30.06.2011 - 6 Sch 14/09 WG   

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https://dejure.org/2011,30438
OLG München, 30.06.2011 - 6 Sch 14/09 WG (https://dejure.org/2011,30438)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.2011 - 6 Sch 14/09 WG (https://dejure.org/2011,30438)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 6 Sch 14/09 WG (https://dejure.org/2011,30438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Urheberschutz für Sendeunternehmen: Verpflichtung zur Zahlung einer urheberrechtlichen Vergütung für die Weiterleitung von Fernsehprogrammen in Hotelzimmer; angemessene Lizenzgebühr für einen internationalen Nachrichtensender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lizenzentgelte für Fernseher im Hotelzimmer

  • titelschutzanzeiger.de (Pressemeldung, 13.09.2011)

    Hotels müssen für Fernseh-Programme zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hotelbetreiber müssen an private TV-Sender Lizenzentgelte für Fernseher im Hotelzimmer zahlen - Zeigen von Fernsehsendungen im Hotelzimmer ist urheberrechtspflichtige Zweitverwertung

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 54
  • afp 2011, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - 6 Sch 14/09
    Soweit die Beklagte dem entgegenhält, dass das Kabelweitersenderecht gemäß §§ 87, 20 b UrhG nicht teilbar sei, ist sie auf die Rechtsprechung des EuGH zu verweisen, wonach die Weiterleitung von Rundfunksendungen durch den Hotelier in die Zimmer seines Hotels als eine eigenständige urheberrechtspflichtige Zweitverwertung zu qualifizieren ist (EuGH ZUM 2007, 132 ff. - SGAE/Rafael Hotels SL; vgl. auch Riesenhuber ZUM 2011, 123 ff.).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 160/07

    Regio-Vertrag

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - 6 Sch 14/09
    a) Die Beklagte als Betreiberin des Hotels in D. entscheidet in eigener Verantwortung, welche Programme (Funksendungen) durch Einspeisung in ihre Hausverteileranlage in den im Hotel aufgestellten Fernsehgeräten empfangen werden können (vgl. BGH GRUR 2010, 530 Tz. 22 ff. - Regio-Vertrag ).
  • EuGH, 06.02.2003 - C-245/00

    SENA

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - 6 Sch 14/09
    Die sich gegenüberstehenden beiderseitigen Interessen (vorrangig dasjenige der Beklagten an einer Einräumung des Kabelweitersenderechts sowie dasjenige der Klägerin an einer Vergütung für die Rechtevergabe) sind angemessen in Ausgleich zu bringen (vgl. EuGH GRUR 2003, 325, 328 - SENA/NOS unter Hinweis darauf, dass die Beurteilung der Angemessenheit im europaweiten Vergleich unterschiedlich ausfallen kann).
  • OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01

    Schiedsstellenverfahren; Kontrahierungszwang; Kabelweitersendung

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - 6 Sch 14/09
    Die Kontrahierungspflicht entfällt nach dem Gesetzeswortlaut nur dann, wenn für die Ablehnung des Vertragsabschlusses ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist (s. hierzu Art. 12 der Satelliten- und Kabel-RL: "nicht ohne triftigen Grund"; vgl. Begr ÄndG 1998, BT-Drucks. 13/4796, S. 14/15: "Diesen Vorgaben [von Art. 12 Abs. 1 der Satelliten- und Kabel-RL] entspricht die hier vorgeschlagene Regelung dadurch, dass jeder der Beteiligten nur dann verpflichtet werden kann, einen Vertrag über die Kabelweitersendung zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, wenn ein die Ablehnung des Vertragsabschlusses sachlich rechtfertigender Grund nicht besteht."; OLG Dresden GRUR 2003, 601 - Kontrahierungszwang, Fromm/Nordemann/ Boddien aaO., § 87 UrhG Rn. 47; v. Ungern-Sternberg aaO., § 87 Rn. 54).
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