Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9675
LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,9675)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,9675)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,9675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 ZPO; § 42 IV 1 GKG
    Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch; Anwendbarkeit von § 42 Abs. 4 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) für die Bewertung eines Antrags auf Abgabe einer Willenserklärung zur Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 3 ZPO; § 42 IV 1 GKG
    Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 42 Abs. 4 S. 1
    Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
    Entgegen der Argumentation im Zusammenhang mit den Regelungen zur Neubegründung eines Mietvertrages (vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rdn. 3797) kann bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO nicht unberücksichtigt bleiben, dass der von der Klägerin geltend gemachte Wiedereinstellungsanspruch sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) nur aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden, letztlich auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht herleiten lässt.
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
    Entgegen der Argumentation im Zusammenhang mit den Regelungen zur Neubegründung eines Mietvertrages (vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rdn. 3797) kann bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO nicht unberücksichtigt bleiben, dass der von der Klägerin geltend gemachte Wiedereinstellungsanspruch sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) nur aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden, letztlich auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht herleiten lässt.
  • BAG, 16.05.2007 - 7 AZR 621/06

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
    Entgegen der Argumentation im Zusammenhang mit den Regelungen zur Neubegründung eines Mietvertrages (vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rdn. 3797) kann bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO nicht unberücksichtigt bleiben, dass der von der Klägerin geltend gemachte Wiedereinstellungsanspruch sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) nur aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden, letztlich auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht herleiten lässt.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 3 Ta 5/05

    Zur Streitwertfestsetzung beim Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
    Gleichwohl kann jedoch entgegen der Auffassung des LAG Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.01.2005 - 3 Ta 5/05 -) nicht davon abgesehen werden, sich bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO an den vom Gesetzgeber definierten Grundsätzen des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu orientieren.
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
    Entgegen der Argumentation im Zusammenhang mit den Regelungen zur Neubegründung eines Mietvertrages (vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rdn. 3797) kann bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO nicht unberücksichtigt bleiben, dass der von der Klägerin geltend gemachte Wiedereinstellungsanspruch sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) nur aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden, letztlich auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht herleiten lässt.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - 5 Ta 110/10

    Streitwert - Befristungskontrollantrag - Wiedereinstellung - Weiterbeschäftigung

    Da das Abschlussinteresse schwerlich höher als das Bestandsinteresse sein kann, ist unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zwecksetzung der besonderen Kosten- und Streitwertnormen des Arbeitsgerichtsprozesses auch bei dem Wiedereinstellungsanspruch der Wert nach § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG als Orientierungspunkt für die Ermessensausübung anzusetzen (vgl. LAG Düsseldorf 8. April 2008 - 6 Ta 167/08 - zu II der Gründe; LAG Berlin 6. März 2006 - 17 Ta (Kost) 6042/06 - MDR 2006, 1319; LAG Berlin 24. Oktober 2002 - 17 Ta 6095/02 - AE 2004, 91 [nur Leitsatz]; LAG Köln 23. Januar 1985 - 6 Ta 228/84 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 35; GK-ArbGG/Schleusener 65. Ergänzung § 12 Rn. 336; ErfK/Koch 10. Aufl. § 12 ArbGG Rn. 21; Natter/Groß-Groß ArbGG 1. Aufl. § 12 Rn. 148 Stichwort "Wiedereinstellung"; a. A. LAG Baden-Württemberg 28. Januar 2005 - 3 Ta 5/05 - zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 - 5 Ta 45/10

    Streitwertfestsetzung - Wiedereinstellungsanspruch - Ermessen

    Da das Abschlussinteresse schwerlich höher als das Bestandsinteresse sein kann, ist unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zwecksetzung der besonderen Kosten- und Streitwertnormen des Arbeitsgerichtsprozesses auch bei dem Wiedereinstellungsanspruch der Wert nach § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG als Orientierungspunkt für die Ermessensausübung anzusetzen (vgl. LAG Düsseldorf 8. April 2008 - 6 Ta 167/08 - zu II der Gründe; LAG Berlin 6. März 2006 - 17 Ta (Kost) 6042/06 - MDR 2006, 1319; LAG Berlin 24. Oktober 2002 - 17 Ta 6095/02 - AE 2004, 91 [nur Leitsatz]; LAG Köln 23. Januar 1985 - 6 Ta 228/84 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 35; GK-ArbGG/Schleusener 65. Ergänzung § 12 Rn. 336; ErfK/Koch 10. Aufl. § 12 ArbGG Rn. 21; Natter/Groß-Groß ArbGG 1. Aufl. § 12 Rn. 148 Stichwort "Wiedereinstellung"; a. A. LAG Baden-Württemberg 28. Januar 2005 - 3 Ta 5/05 - zitiert nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - 6 Ta 199/14

    Streitwert, Wertfestsetzung, Wiedereinstellungsanspruch, Vierteljahresverdienst

    Ein Wiedereinstellungsanspruch bei veränderter Tatsachenlage während und ausnahmsweise auch nach Ablauf der Kündigungsfrist wird teilweise mit ein bis drei Monatsgehältern bewertet (LAG Hamm 24.06.1999 - 8 Sa 2071/98 -, LAG Hamm, 27.03.2001 - 4 Sa 189/02 - LAG Düsseldorf 08.04.2018 - 6 Ta 167/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2008 - 6 Ta 167/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23062
LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,23062)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,23062)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,23062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung bereits bewilligter Prozesskostenhilfe wegen trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung nicht abgegebener Erklärungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 124 Nr. 2 2. Alternative

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35037
LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,35037)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.11.2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,35037)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. November 2008 - 6 Ta 167/08 (https://dejure.org/2008,35037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • ArbG Bamberg - 4 Ha 3/08
  • LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Die Prüfung, ob dieser Klageschriftsatz trotz vollständiger Erfüllung der formalen Anforderungen dennoch nicht als unbedingte Klageeinreichung auszulegen ist - was nur bei einer "mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" des Begehrens angenommen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07) -, ist bei dieser Konstellation zumindest so komplex, dass Erfolgsaussicht unter Berücksichtigung der hierfür anzuwenden Maßstäbe (vgl. z.B. BVerfG vom 28.11.2007, 1 BvR 69/07) nicht verneint werden kann.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).

    Selbst bei dem im Prozesskostenhilfegesuch enthaltenen Hinweis, die Berufung solle "nur durchgeführt" werden, "soweit Prozesskostenhilfe bewilligt wird", bleiben Zweifel, so dass die Berufung als eingelegt anzusehen ist (BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07).

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen oder einer aufgeschobenen Klageerhebung ist die Notwendigkeit gegeben, dass zweifelsfrei ausgeschlossen sein muss, dass es sich nicht doch um eine unbedingte Klageerhebung handeln soll (BGH vom 21.12.2005, XII ZB 33/05).

    An der nötigen Eindeutigkeit mit der Folge, dass von unbedingter Prozesshandlung auszugehen ist, fehlt es auch, wenn "zunächst" Prozesskostenhilfeantrag gestellt und ausgeführt wird, "nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe werde beantragt" (BGH vom 21.12.2005, XII ZB 33/05; ähnlich BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05).

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZB 70/05

    Anforderungen an die Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).

    An der nötigen Eindeutigkeit mit der Folge, dass von unbedingter Prozesshandlung auszugehen ist, fehlt es auch, wenn "zunächst" Prozesskostenhilfeantrag gestellt und ausgeführt wird, "nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe werde beantragt" (BGH vom 21.12.2005, XII ZB 33/05; ähnlich BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05).

  • BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01

    Einlegung der Berufung unter einer Bedingung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).

    Von der Entscheidung des BGH vom 15.09.1999 (XII ZB 114/99) weicht die vorliegende Konstellation dadurch ab, dass die Klägerinvertreter in der vorliegenden Klage ausdrücklich "um Bestimmung eines Termins" gebeten haben (ähnlich auch BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01 in einer Konstellation, in dem der Berufungsschriftsatz zeitlich vor dem Prozesskostenhilfegesuch mit den Bezeichnungen "beabsichtigte" und "Entwurf" bei Gericht eingegangen war).

  • BGH, 10.01.1990 - XII ZB 134/89

    Abänderungsklage auf Erhöhung der Unterhaltsrente - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).

    Auf dieselbe Rechtsfolge wurde erkannt, als in dem Prozesskostenhilfegesuch von der Erfolgsaussicht der "beabsichtigten Rechtsverfolgung" und von einem "anliegenden Klageentwurf" die Rede war (BGH vom 10.01.1990, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 69/07
    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Die Prüfung, ob dieser Klageschriftsatz trotz vollständiger Erfüllung der formalen Anforderungen dennoch nicht als unbedingte Klageeinreichung auszulegen ist - was nur bei einer "mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" des Begehrens angenommen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07) -, ist bei dieser Konstellation zumindest so komplex, dass Erfolgsaussicht unter Berücksichtigung der hierfür anzuwenden Maßstäbe (vgl. z.B. BVerfG vom 28.11.2007, 1 BvR 69/07) nicht verneint werden kann.

    Schon aus diesem Grund können die begehrte Prozesskostenhilfe sowie die Anwaltsbeiordnung nicht versagt werden, soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. etwa BVerfG vom 28.11.2007, 1 BvR 69/07).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Der Klageschriftsatz ist auch nicht mit "Entwurf einer Klage" bezeichnet oder überschrieben; er enthält - ebenso wie das Prozesskostenhilfegesuch - auch nicht die Einschränkung, dass erst "nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe" Anträge gestellt würden (vgl. BGH vom 19.05.2004, XII ZB 25/04).
  • KG, 04.03.2008 - 1 W 253/06

    Auslegung des mit dem Klageantrag verbundenen Prozesskostenhilfegesuchs

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Anderes gilt dann, wenn im Begründungsschriftsatz ausdrücklich auf einen "für den Fall der Bewilligung gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung" die Rede ist (BayVGH vom 25.09.2007, 11 ZB 07.1957; ähnlich KG Berlin vom 04.03.2008, 1 W 253/06).
  • VGH Bayern, 25.09.2007 - 11 ZB 07.1957
    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Anderes gilt dann, wenn im Begründungsschriftsatz ausdrücklich auf einen "für den Fall der Bewilligung gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung" die Rede ist (BayVGH vom 25.09.2007, 11 ZB 07.1957; ähnlich KG Berlin vom 04.03.2008, 1 W 253/06).
  • BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99

    Anforderungen an Berufungsschriftsatz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
    Von der Entscheidung des BGH vom 15.09.1999 (XII ZB 114/99) weicht die vorliegende Konstellation dadurch ab, dass die Klägerinvertreter in der vorliegenden Klage ausdrücklich "um Bestimmung eines Termins" gebeten haben (ähnlich auch BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01 in einer Konstellation, in dem der Berufungsschriftsatz zeitlich vor dem Prozesskostenhilfegesuch mit den Bezeichnungen "beabsichtigte" und "Entwurf" bei Gericht eingegangen war).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07

    Wahrung der Frist zur Einlegung der Berufung und zur Anbringung der

  • KG, 04.11.2003 - 1 W 306/03

    Gerichtskostenhaftung: Entstehung einer Verfahrensgebühr mit Einreichung von

  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

    Daraus ergebe sich nicht mit der erforderlichen jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit, dass eine unbedingte Klageerhebung nicht beabsichtigt sei (LAG Nürnberg, 20. November 2008, 6 Ta 167/08, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht