Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2013 - 6 A 10037/13.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 90 Abs 1 AO
Abgabenrecht - Zur Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, auf seinem Grundstück einen Wasser- oder Abwasserzähler einzubauen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbau eines privaten Wasserzählers oder Abwassermessers als Verpflichtung zur Bemessung der Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach dem Frischwassermaßstab i.R.d. Gewinnung des Frischwassers aus dem eigenen Brunnen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einbau eines privaten Wasserzählers oder Abwassermessers als Verpflichtung zur Bemessung der Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach dem Frischwassermaßstab i.R.d. Gewinnung des Frischwassers aus dem eigenen Brunnen
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 09.10.2012 - 1 K 389/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2013 - 6 A 10037/13.OVG
- BVerwG, 25.09.2013 - 9 B 33.13
- BVerfG, 21.08.2015 - 1 BvR 3039/13
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17
"Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines …
Rn. 52 Abgesehen davon, dass den von der Klägerin zitierten Urteilen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 29.01.2007 - 4 KO 759/05 -) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 10037/13 -) eine jeweils vom hiesigen Fall verschiedene Sach- und Rechtslage zugrunde liegt, lässt sich diesen Entscheidungen auch der Sache nach nichts Gegenteiliges entnehmen.Entgegen der Auffassung der Klägerin ist ein Nachweis i.S.d. § 17 Abs. 4 AbwS 2006 insbesondere nicht darin zu sehen, dass sie ihren Wasserverbrauch im Erhebungsbogen für das Jahr 2008 angegeben und die Angaben durch Übergabe der Chargenliste oder durch ihre Dokumentation zur Eigenkontrolle belegen könne, denn nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der in § 17 Abs. 4 AbwS 2006 in satzungsrechtlich zulässiger Weise festgelegter Nachweispflicht des Gebührenschuldners (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 10037/13 -, juris zur vergleichbaren Rechtslage in Rheinland-Pfalz sowie Gössl, in: ders./Reif, KAG BW, Stand: Nov. 2015, § 17, Gz. 1.3.2.2;… Oebbecke, in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 1. Aufl. 2016, B, Rn. 66 m.w.N.;… Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 57. EL Sept. 2017, § 6, Rn. 374) muss es sich bei den Unterlagen um geeignete und prüffähige Unterlagen handeln, bezüglich deren Verwendung die Beklagte zugestimmt haben muss.
Denn der Satzungsgeber hat die Nachweispflicht des Gebührenschuldners nur hinsichtlich Wassermengen nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 AbwS 2006 geschaffen, weil insoweit - im Gegensatz zu Wassermengen, die dem Grundstück aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zugeführt werden und dabei von einem Wasserzähler erfasst werden - typischerweise bestehende Nachweisschwierigkeiten, die in der Sphärenverantwortlichkeit des Gebührenschuldners liegen, ausgeräumt werden sollten (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 10037/13 -, juris, Rn. 14 f.;… vgl. zu diesem Aspekt unter Befreiungsgesichtspunkten auch Senatsbeschluss v. 05.10.2006 - 2 S 1256/06 -, juris, Rn. 21).
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