Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 ZPO; § 42 IV 1 GKG
Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch; Anwendbarkeit von § 42 Abs. 4 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) für die Bewertung eines Antrags auf Abgabe einer Willenserklärung zur Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses
- LAG Düsseldorf
§ 3 ZPO; § 42 IV 1 GKG
Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; GKG § 42 Abs. 4 S. 1
Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 11.02.2008 - 5 Ca 2580/07
- LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
Entgegen der Argumentation im Zusammenhang mit den Regelungen zur Neubegründung eines Mietvertrages (…vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rdn. 3797) kann bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO nicht unberücksichtigt bleiben, dass der von der Klägerin geltend gemachte Wiedereinstellungsanspruch sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) nur aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden, letztlich auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht herleiten lässt. - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
Entgegen der Argumentation im Zusammenhang mit den Regelungen zur Neubegründung eines Mietvertrages (…vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rdn. 3797) kann bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO nicht unberücksichtigt bleiben, dass der von der Klägerin geltend gemachte Wiedereinstellungsanspruch sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) nur aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden, letztlich auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht herleiten lässt. - BAG, 16.05.2007 - 7 AZR 621/06
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
Entgegen der Argumentation im Zusammenhang mit den Regelungen zur Neubegründung eines Mietvertrages (…vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rdn. 3797) kann bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO nicht unberücksichtigt bleiben, dass der von der Klägerin geltend gemachte Wiedereinstellungsanspruch sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) nur aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden, letztlich auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht herleiten lässt. - LAG Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 3 Ta 5/05
Zur Streitwertfestsetzung beim Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
Gleichwohl kann jedoch entgegen der Auffassung des LAG Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.01.2005 - 3 Ta 5/05 -) nicht davon abgesehen werden, sich bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO an den vom Gesetzgeber definierten Grundsätzen des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu orientieren. - BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
Entgegen der Argumentation im Zusammenhang mit den Regelungen zur Neubegründung eines Mietvertrages (…vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rdn. 3797) kann bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 3 ZPO nicht unberücksichtigt bleiben, dass der von der Klägerin geltend gemachte Wiedereinstellungsanspruch sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) nur aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden, letztlich auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht herleiten lässt.
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - 5 Ta 110/10
Streitwert - Befristungskontrollantrag - Wiedereinstellung - Weiterbeschäftigung …
Da das Abschlussinteresse schwerlich höher als das Bestandsinteresse sein kann, ist unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zwecksetzung der besonderen Kosten- und Streitwertnormen des Arbeitsgerichtsprozesses auch bei dem Wiedereinstellungsanspruch der Wert nach § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG als Orientierungspunkt für die Ermessensausübung anzusetzen (vgl. LAG Düsseldorf 8. April 2008 - 6 Ta 167/08 - zu II der Gründe; LAG Berlin 6. März 2006 - 17 Ta (Kost) 6042/06 - MDR 2006, 1319; LAG Berlin 24. Oktober 2002 - 17 Ta 6095/02 - AE 2004, 91 [nur Leitsatz]; LAG Köln 23. Januar 1985 - 6 Ta 228/84 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 35;… GK-ArbGG/Schleusener 65. Ergänzung § 12 Rn. 336;… ErfK/Koch 10. Aufl. § 12 ArbGG Rn. 21;… Natter/Groß-Groß ArbGG 1. Aufl. § 12 Rn. 148 Stichwort "Wiedereinstellung"; a. A. LAG Baden-Württemberg 28. Januar 2005 - 3 Ta 5/05 - zitiert nach juris). - LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 - 5 Ta 45/10
Streitwertfestsetzung - Wiedereinstellungsanspruch - Ermessen
Da das Abschlussinteresse schwerlich höher als das Bestandsinteresse sein kann, ist unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zwecksetzung der besonderen Kosten- und Streitwertnormen des Arbeitsgerichtsprozesses auch bei dem Wiedereinstellungsanspruch der Wert nach § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG als Orientierungspunkt für die Ermessensausübung anzusetzen (vgl. LAG Düsseldorf 8. April 2008 - 6 Ta 167/08 - zu II der Gründe; LAG Berlin 6. März 2006 - 17 Ta (Kost) 6042/06 - MDR 2006, 1319; LAG Berlin 24. Oktober 2002 - 17 Ta 6095/02 - AE 2004, 91 [nur Leitsatz]; LAG Köln 23. Januar 1985 - 6 Ta 228/84 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 35;… GK-ArbGG/Schleusener 65. Ergänzung § 12 Rn. 336;… ErfK/Koch 10. Aufl. § 12 ArbGG Rn. 21;… Natter/Groß-Groß ArbGG 1. Aufl. § 12 Rn. 148 Stichwort "Wiedereinstellung"; a. A. LAG Baden-Württemberg 28. Januar 2005 - 3 Ta 5/05 - zitiert nach juris). - LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - 6 Ta 199/14
Streitwert, Wertfestsetzung, Wiedereinstellungsanspruch, Vierteljahresverdienst
Ein Wiedereinstellungsanspruch bei veränderter Tatsachenlage während und ausnahmsweise auch nach Ablauf der Kündigungsfrist wird teilweise mit ein bis drei Monatsgehältern bewertet (LAG Hamm 24.06.1999 - 8 Sa 2071/98 -, LAG Hamm, 27.03.2001 - 4 Sa 189/02 - LAG Düsseldorf 08.04.2018 - 6 Ta 167/08).
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2008 - 6 Ta 167/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung bereits bewilligter Prozesskostenhilfe wegen trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung nicht abgegebener Erklärungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
Aufhebung von Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 13.03.2008 - 9 Ca 3228/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2008 - 6 Ta 167/08
Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Klageerhebung - Bedingung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 114, 128, 253 ZPO
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Klageerhebung - Bedingung - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg - 4 Ha 3/08
- LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Die Prüfung, ob dieser Klageschriftsatz trotz vollständiger Erfüllung der formalen Anforderungen dennoch nicht als unbedingte Klageeinreichung auszulegen ist - was nur bei einer "mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" des Begehrens angenommen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07) -, ist bei dieser Konstellation zumindest so komplex, dass Erfolgsaussicht unter Berücksichtigung der hierfür anzuwenden Maßstäbe (vgl. z.B. BVerfG vom 28.11.2007, 1 BvR 69/07) nicht verneint werden kann.Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).
Selbst bei dem im Prozesskostenhilfegesuch enthaltenen Hinweis, die Berufung solle "nur durchgeführt" werden, "soweit Prozesskostenhilfe bewilligt wird", bleiben Zweifel, so dass die Berufung als eingelegt anzusehen ist (BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07).
- BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05
Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen oder einer aufgeschobenen Klageerhebung ist die Notwendigkeit gegeben, dass zweifelsfrei ausgeschlossen sein muss, dass es sich nicht doch um eine unbedingte Klageerhebung handeln soll (BGH vom 21.12.2005, XII ZB 33/05).An der nötigen Eindeutigkeit mit der Folge, dass von unbedingter Prozesshandlung auszugehen ist, fehlt es auch, wenn "zunächst" Prozesskostenhilfeantrag gestellt und ausgeführt wird, "nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe werde beantragt" (BGH vom 21.12.2005, XII ZB 33/05; ähnlich BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05).
- BGH, 07.11.2006 - VI ZB 70/05
Anforderungen an die Berufungsschrift
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).An der nötigen Eindeutigkeit mit der Folge, dass von unbedingter Prozesshandlung auszugehen ist, fehlt es auch, wenn "zunächst" Prozesskostenhilfeantrag gestellt und ausgeführt wird, "nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe werde beantragt" (BGH vom 21.12.2005, XII ZB 33/05; ähnlich BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05).
- BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Einlegung der Berufung unter einer Bedingung
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).Von der Entscheidung des BGH vom 15.09.1999 (XII ZB 114/99) weicht die vorliegende Konstellation dadurch ab, dass die Klägerinvertreter in der vorliegenden Klage ausdrücklich "um Bestimmung eines Termins" gebeten haben (ähnlich auch BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01 in einer Konstellation, in dem der Berufungsschriftsatz zeitlich vor dem Prozesskostenhilfegesuch mit den Bezeichnungen "beabsichtigte" und "Entwurf" bei Gericht eingegangen war).
- BGH, 10.01.1990 - XII ZB 134/89
Abänderungsklage auf Erhöhung der Unterhaltsrente - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).Auf dieselbe Rechtsfolge wurde erkannt, als in dem Prozesskostenhilfegesuch von der Erfolgsaussicht der "beabsichtigten Rechtsverfolgung" und von einem "anliegenden Klageentwurf" die Rede war (BGH vom 10.01.1990, a.a.O.).
- BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 69/07
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Die Prüfung, ob dieser Klageschriftsatz trotz vollständiger Erfüllung der formalen Anforderungen dennoch nicht als unbedingte Klageeinreichung auszulegen ist - was nur bei einer "mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" des Begehrens angenommen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07) -, ist bei dieser Konstellation zumindest so komplex, dass Erfolgsaussicht unter Berücksichtigung der hierfür anzuwenden Maßstäbe (vgl. z.B. BVerfG vom 28.11.2007, 1 BvR 69/07) nicht verneint werden kann.Schon aus diesem Grund können die begehrte Prozesskostenhilfe sowie die Anwaltsbeiordnung nicht versagt werden, soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. etwa BVerfG vom 28.11.2007, 1 BvR 69/07).
- BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Der Klageschriftsatz ist auch nicht mit "Entwurf einer Klage" bezeichnet oder überschrieben; er enthält - ebenso wie das Prozesskostenhilfegesuch - auch nicht die Einschränkung, dass erst "nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe" Anträge gestellt würden (vgl. BGH vom 19.05.2004, XII ZB 25/04). - KG, 04.03.2008 - 1 W 253/06
Auslegung des mit dem Klageantrag verbundenen Prozesskostenhilfegesuchs
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Anderes gilt dann, wenn im Begründungsschriftsatz ausdrücklich auf einen "für den Fall der Bewilligung gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung" die Rede ist (BayVGH vom 25.09.2007, 11 ZB 07.1957; ähnlich KG Berlin vom 04.03.2008, 1 W 253/06). - VGH Bayern, 25.09.2007 - 11 ZB 07.1957
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Anderes gilt dann, wenn im Begründungsschriftsatz ausdrücklich auf einen "für den Fall der Bewilligung gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung" die Rede ist (BayVGH vom 25.09.2007, 11 ZB 07.1957; ähnlich KG Berlin vom 04.03.2008, 1 W 253/06). - BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Anforderungen an Berufungsschriftsatz
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Von der Entscheidung des BGH vom 15.09.1999 (XII ZB 114/99) weicht die vorliegende Konstellation dadurch ab, dass die Klägerinvertreter in der vorliegenden Klage ausdrücklich "um Bestimmung eines Termins" gebeten haben (ähnlich auch BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01 in einer Konstellation, in dem der Berufungsschriftsatz zeitlich vor dem Prozesskostenhilfegesuch mit den Bezeichnungen "beabsichtigte" und "Entwurf" bei Gericht eingegangen war). - BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07
Wahrung der Frist zur Einlegung der Berufung und zur Anbringung der …
- KG, 04.11.2003 - 1 W 306/03
Gerichtskostenhaftung: Entstehung einer Verfahrensgebühr mit Einreichung von …
- LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09
Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des …
Daraus ergebe sich nicht mit der erforderlichen jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit, dass eine unbedingte Klageerhebung nicht beabsichtigt sei (LAG Nürnberg, 20. November 2008, 6 Ta 167/08, juris).