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OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Informationspflicht des verurteilten Unterlassungsschuldners
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 890
Informationspflicht des verurteilten Unterlassungsschuldners - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Informationspflicht des verurteilten Unterlassungschuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.01.1996 - 28 O 284/95
- OLG Köln, 10.01.1997 - 6 U 94/96
- LG Köln, 18.12.1998 - 28 O 284/95
- OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 10.01.1997 - 6 U 94/96
Miro
Auszug aus OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99
Die Schuldnerin hat aus den Gründen, die das Landgericht in dem angefochtenen Beschluß im Einzelnen zutreffend dargelegt hat und auf die deswegen in entsprechender Anwendung des § 543 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, schuldhaft gegen das Senatsurteil vom 10.1.1997 - 6 U 94/96 - verstoßen, was die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 5.000 DM sowie der angeordneten Ersatzordnungshaft rechtfertigt. - BGH, 18.09.1997 - I ZR 26/97
Rechtswidrige Verwendung einzelner urheberrechtsschutzwürdiger Bildelemente des …
Auszug aus OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99
Spätestens ab Eintritt der Rechtskraft des Senatsurteils durch die Nichtannahmeentscheidung des BGH (I ZR 26/97) vom 18.9.1997 hatte die Schuldnerin das Unterlassungsgebot zu befolgen.
- OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf streitbefangener Produkte - …
Auf dieser Grundlage wird in der Instanzrechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 14.4.1999 - 6 W 17/99, juris; Beschl. v. 25.5.1999 - 3 W 114/99, GRUR 2000, 921; Beschl. v. 12.3.2008 - 6 W 21/08, GRUR-RR 2008, 365; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG München, Beschl. v. 21.7.1992 - 29 W 1887/92, WRP 1992, 809; Beschl. v. 28.5.2014 - 29 W 546/14, Magazindienst 2014, 698 = Anlage L 1) mit Zustimmung in der Literatur (…vgl. Köhler a. a. O. § 12 Rn. 6.7;… Teplitzky a. a. O. Kap. 57 Rn. 26, Seite 1093;… Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 63 Rn. 10 mit Fn. 34;… Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 378, 392;… MünchKommUWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 108) die Auffassung vertreten, dass der Schuldner, dem gerichtlich untersagt wurde, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.