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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2168
VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10.A (https://dejure.org/2011,2168)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.09.2011 - 6 A 1005/10.A (https://dejure.org/2011,2168)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. September 2011 - 6 A 1005/10.A (https://dejure.org/2011,2168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Regimekritische Internetaktivitäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 3 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Anerkennung als Asylberechtigter aufgrund der Gefährdung eines Iraners bei Rückkehr in sein Heimatland aufgrund von regimekritischen Internetaktivitäten (hier: Weblogger)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Flüchtlingsstatus für iranische Regimekritiker

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hessischer VGH zum Flüchtlingsstatus für iranische Regimekritiker - BRD ist verpflichtet iranischen Staatsangehörigen wegen ernsthaften Risikos einer politischen Verfolgung im Heimatland Status als Flüchtlinge zuzuerkennen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung als Asylberechtigter aufgrund der Gefährdung eines Iraners bei Rückkehr in sein Heimatland aufgrund von regimekritischen Internetaktivitäten (hier: Weblogger)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10
    Zu Gunsten des Vorverfolgten bzw. Geschädigten gilt damit eine (widerlegbare) Vermutung, dass sich eine frühere Verfolgung oder Schädigung bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10
    Durch die weitgehende Angleichung des Flüchtlingsstatus an die Rechtsstellung des Asylberechtigten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 1 C 29.03 -, Juris) wirkt sich die Rücknahme der auf Anerkennung als Asylberechtigter gerichteten Klage bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kostenmäßig nicht (mehr) aus (so etwa auch Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14. März 2011 - A 11 K 553/10 -, und Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2008 - A 5 K 100/07 -, beide Juris).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10
    Im Asylstreitverfahren besteht folglich Anlass zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine drohende politische Verfolgung nicht unter Angaben genauer Einzelheiten schlüssig und nachvollziehbar schildert und es ihm nicht gelingt, aufgetretenen Widersprüche und Unstimmigkeiten in schlüssiger Weise aufzulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 -, BVerwGE 109, 174).
  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08

    Mitwirkungspflichten im Verfahren auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10
    Die im nationalen Recht geregelten Mitwirkungspflichten entsprechen damit den in Art. 4 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie niedergelegten Pflichten zur Mitwirkung des Flüchtlings im Rahmen der Prüfung von Ereignissen und Umständen für die Gewährung internationalen Schutzes (vgl. Hess VGH, Urteil vom 24. August 2010 - 3 A 2049/08.A -, Jurisdokument, Rn 26).
  • VG Stuttgart, 14.03.2011 - A 11 K 553/10

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen drohender Zwangsverheiratung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10
    Durch die weitgehende Angleichung des Flüchtlingsstatus an die Rechtsstellung des Asylberechtigten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 1 C 29.03 -, Juris) wirkt sich die Rücknahme der auf Anerkennung als Asylberechtigter gerichteten Klage bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kostenmäßig nicht (mehr) aus (so etwa auch Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14. März 2011 - A 11 K 553/10 -, und Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2008 - A 5 K 100/07 -, beide Juris).
  • VG Karlsruhe, 12.03.2008 - A 5 K 100/07

    Kostenverteilung im Asylrechtsstreit bei teilweisem Unterliegen bzw. Obsiegen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10
    Durch die weitgehende Angleichung des Flüchtlingsstatus an die Rechtsstellung des Asylberechtigten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 1 C 29.03 -, Juris) wirkt sich die Rücknahme der auf Anerkennung als Asylberechtigter gerichteten Klage bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kostenmäßig nicht (mehr) aus (so etwa auch Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14. März 2011 - A 11 K 553/10 -, und Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2008 - A 5 K 100/07 -, beide Juris).
  • VG Würzburg, 04.01.2012 - W 6 K 10.30331

    Iran; Folgeverfahren; Drei-Monats-Frist (teilweise nicht eingehalten); …

    Regimekritische Veröffentlichungen im Internet und sonstigen Medien können ausnahmsweise eine Verfolgungsgefahr begründen, wenn damit zu rechnen ist, dass sie den iranischen Sicherheitsbehörden bekannt werden und der Betreffende als überzeugter und besonders aktiver Regimegegner erscheint, der aus Sicht der iranischen Behörden wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat nachhaltig zu bekämpfen ist (HessVGH, U.v. 21.09.2011, Az: 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408).

    Vielmehr muss hinzukommen, dass aus der Sicht der iranischen Behörden wegen der von der betreffenden Person ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat ein ernsthaftes Verfolgungsinteresse besteht (vgl. auch HessVGH, U.v. 21.09.2011, Az: 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408).

    Die Zahl derartiger Internetseiten wird auf 60.000 geschätzt (vgl. HessVGH, U.v. 21.09.2011 Az. 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408, unter Bezugnahme auf die Auskunft des Deutschen Orientinstituts vom 21.10.2010 an den HessVGH).

    Denn die Sperre erfolgt automatisiert in der Weise, dass entsprechende Software über Filter Begriffe und Wortgruppen auf verdächtige Stellen untersucht und die entsprechenden Webseiten dann sperrt, sodass sie nicht mehr aufrufbar sind (vgl. VGH Kassel, U.v. 21.09.2011 Az. 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408, mit weiteren Nachweisen).

  • VG Würzburg, 14.11.2012 - W 6 K 12.30072

    Teilnahme an Hungerstreik und Protestaktion (Zeltlager, "Protestcamp") in …

    Regimekritische Veröffentlichungen im Internet und sonstigen Medien können ausnahmsweise eine Verfolgungsgefahr begründen, wenn damit zu rechnen ist, dass sie den iranischen Sicherheitsbehörden bekannt werden und der Betreffende als überzeugter und besonders aktiver Regimegegner erscheint, der aus Sicht der iranischen Behörden wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat nachhaltig zu bekämpfen ist (Hess-VGH, U.v. 21.09.2011, Az: 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408).

    Vielmehr muss - gerades auch angesichts der Vielzahl regimekritischer Äußerungen von Exiliranern in und über die Medien sowie im Internet - hinzukommen, dass aus der Sicht des iranischen Staates wegen der von der betreffenden Person ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat ein ernsthaftes Verfolgungsinteresse besteht (vgl. auch HessVGH, U.v. 21.09.2011, Az.: 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408).

    Rn. 63 Allein die Teilnahme an der Protestaktion und die damit zum Ausdruck gebrachte Kritik am iranischen Staat führt nach Überzeugung des Gerichts aber nicht dazu, dass davon ausgegangen werden könnte, dass der iranische Staat aufgrund dessen den Kläger als ernsthaften und gefährlichen Regimekritiker einschätzt, der auf die Verhältnisse im Iran hineinwirkt, zumal auch keine intensiven Kontakte und organisatorischen Verbindungen zu relevanten oppositionellen Exilgruppen vorhanden sind, so dass bei den iranischen Sicherheitsbehörden der Verdacht hervorgerufen werden könnte, dass seine Aktivitäten der Organisation oppositioneller Strömungen mit möglichen Rückwirkungen in den Iran dienten (vgl. HessVGH, U.v. 21.09.2011, Az.: 6 A 1005/10/A, ZAR 2011, S. 408).

  • VG Würzburg, 19.12.2012 - W 6 K 12.30171

    Iran: § 60 Abs. 1 AufenthG, Würzburger Protestaktion und Hungerstreik, Atheist

    Regimekritische Veröffentlichungen im Internet und sonstigen Medien können ausnahmsweise eine Verfolgungsgefahr begründen, wenn damit zu rechnen ist, dass sie den iranischen Sicherheitsbehörden bekannt werden und der Betreffende als überzeugter und besonders aktiver Regimegegner erscheint, der aus Sicht der iranischen Behörden wegen der von ihm ausge­ henden Gefahr für den islamischen Staat nachhaltig zu bekämpfen ist (Hess- VGH, U.v. 21.09.2011, Az.: 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408).

    Vielmehr muss - gerade auch angesichts der Vielzahl regimekritischer Äußerungen von Exiliranern in und über die Medien sowie im Internet - hin­ zukommen, dass aus der Sicht des iranischen Staates wegen der von der betreffenden Person ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat ein ernsthaftes Verfolgungsinteresse besteht (vgl. auch HessVGH, U.v. 21.09.2011, Az.: 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, 408).

    Allein die Teilnahme an der Protestaktion und die damit zum Ausdruck ge­ brachte Kritik am iranischen Staat führt aber, wie erwähnt, nach Überzeu­ gung des Gerichts nicht dazu, dass davon ausgegangen werden könnte, dass der iranische Staat aufgrund dessen jeden Teilnehmer der Würzburger Protestaktion als ernsthaften und gefährlichen Regimekritiker einschätzt, der auf die Verhältnisse im Iran hineinwirkt, zumal auch keine intensiven Kontak­ te und organisatorischen Verbindungen zu relevanten oppositionellen Exil­ gruppen vorhanden sind, so dass bei den iranischen Sicherheitsbehörden der Verdacht hervorgerufen werden könnte, dass die Aktivitäten der Organi­ sation oppositioneller Strömungen mit möglichen Rückwirkungen in den Iran dienten (vgl. HessVGH, U.v. 21.09.2011, Az.: 6 A 1005/10/A, ZAR 2011, S. 408).

  • VG Würzburg, 14.11.2012 - W 6 K 12.30073

    Teilnahme an Hungerstreik und Protestaktion (Zeltlager, "Protestcamp") in …

    Regimekritische Veröffentlichungen im Internet und sonstigen Medien können ausnahmsweise eine Verfolgungsgefahr begründen, wenn damit zu rechnen ist, dass sie den iranischen Sicherheitsbehörden bekannt werden und der Betreffende als überzeugter und besonders aktiver Regimegegner erscheint, der aus Sicht der iranischen Behörden wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat nachhaltig zu bekämpfen ist (Hess-VGH, U.v. 21.09.2011, Az: 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408).

    Vielmehr muss - gerades auch angesichts der Vielzahl regimekritischer Äußerungen von Exiliranern in und über die Medien sowie im Internet - hinzukommen, dass aus der Sicht des iranischen Staates wegen der von der betreffenden Person ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat ein ernsthaftes Verfolgungsinteresse besteht (vgl. auch HessVGH, U.v. 21.09.2011, Az.: 6 A 1005/10.A, ZAR 2011, S. 408).

    Rn. 63 Allein die Teilnahme an der Protestaktion und die damit zum Ausdruck gebrachte Kritik am iranischen Staat führt nach Überzeugung des Gerichts aber nicht dazu, dass davon ausgegangen werden könnte, dass der iranische Staat aufgrund dessen den Kläger als ernsthaften und gefährlichen Regimekritiker einschätzt, der auf die Verhältnisse im Iran hineinwirkt, zumal auch keine intensiven Kontakte und organisatorischen Verbindungen zu relevanten oppositionellen Exilgruppen vorhanden sind, so dass bei den iranischen Sicherheitsbehörden der Verdacht hervorgerufen werden könnte, dass seine Aktivitäten der Organisation oppositioneller Strömungen mit möglichen Rückwirkungen in den Iran dienten (vgl. HessVGH, U.v. 21.09.2011, Az.: 6 A 1005/10/A, ZAR 2011, S. 408).

  • VG Würzburg, 16.10.2017 - W 8 K 17.31567

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für iranische Kurdin

    Erforderlich ist im Regelfall ein exponiertes exilpolitisches Engagement, das den Betreffenden aus dem Kreis der standardmäßig exilpolitisch Aktiven heraushebt und im iranischen Staat als ernsthaften Regimegegner erscheinen lässt, so dass wegen der von ihm ausgehenden Gefahr eines Verfolgungsinteresses seitens des iranischen Staates besteht (vgl. auch HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4).

    Abzustellen ist auf eine Einzelfallbeurteilung (vgl. HessVGH, B.v. 24.7.2007 - 6 UE 3108/05.A - juris sowie OVG NRW, B.v. 6.8.2010 - 13 A 829/09.A - juris; VG Bremen U.v. 01.02.2012 - 1 K 173/09.A - juris; VG Karlsruhe, U.v. 28.7.2011 - A 6 K 671/11 - Asylmagazin 2011, 287; VG Ansbach, U.v. 21.7.2011 - AN 18 K 11.30194 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 18.8.2010 - 5 K 3884/10.A - juris; VG Oldenburg, U.v. 26.1.2010 - 3 A 135/09 - juris; VG Dresden, U.v. 6.8.2003 - 14 A 30558/00.A - juris; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4; BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 ZB 12.30263 - juris).

    So hat etwa das Deutsche Orientinstitut in einer Auskunft vom 22. Oktober 2010 an den HessVGH ausgeführt, dass kritische Äußerungen im Internet eine Verfolgungsgefahr begründen, sofern weitere Kontakte und Verbindungen zu Oppositionsgruppen vorhanden sind und das Internet zur Organisation oppositioneller Strömungen dienen kann (vgl. HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4 unter Bezugnahme auf eine Auskunft des Deutschen Orientinstituts vom 21.10.2010 an den HessVGH).

  • VG Würzburg, 22.02.2017 - W 6 K 16.30864

    Keine Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Betätigung bei …

    Regimekritische Veröffentlichungen im Internet und sonstigen Medien können ausnahmsweise eine Verfolgungsgefahr begründen, wenn damit zu rechnen ist, dass sie den iranischen Sicherheitsbehörden bekannt werden und der Betreffende als überzeugter und besonders aktiver Regimegegner erscheint, der aus Sicht der iranischen Behörden wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat nachhaltig zu bekämpfen ist (HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4).

    Erforderlich ist im Regelfall ein exponiertes exilpolitisches Engagement, dass den Betreffenden aus dem Kreis der standardmäßig exilpolitischen Aktiven heraushebt und im iranischen Staat als ernsthaften Regimegegner erscheinen lässt, so dass wegen der von ihm ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse seitens des iranischen Staates besteht (vgl. OVG NRW, B.v. 16.1.2017 - 13 A 1793/16.A - juris; HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4).

    Denn schon die Masse der von iranischen Oppositionellen im Internet veröffentlichten regimekritischen Publikationen spricht dagegen, für alle gleichermaßen eine Verfolgungsgefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, die bei einer Rückkehr in sein Heimatland zwangsläufig zur Verfolgung führen würde (vgl. HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-Nf 63 Nr. 4).

  • VG Würzburg, 29.03.2017 - W 6 K 16.32743

    Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten im Iran

    Erforderlich ist im Regelfall ein exponiertes exilpolitisches Engagement, das den Betreffenden aus dem Kreis der standardmäßig exilpolitisch Aktiven heraushebt und im iranischen Staat als ernsthaften Regimegegner erscheinen lässt, so dass wegen der von ihm ausgehenden Gefahr eines Verfolgungsinteresses seitens des iranischen Staates besteht (vgl. auch HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4).

    Abzustellen ist auf eine Einzelfallbeurteilung (vgl. HessVGH, B.v. 24.7.2007 - 6 UE 3108/05.A - juris sowie OVG NRW, B.v. 6.8.2010 - 13 A 829/09.A - juris; VG Bremen U.v. 01.02.2012 - 1 K 173/09.A - juris; VG Karlsruhe, U.v. 28.7.2011 - A 6 K 671/11 - Asylmagazin 2011, 287; VG Ansbach, U.v. 21.7.2011 - AN 18 K 11.30194 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 18.8.2010 - 5 K 3884/10.A - juris; VG Oldenburg, U.v. 26.1.2010 - 3 A 135/09 - juris; VG Dresden, U.v. 6.8.2003 - 14 A 30558/00.A - juris; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4; BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 ZB 12.30263 - juris).

    So hat etwa das Deutsche Orientinstitut in einer Auskunft vom 22. Oktober 2010 an den HessVGH ausgeführt, dass kritische Äußerungen im Internet eine Verfolgungsgefahr begründen, sofern weitere Kontakte und Verbindungen zu Oppositionsgruppen vorhanden sind und dass Internet zur Organisation oppositioneller Strömungen dienen kann (vgl. HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4 unter Bezugnahme auf eine Auskunft des Deutschen Orientinstituts vom 21.10.2010 an den HessVGH).

  • VG Würzburg, 31.01.2022 - W 8 K 21.31264

    Unbegründeter Folgeantrag eines iranischen Asylbewerbers wegen exilpolitischer …

    Regimekritische Veröffentlichungen im Internet und sonstigen Medien können ausnahmsweise eine Verfolgungsgefahr begründen, wenn damit zu rechnen ist, dass sie den iranischen Sicherheitsbehörden bekannt werden und der Betreffende als überzeugter und besonders aktiver Regimegegner erscheint, der aus Sicht der iranischen Behörden wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für den islamischen Staat nachhaltig zu bekämpfen ist (HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4).

    Die Zahl derartiger Internetseiten wurde schon vor über zehn Jahren auf 60.000 geschätzt (vgl. HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4 unter Bezugnahme auf die Auskunft des Deutschen Orientinstituts vom 21.10.2010 an den HessVGH).

  • VG Düsseldorf, 19.07.2018 - 2 K 5777/17

    Iran: Klageabweisung, zur Einstufung exilpolitischer Aktivitäten (soziale …

    Rn. 35 Vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 21. September 2011 - 6 A 1005/10.A -, juris, Rn. 36.

    Rn. 39 Ähnlich VG Würzburg, Urteil vom 26. August 2015 - W 6 K 15.30206-, juris, Rn. 36 unter Hinweis auf Hessischer VGH, Urteil vom 21. September 2011 - 6 A 1005/10.A -, juris, Rn. 30.

  • VG Würzburg, 15.02.2017 - W 6 K 16.32201

    Keine Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr in den Iran wegen untergeordneter …

    Erforderlich ist im Regelfall ein exponiertes exilpolitisches Engagement, das den Betreffenden aus dem Kreis der standardmäßig exilpolitisch Aktiven heraushebt und im iranischen Staat als ernsthaften Regimegegner erscheinen lässt, so dass wegen der von ihm ausgehenden Gefahr eines Verfolgungsinteresses seitens des iranischen Staates besteht (vgl. auch HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4).

    Abzustellen ist auf eine Einzelfallbeurteilung (vgl. HessVGH, B.v. 24.7.2007 - 6 UE 3108/05.A - juris sowie OVG NRW, B.v. 6.8.2010 - 13 A 829/09.A - juris; VG Bremen U.v. 01.02.2012 - 1 K 173/09.A - juris; VG Karlsruhe, U.v. 28.7.2011 - A 6 K 671/11 - Asylmagazin 2011, 287; VG Ansbach, U.v. 21.7.2011 - AN 18 K 11.30194 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 18.8.2010 - 5 K 3884/10.A - juris; VG Oldenburg, U.v. 26.1.2010 - 3 A 135/09 - juris; VG Dresden, U.v. 6.8.2003 - 14 A 30558/00.A - juris; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4; BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 ZB 12.30263 - juris).

  • VG Würzburg, 26.08.2015 - W 6 K 15.30206

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Kassel, 02.02.2021 - 3 K 221/17

    Iran: subsidiärer Schutz wegen drohender Strafe von Peitschenhieben

  • VG Würzburg, 30.10.2017 - W 8 K 17.32061

    Keine Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung wegen exilpolitischer Tätigkeit als …

  • OVG Sachsen, 07.02.2024 - 5 A 234/19

    Türkei; Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Strafverfolgung; Bestrafung; Politmalus; …

  • VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24

    Rechtslage des Asylrechts mit Herkunftsland Iran nach Inkrafttreten der …

  • VG Bayreuth, 13.07.2022 - B 2 K 20.30315

    Iran: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG für Aktivisten der …

  • VG Würzburg, 25.01.2021 - W 8 K 20.30746

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für konvertierten Zoroastrier aus dem Iran

  • VG Würzburg, 30.05.2012 - W 6 K 11.30215

    Iran:§ 60 Abs. 1 AufenthG, DKPI, exilpolitische Betätigung, Internet

  • VG Würzburg, 18.04.2012 - W 6 K 11.30147

    Iran: Klageabweisung, exilpolitische Aktivitäten, Internet

  • VG Würzburg, 12.12.2011 - W 6 K 11.30001

    Gerichtsbescheid; Iran; Flüchtlingsanerkennung; Aserbaidschaner (Azari, Azeri); …

  • VG Wiesbaden, 23.11.2012 - 6 K 861/11

    Iran: § 60 Abs. 1 AufenthG, Regimekritik, Internet

  • VG Minden, 16.02.2023 - 2 K 2637/20
  • VG Würzburg, 21.10.2015 - W 6 K 15.30149

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Iranerin als Bahái--Mitglied

  • VG Würzburg, 05.04.2013 - W 1 M 12.30281

    Bei den Klagebegehren der Verpflichtung des Bundesamtes zur Anerkennung als …

  • VG Minden, 19.04.2023 - 2 K 4758/18
  • VG Ansbach, 06.02.2025 - AN 1 K 22.31087

    Keine religiöse Verfolgung von Angehörigen der Yaresan im Iran

  • VG Bayreuth, 02.05.2016 - B 3 K 15.30486

    Mitgliedschaft in der DPIK begründet keine drohende Verfolgung bei der Rückkehr …

  • VG Würzburg, 22.04.2015 - W 6 K 15.30041

    Iran; zulässige Untätigkeitsklage; Möglichkeit des Durchentscheidens; Zuerkennung …

  • VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 3505/10

    Iran: Klageabweisung, exilpolitische Internetaktivitäten

  • VG Kassel, 22.03.2022 - 2 K 1720/19
  • VG Magdeburg, 23.02.2013 - 2 A 74/13

    Iran: Exponierte exilpolitische Betätigung, § 3 Abs. 1 AsylVfG

  • VG München, 13.06.2022 - M 17 K 20.31489

    Drohende Zwangsverheiratung einer Frau bei ihrer Rückkehr in den Jemen durch …

  • VG Kassel, 13.07.2021 - 2 K 886/19

    Guinea: Keine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure; Erbstreit ist privater …

  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 K 1414/19

    Iran, Monarchisten, Farre Kiyani, Exilpolitik, Ehebruch, Strafbarkeit, psychische …

  • VG Augsburg, 12.11.2012 - Au 7 K 12.30225

    Iran

  • VG Kassel, 14.04.2026 - 2 K 548/25
  • VG Kassel, 02.10.2019 - 4 K 1122/17

    Kein subsidiärer Schutz für Angehörige der Minderheit der Shanshyi aus Mogadischu

  • VG Magdeburg, 23.02.2015 - 2 A 75/13

    Iran: Exilpolitische Betätigung, § 3 Abs. 1 AufenthG

  • VG Kassel, 18.01.2022 - 4 K 6051/17

    Pakistan: Keine Gruppenverfolgung von Schiiten; inländische Fluchtalternative bei …

  • VG Aachen, 20.05.2022 - 10 K 2251/20

    Asyl; Iran; politische Verfolgung; Exilpolitik; exilpolitische Aktivitäten; …

  • VG Kassel, 15.02.2022 - 2 K 766/19

    Guinea: Keine politische Verfolgung wegen Teilnahme an einer ungenehmigten …

  • VG Kassel, 20.08.2021 - 2 K 5009/17

    Kongo (Demokratische Republik): keine Verfolgung der politischen Opposition

  • VG Würzburg, 15.10.2014 - W 6 K 14.30224

    Iran

  • VG Würzburg, 25.06.2014 - W 6 K 14.30320

    Iran; Entwicklung eines Kampfroboters im Iran; verweigerte Zusammenarbeit mit …

  • VG Würzburg, 09.05.2012 - W 6 K 11.30057

    Iran: Klageabweisung, kurdische Opposition, keine Verfolgung wegen finanzieller …

  • OVG Sachsen, 11.11.2011 - A 2 A 855/10

    Gefährdung von Iranern wegen regimekritischer Internetaktivitäten

  • VG München, 04.02.2022 - M 17 K 19.30276

    Jemen: Flüchtlingseigenschaft für regimekritischen Fernsehjournalisten in …

  • VG Karlsruhe, 12.05.2021 - A 6 K 10119/18

    Iran: unglaubwürdiges Vorbringen zu Mitgliedschaft in DKP

  • VG Kassel, 12.11.2015 - 3 K 1302/12

    Iran: Konversion zum Christentum, § 3 Abs. 1 AsylG

  • VG Gießen, 17.05.2013 - 3 K 1636/12

    Iran: Klageabweisung bezüglich § 60 Abs. 1 AufenthG, Abschiebungsschutz gem. § 60 …

  • VG Kassel, 20.11.2012 - 3 K 1103/10

    Flüchtlingszuerkennung für Konvertiten im Iran

  • VG Wiesbaden, 23.03.2022 - 6 K 379/19

    Iran: Keine Verfolgung bei geringfügigen Protestaktionen oder für …

  • VG Kassel, 30.06.2021 - 2 K 71/20

    Guinea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung aufgrund allgemeiner …

  • VG Kassel, 07.02.2019 - 3 K 2470/16

    Iran: § 3 Abs. 1 AsylG, Konversion zum Christentum

  • VG Kassel, 24.02.2015 - 3 K 574/12

    Iran: § 3 Abs. 1 AsylVfG, Konversion vom Islam zum Christentum

  • VG Kassel, 29.11.2022 - 2 K 2160/19

    Simbabwe: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für alleinstehende Mutter …

  • VG Kassel, 19.05.2015 - 3 K 1376/13

    Iran: exponierte exilpolitische regimekritische Aktivitäten, § 3 Abs. 1 AsylVfG

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