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| VG Magdeburg, 07.11.2007 - 6 A 131/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 542 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 07.11.2012 - 12 C 12.2279
Unterhaltszahlungen des Elternteils, bei dem der Berechtigte nicht lebt, stellen …
Rn. 24 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts kann dem Vorbringen des Klägers deshalb auch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach unterhaltspflichtige Eltern, die zur Leistung eines bedarfsgerechten Unterhalts außerstande sind, ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet sind, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden, nicht entgegengehalten werden (a.A. VG Magdeburg, U. v. 7.11.2007 - 6 A 131/06 - juris, RdNr. 19 ff.; U. v. 4.12.2008 - 6 A 113/07 - juris RdNrn. 22 ff.; VG Bayreuth, U. v. 26.4.2004 - B 3 K 03.360 - juris, RdNrn. 66 ff.).Rn. 26 Weder das Verwaltungsgericht noch die von ihm zur Stützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen (vgl. VG Magdeburg vom 7.11.2007 - 6 A 131/06 - juris und 4.12.2008 - 6 A 113/07 - juris bzw. VG Bayreuth vom 26. April 2004 - B 3 K 03.360 - juris) gehen auf die Frage der Anwendbarkeit des § 1603 Abs. 2 Satz 1 auf das "Außenverhältnis" zwischen dem unterhaltsvorschussberechtigten Kind und dem staatlichen Träger der Sozialleistung - dem Land - überhaupt ein.
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