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   VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050   

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VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050 (https://dejure.org/2009,29028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050 (https://dejure.org/2009,29028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2009 - 6 ZB 07.2050 (https://dejure.org/2009,29028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bayern.de PDF

    § 131 BauGB
    Erschließungsrecht: nicht gefangene Hinterliegergrundstücke

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nicht gefangene Hinterliegergrundstücke; Zufahrt (verneint); einheitliche Nutzung (verneint); kein Erschlossensein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine grundsätzliche Pflicht zur Zahlung zusätzlicher Straßenerschließungskosten durch Grundeigentümer - Hinweis auf nennenswerte Nutzung der zusätzlichen Straßen muss für Zahlungspflicht klar gegeben sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050
    Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 BV 06.3199

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Grundstücksteilung von Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050
    Mit Schreiben vom 7. April 2008 hat der Senat die Beteiligten auf seine Entscheidung vom 15. Dezember 2008 (Az. 6 BV 06.3199) und die entsprechende Kommentierung von Driehaus (Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNrn. 96 ff zu § 17) zu sogenannten nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken hingewiesen.
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    31 (1) Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris ; zur vergleichbaren Problematik im Erschließungsbeitragsrecht BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ).

    41 aa) Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris ; zur vergleichbaren Problematik im Erschließungsbeitragsrecht BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ).

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205

    Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen

    Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die jeweiligen Hinterliegergrundstücke als von einer Anbaustraße erschlossen betrachtet werden (BayVGH vom 20.1.2010 BayVBl 2010, 603; vom 18.8.2009 Az. 6 ZB 08.194 RdNr. 5; vom 29.4.2009 Az. 6 ZB 07.2050 RdNr. 6; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, RdNr. 85 ff. zu § 17).

    Als solcher Anhaltspunkt für eine beitragsrelevante Inanspruchnahme durch das nicht gefangene Hinterliegergrundstück kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH vom 2.12.2005 BayVBl 2006, 223; vom 29.4.2009, a.a.O., RdNr. 7; Ludyga/Hesse a.a.O.).

    Hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung sind namentlich die Anforderungen des Art. 4 BayBO zu beachten, der in Abs. 1 Nr. 2 grundsätzlich das Anliegen des Grundstücks an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche in einer angemessenen Breite verlangt und Abweichungen in Bezug auf die Befahrbarkeit und Öffentlichkeit nur bei einer Anbindung durch Wohnwege begrenzter Länge und der in Abs. 2 näher bestimmten Voraussetzungen zulässt (vgl. BayVGH vom 22.7.2010 Az. 6 B 09.584 RdNr. 43; vom 20.1.2010 a.a.O.; vgl. zu der Frage des Erschlossenseins von Hinterliegergrundstücken allgemein z.B. BayVGH vom 20.10.2011 Az. 6 B 09.2043 RdNr. 17 ff.; vom 29.4.2009 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255

    ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen

    Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die jeweiligen Hinterliegergrundstücke als von einer Anbaustraße erschlossen betrachtet werden (BayVGH vom 20.1.2010 BayVBl 2010, 603; vom 18.8.2009 Az. 6 ZB 08.194 RdNr. 5; vom 29.4.2009 Az. 6 ZB 07.2050 RdNr. 6; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, RdNr. 85 ff. zu § 17).

    Als solcher Anhaltspunkt für eine beitragsrelevante Inanspruchnahme durch das nicht gefangene Hinterliegergrundstück kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH vom 2.12.2005 BayVBl 2006, 223; vom 29.4.2009, a.a.O., RdNr. 7; Ludyga/Hesse a.a.O.).

    Hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung sind namentlich die Anforderungen des Art. 4 BayBO zu beachten, der in Abs. 1 Nr. 2 grundsätzlich das Anliegen des Grundstücks an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche in einer angemessenen Breite verlangt und Abweichungen in Bezug auf die Befahrbarkeit und Öffentlichkeit nur bei einer Anbindung durch Wohnwege begrenzter Länge und der in Abs. 2 näher bestimmten Voraussetzungen zulässt (vgl. BayVGH vom 22.7.2010 Az. 6 B 09.584 RdNr. 43; vom 20.1.2010 a.a.O.; vgl. zu der Frage des Erschlossenseins von Hinterliegergrundstücken allgemein z.B. BayVGH vom 20.10.2011 Az. 6 B 09.2043 RdNr. 17 ff.; vom 29.4.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043

    Erschließungsbeitrag; Aufwandsverteilung; Erschlossensein; nicht gefangenes

    Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die Voraussetzungen, unter denen Hinterliegergrundstücke von einer Anbaustraße erschlossen werden (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ; B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ; vgl. eingehend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNr. 85 ff. zu § 17 und KStZ 2007, 161 ff.).

    Als solcher Anhaltspunkt für eine beitragsrelevante Inanspruchnahme durch das nicht gefangene Hinterliegergrundstück kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH, B.v.2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - RdNr. 7).

  • VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 3 K 16.00260

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Straßenausbaubeitrags

    Sie seien damit nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (6 ZB 07.2050) nur im Ausnahmefall von der ... erschlossen, weil das bebaute Vorderliegergrundstück FlNr.

    Das vom Kläger zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (6 ZB 07.2050) sei zum Erschließungsbeitragsrecht ergangen.

  • VG Regensburg, 02.02.2017 - RO 11 S 16.1775

    Erfolgloser Eilantrag gegen Straßenausbaubeitrag

    Da diese Grundstücke selbst an eine Erschließungsanlage angrenzen - nämlich an die R.-gasse -, handelt es sich bei diesen Grundstücken um sog. nicht gefangene Hinterliegergrundstücke (vgl. hierzu z. B. BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris).

    Solche nicht gefangenen Hinterliegergrundstücke haben nach der neueren Rechtsprechung des BayVGH bei der Aufwandsverteilung dann unberücksichtigt zu bleiben, wenn sie aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf die Straße ausgerichtet sind, an die sie angrenzen, wenn es also mit anderen Worten an irgendwelchen Anhaltspunkten fehlt, die den Schluss erlauben können, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (so BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris; BayVGH, B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris).

  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1846

    Straßenausbaubeitragsrecht; besonderer Vorteil; nicht gefangenes

    Bei den Hinterliegergrundstücken ist allerdings nach der neueren Rechtsprechung des Senats zu differenzieren zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben, und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen (vgl. BayVGH vom 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 in juris; vom 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 in juris zur entsprechenden Problematik im Erschließungsbeitragsrecht).

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein Hinterliegergrundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Einrichtung in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen wird, hat dieses Grundstück aus der gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen nennenswerten Vorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke aus (vgl. BayVGH vom 29.4.2009, a.a.O., ; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, RdNr. 401 j zu § 8 mit Nachweisen der Rechtsprechung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - 15 A 270/16

    Beweislast der Gemeinde für das Vorliegen eines Missbrauchs rechtlicher

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4/13 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, juris Rn. 69 ff., und Beschluss vom 6. Juni 2012 - 15 A 1868/11 -, juris Rn. 26; Bay. VGH, Beschlüsse vom 29. April 2009- 6 ZB 07.2050 -, juris Rn. 7, und vom 15. Januar 2010 - 6 ZB 09.545 -, juris Rn. 5; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 Rn. 98 f.
  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1908

    Öffentliche Einrichtung im Straßenausbaubeitragsrecht

    Bei Hinterliegergrundstücken ist zu differenzieren zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben, und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris Rn. 6; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 17 Rn. 102).

    Als solcher Anhaltspunkt kann insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder eine funktionsfähige Zugangsmöglichkeit zu der abgerechneten Einrichtung in Betracht kommen (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris Rn. 6; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris Rn. 23 ff.; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, III. Beitragspflichtige Grundstücke, Rn. 2163).

  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1909

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für ein nicht gefangenes

    Bei Hinterliegergrundstücken ist zu differenzieren zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben, und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris Rn. 6; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 17 Rn. 102).

    Als solcher Anhaltspunkt kann insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder eine funktionsfähige Zugangsmöglichkeit zu der abgerechneten Einrichtung in Betracht kommen (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris Rn. 6; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris Rn. 23 ff.; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, III. Beitragspflichtige Grundstücke, Rn. 2163).

  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1853

    Ausnahme vom Grundsatz der natürlichen Betrachtungsweise bei unterschiedlichen

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes

  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Erschlossensein;

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 6 CS 12.2550

    Straßenausbaubeitragsrecht; Sondervorteil; spezifische Nähe; Anliegergrundstück;

  • VGH Bayern, 15.01.2010 - 6 ZB 09.545

    Straßenausbaubeitrag; Gewerbezuschlag; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück;

  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Abschnittsbildung; Abrechnungsgebiet;

  • VGH Bayern, 17.05.2010 - 6 ZB 10.126

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Zweiterschließung; natürliches

  • VG Würzburg, 12.01.2011 - W 2 K 09.145

    Straßenausbaubeitrag; Erschließungsanlage ...; Hinterliegergrundstück;

  • VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 2 S 12.770

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erhebung einer Vorauszahlung; ernstliche Zweifel an

  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 6 CS 09.1810

    Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtungsabgrenzung; Stichstraße;

  • VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904

    Straßenausbaubeitrag; gefangenes Hinterliegergrundstück; ehemaliger Bachlauf

  • VG München, 13.09.2011 - M 2 K 11.1774

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; Erschlossensein; einheitliche

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