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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14692
VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05 (https://dejure.org/2005,14692)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.06.2005 - 6 A 202/05 (https://dejure.org/2005,14692)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 6 A 202/05 (https://dejure.org/2005,14692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchanordnung für die Dauer von 15 Monaten; Rechtsüberholen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a Abs 1 StVZO; § 5 Abs 1 StVO; § 49 Abs 1 Nr 5 StVO
    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Feststellung; Gefahrenabwehr; Mitwirkung; Mitwirkungsverweigerung; Rechtsüberholen; Unmöglichkeit; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Verhältnismäßigkeit; Überholen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Dauer der Fahrtenbuchauflage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gravierender Verkehrsverstoß - Fahrtenbuch?

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a …

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05
    Für den Tatbestand des § 31a StVZO ist nicht entscheidend, ob der Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug auch anderen überlässt, subjektiv in der Lage gewesen ist, den schließlich verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen (vgl. dazu bereits VG Braunschweig…, Urt. vom 11.02.2004 - 6 A 193/03 - VD 2004, 165; Urt. vom 09.06.2005 - 6 A 191/05).

    Da bereits ein Verstoß gegen das Verbot, rechts zu überholen, gemäß Nr. 5.7 der genannten Bewertung im Verkehrszentralregister zur Eintragung von drei Punkten führt, und der Beklagte nach seiner dem Gericht bekannten und gebilligten neueren Verwaltungspraxis in solchen Fällen die Dauer des Fahrtenbuches grundsätzlich mit 15 Monaten bemisst (vgl etwa Urteil vom 09.06.2005 - 6 A 191/05), ist der Kläger weder übermäßig noch gleichheitswidrig betroffen.

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der …

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. Nw.;… Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99, Beschl. vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit …

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. Nw.;… Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99, Beschl. vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. Nw.;… Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99, Beschl. vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04).
  • VG Braunschweig, 11.02.2004 - 6 A 193/03

    Aufklärung; Ermittlung; Ermittlungsaufwand; Ermittlungsunmöglichkeit; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05
    Für den Tatbestand des § 31a StVZO ist nicht entscheidend, ob der Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug auch anderen überlässt, subjektiv in der Lage gewesen ist, den schließlich verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen (vgl. dazu bereits VG Braunschweig, Urt. vom 11.02.2004 - 6 A 193/03 - VD 2004, 165;… Urt. vom 09.06.2005 - 6 A 191/05).
  • VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99

    Fahrtenbuchanordnung bei nachträglicher Fahrerbenennung; Fahrtenbuch; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05
    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht (BVerwG, Beschl. vom 22.06.95, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22 m. w. Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97; VG Braunschweig…, Urt. vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97; Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99).
  • VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218

    Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener …

    Rn. 30 Das gemäß § 5 Abs. 1 StVO unzulässige Rechtsüberholen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO dar (vgl. etwa VG Braunschweig, U. v. 10.6.2005 - 6 A 202/05 - juris Rn. 19).

    Rn. 37 Die Ahndung der vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit eines unzulässigen Rechtsüberholens außerhalb geschlossener Ortschaften nach § 5 Abs. 1 StVO i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO wäre im ehemaligen Verkehrszentralregister zu erfassen und dort gemäß Nr. 5.7 der Anlage 13 zu § 40 FeV i. d. F. bis zum 30. April 2014 mit 3 Punkten zu bewerten gewesen (vgl. VG Braunschweig, U. v. 10.6.2005 - 6 A 202/05 - juris Rn. 34).

  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung …

    Da der Beklagte nach seiner dem Gericht bekannten und von ihm gebilligten Verwaltungspraxis in solchen Fällen die Dauer des Fahrtenbuches grundsätzlich mit 15 Monaten bemisst (…vgl. etwa Urt. vom 09.06.2005 - 6 A 191/05 - und Urt. vom 10.06.2005 - 6 A 202/05 -), ist der Kläger weder übermäßig noch gleichheitswidrig betroffen.
  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Das Gericht kann offen lassen, ob der Beklagte bei der zeitlichen Bemessung der Fahrtenbuchauflage im konkreten Fall hinter dem Maß zurückgeblieben ist, das er sonst bei einem mit fünf Punkten bewerteten Verkehrsverstoß vorsieht, und seine Entscheidung daher dem von ihm regelmäßig zu Grunde gelegten System widerspricht (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 10.06.2005 - 6 A 202/05 -: 15 Monate bei Verkehrsverstoß mit drei Punkten).
  • VG Augsburg, 12.02.2008 - Au 3 S 08.116

    Fahrtenbuch; Sofortvollzug; Berufung auf Aussageverweigerungsrecht

    Schweigt dieser, sind die Behörden nicht verpflichtet, quasi "ins Blaue hinein" Ermittlungen anzustellen (…BayVGH vom 25.11.1997, a.a.O.; VG Braunschweig vom 10.6.2005, NZV 2006, 55; VG Augsburg vom 4.7.2000, Au 3 K 00.316).
  • VG Augsburg, 29.01.2008 - Au 3 K 07.1287

    Fahrtenbuchauflage; Firmenfahrzeug; Zeugnisverweigerungsrecht

    Lehnt dieser die Mitwirkung an den Ermittlungen ab, oder erklärt er - wie hier - dazu nicht im Stande zu sein, so sind die Behörden regelmäßig nicht verpflichtet, sozusagen "ins Blaue hinein" Ermittlungen anzustellen (BayVGH vom 25.11.1997, 11 B 96.2649; VG Braunschweig vom 10.6.2005, NZV 2006, 55; VG Augsburg vom 30.1.2007, Au 3 K 06.1302).
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