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   OLG Karlsruhe, 16.06.2006 - 6 W 46/06   

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https://dejure.org/2006,10254
OLG Karlsruhe, 16.06.2006 - 6 W 46/06 (https://dejure.org/2006,10254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2006 - 6 W 46/06 (https://dejure.org/2006,10254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 6 W 46/06 (https://dejure.org/2006,10254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    § 140 Abs. 3 MarkenG
    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Rechtsstreits als Kennzeichenstreitsache bei Herleitung des Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten aus dem Markengesetz oder der Geschäftsführung ohne Auftrag

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; RVG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts bei einem Streit um Abmahnkosten in einer Kennzeichensache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsstreit aus Abmahnkosten wg. Markenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsstreit aus Abmahnkosten wg. Markenverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 10.11.2000 - 6 W 171/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2006 - 6 W 46/06
    Muss der Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung in einem Kennzeichenstreit gerichtlich geltend gemacht werden, handelt es sich dabei wiederum um eine Kennzeichenstreitsache i.s. des § 140 Abs. 1 MarkenG (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 199; ebenso schon OLG München, Mitt. 1982, 199 zu § 32 Abs. 5 WZG; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Auflage, § 140 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Um eine Patentstreitsache handelt es sich auch bei einer Klage auf Erstattung der Kosten für eine Abmahnung wegen Patentverletzung (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307; GRUR-RR 2001, 199; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302 [jew. zu § 140 III MarkenG]; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. C Rn. 35; Schulte/Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl., § 143 Rn. 9 Ziff. 21; BeckOK Patentrecht, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, Edition 5, § 143 Rn. 15; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rn. 11; a.A. Busse/Kaess, PatG, 8. Aufl., § 143 Rn. 67).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten als Schadensersatzanspruch auf § 139 Abs. 3 PatG oder auf die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt wird (vgl. zum MarkenG: OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302, 303; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 140 Rn. 11).

    Dies allein kann es jedoch nicht rechtfertigen, die Regelung des § 143 Abs. 3 PatG auf Kostenerstattungsklagen nicht anzuwenden (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302, 303 [zu § 140 III MarkenG]).

  • OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09

    Erstattungsfähigkeit; Mitwirkung eines Patentanwalts

    Für deren Festsetzung reicht es vielmehr aus, dass ein Patentanwalt mitgewirkt, d. h. tatsächlich irgendeine streitbezogene Tätigkeit entfaltet hat; einer Prüfung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Erforderlichkeit oder gar Entscheidungserheblichkeit der Mitwirkungshandlungen bedarf es dagegen nicht (vgl. BGH WRP 2003, 755, 755 f.; OLG München GRUR-RR 2004, 128; GRUR-RR 2004, 224; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2006, 302; OLG Hamburg OLGR 2006, 923; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 502; s. auch die weiteren Nachweise bei Tyra, WRP 2007, 1059, 1060).
  • LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08

    Kennzeichenverletzung: Erstattungsfähigkeit sowohl der vorgerichtlich

    Diese Regelung schafft einerseits Rechtssicherheit aus Sicht der Partei, weil diese bei einem dem Grunde nach bestehenden Kostenerstattungsanspruch vom Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts entbunden ist (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.03.2011 - 3 O 5593/10

    Anonyme Titelschutzanzeige durch Rechtsanwalt: Störerhaftung bei Aufgabe einer

    Auch Streitigkeiten über die Erstattung der Kosten einer Abmahnung aus einem Kennzeichenrecht sind Markenstreitsachen (Ströbele-Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 140, Rz. 5; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302).
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