Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs 1 S 1 Nr 3 TierSchG; § 11 Abs 5 S 6 TierSchG
Tierärztin; Tierheim; Tierheimähnliche Einrichtung; Untersagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Untersagung des Betriebs einer Fundtierstation rechtmäßig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Tierärztin durfte Betrieb einer Fundtierstation untersagt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tierärztin darf Betrieb einer Tierfundstation untersagt werden - Tierheimähnliche Einrichtung bedarf tierschutzrechtlicher Erlaubnis
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17
- OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 11 LA 295/18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 20.06.2011 - 11 ME 549/10
Aufnahme von gesunden Tieren rechtfertigt die Annahme einer tierheimähnlichen …
Auszug aus VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17
Wesentliches Merkmal eines Tierheims ist, dass dort viele Tiere unterschiedlicher Arten konzentriert an einem Ort gehalten werden (Nds. OVG, Beschl. v. 21.6.2011 - 11 ME 549/10 -, juris, Rn. 14).Das reicht für die Annahme einer tierheimähnlichen Einrichtung aus (Nds. OVG, Beschl. v. 21.06.2011 - 11 ME 549/10 -, juris).
In atypischen Fällen muss die Behörde allerdings entscheiden, ob sie von der Befugnis zur Untersagung Gebrauch macht (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Auflage 2016, § 11, Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 21.06.2011 - 11 ME 549/10 -, juris, Rn. 17).
- BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 9.08
Tierheim; einem Tierheim ähnliche Einrichtung; Tierhaltung, Anforderungen an -; …
Auszug aus VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17
Rn. 25 Tierheimähnliche Einrichtungen sind Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08 -, juris, Rn. 15).Abzugrenzen ist das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung von der normalen privaten bzw. nicht gewerbsmäßigen Tierhaltung, für die keine Erlaubnispflicht besteht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08, juris, Rn. 16).
In der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird ausgeführt, dass eine Einrichtung einem Tierheim ähnlich sei, wenn die Gründe, die für die Erlaubnispflicht der Tierhaltung in einem Tierheim sprechen, bei der Einrichtung in gleicher Weise bestehen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08 -, juris, Rn. 16).
- VG Lüneburg, 14.03.2017 - 6 B 16/17
Verwaltungsgericht Lüneburg weist Eilantrag einer Tierärztin gegen die Schließung …
Auszug aus VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17
Diesen Antrag hat die Kammer mit Beschluss vom 14. März 2017 (Az. 6 B 16/17) abgelehnt.Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 6 B 16/17 und 6 A 530/17 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
- VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 530/17
Untersagung des Betriebs einer Fundtierstation rechtmäßig
Auszug aus VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17
Die hiergegen erhobene Klage vom 18. September 2017 hat die Kammer mit Entscheidung vom heutigen Tag abgewiesen (Az. 6 A 530/17).Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 6 B 16/17 und 6 A 530/17 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
- OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 11 LA 294/18
Fundtier; Quarantäne; Tierarzt; Tierarztpraxis; Tierheim; tierheimähnliche …
Die von der Klägerin gegen diesen Bescheid am 30. Januar 2017 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 5. April 2018 abgewiesen (6 A 22/17).Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 11 LA 295/18, mit dem der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das die Klage gegen die Untersagungsverfügung abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 5. April 2018 (6 A 22/17) abgelehnt worden ist.
- VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 530/17
Untersagung des Betriebs einer Fundtierstation rechtmäßig
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat auf die heutigen mündlichen Verhandlungen die Klagen einer Tierärztin aus Stelle, mit denen sich diese gegen die durch den Landkreis Harburg verfügte Untersagung des Betriebes einer tierheimähnlichen Einrichtung (Fundtierstelle) in Stelle wandte (Az. 6 A 22/17) sowie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung begehrte (Az. 6 A 530/17), abgewiesen.Mit ihrer dagegen erhobenen Klage (Az. 6 A 22/17) macht die Klägerin geltend, dass es sich bei der von ihr betriebenen Fundtierstelle nicht um eine genehmigungspflichtige tierheimähnliche Einrichtung, sondern um einen untergeordneten Teil ihrer Tierarztpraxis handele.
- VG Gelsenkirchen, 23.07.2026 - 16 L 3/26
Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Wachtelhaltung
Rn. 66 VG Lüneburg, Urt. V. 5.4.2018 - 6 A 22/17 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 15. April 2019 - W 8 K 18.1119 -, juris; Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Auflage 2023, § 11 Rn. 59, 64. - VG Minden, 15.06.2021 - 10 K 1257/21 Rn. 77 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 11 ME 549/10 -, juris Rn. 17; VG Lüneburg, Urteil vom 05. April 2018 - 6 A 22/17 -, juris Rn. 32; VG Bremen, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 5 V 2463/15 -, juris Rn. 22.
- VG Lüneburg, 14.03.2017 - 6 B 16/17
Verwaltungsgericht Lüneburg weist Eilantrag einer Tierärztin gegen die Schließung …
Mit ihrer dagegen erhobenen Klage (Az. 6 A 22/17) - über die noch nicht entschieden ist - sowie dem am 23. Februar 2017 gestellten Eilantrag macht die Antragstellerin geltend, dass es sich bei der von ihr betriebenen Fundtierstelle nicht um eine genehmigungspflichtige tierheimähnliche Einrichtung, sondern um einen untergeordneten Teil ihrer Tierarztpraxis handele.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17, 6 A 6.17, 6 A 21.17, 6 A 22.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 90 Abs 1 SGB 8, § 10 KitaG BB 2, § 2 Abs 1 KitaG§16Abs2uaV BB, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 1 KitaG BB 2
Zu der Frage, in welcher Höhe der Personalkostenzuschuss des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Kalkulation der Elternbeiträge zu berücksichtigen ist. - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 Abs 1 VwGO, § 90 Abs 1 SGB 8, § 10 KitaG BB 2, § 2 Abs 1 KitaG§16Abs2uaV BB, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 1 KitaG BB 2, § 16 Abs 2 KitaG BB 2
Normenkontrollantrag; Kita-Gebührensatzung; Einvernehmen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; Rückwirkungsanordnung; Kalkulation der Elternbeiträge; Institutionelle Förderung; Abgabenrechtliches Äquivalenzprinzip; Kommunalabgabengesetz; Betriebskosten; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- famrz.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- datev.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- dombert.de (Kurzinformation)
Brandenburg weist Klagen gegen Kita-Satzungen zurück
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17, 6 A 6.17, 6 A 21.17, 6 A 22.17
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 5.19
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 6 A 2.17
Verfassungsmäßigkeit einer Kita-Gebührensatzung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Dementsprechend ist bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung das Äquivalenzprinzip zu beachten (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 41 bei juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, NdsVBl.Rechtliche Vorgaben für die Gestaltung der Beitragssätze durch die Länder bzw. Gemeinden sind hierin nicht zu sehen (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 39 bei juris).
Rn. 33 7. Der Einwand der Antragstellerin, Gebäudekosten dürften nicht in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden, weil nach § 16 Abs. 3 KitaG Bbg die Gemeinde dem Einrichtungsträger das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung stelle und die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten trage, verkennt, dass § 16 Abs. 3 KitaG Bbg allein das Verhältnis des Einrichtungsträgers zur Gemeinde betrifft, für die Gebührenkalkulation und die Parameter, die dabei einfließen dürfen, jedoch keinerlei Vorgaben enthält (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 18 bei juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 6 B 1.17
Berufungsverfahren; Klage einer Umweltvereinigung; Wasserrechtliche Erlaubnis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Demgemäß hat der Senat entschieden, dass eine Beitragssatzung, die lediglich zwischen einem und mehreren Kindern unterscheidet, gegen § 17 Abs. 2 KitaG Bbg verstößt (Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 B 1.17 - Rn. 17 bei juris).Zwar steht dem Satzungsgeber an dieser Stelle keine vergleichbare Vergröberung und Typisierung wie bei der Ausfüllung des Einkommensbegriffs zu (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 20).
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Auch die Nutzer, die die volle Gebühr zahlen, werden nicht zusätzlich voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozial schwächerer Nutzer herangezogen, sondern nehmen an einer öffentlichen Infrastrukturleistung teil, deren Wert die Gebührenhöhe erheblich übersteigt (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332 ff., Rn. 68 bei juris).Rn. 30 Etwas anderes ergibt sich, anders als die Antragstellerin meint, auch nicht aus den Ausführungen des Bundesfassungsgerichts im Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - (…BVerfGE 97, 32 ff., Rn. 68 bei juris).
- OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 LB 149/13
Abgabengerechtigkeit; Benutzungsgebühren; berücksichtigungsfähige Kosten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Dementsprechend ist bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung das Äquivalenzprinzip zu beachten (…Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 41 bei juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, NdsVBl.Das gilt selbst dann, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG Bbg auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. dazu OVG Münster…, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 - Rn. 49 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 - Rn. 67 bei juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Normenkontrollantrag; Kita-Gebührensatzung; Einvernehmen des örtlichen Trägers …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Rn. 37 In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf das Gebot sozialverträglicher Staffelung vorliegend auch zu berücksichtigen, dass die Abschläge von 20 % bzw. 40 % ab dem zweiten bzw. ab dem dritten unterhaltsberechtigten Kind eine erhebliche Entlastung darstellen, die über die in anderen, vom Senat unbeanstandet gebliebenen Satzungen vorgesehenen Abschläge hinausgehen (vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 A 15.15
Normenkontrollverfahren; Kita-Gebührensatzung; Wirksamkeit; Anwendbarkeit des § 6 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Rn. 4 Infolge der Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2017 (OVG 6 A 15.15) zur Unzulässigkeit einer Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen hat die Antragsgegnerin eine Kalkulation ohne diesen Posten erstellt und auf dieser Grundlage eine neue Satzung beschlossen (Beitragssatzung für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Wustermark vom 8. Mai 2018, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark vom 9. Mai 2018, erneut veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark vom 24. Mai 2018). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Eine solche Rückwirkung von Rechtsfolgen muss sich damit vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 ff, Rn. 90 bei juris). - BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Sie umfasst aber nicht die Überprüfung nach der Art von - ermessensgeleiteten - Verwaltungsakten mit der Folge, dass zu ermitteln wäre, ob hinreichende Tatsachenermittlungen angestellt worden sind, die die Entscheidung tragen können (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 ff., Rn. 13 bei juris; OVG Münster…, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - Rn. 79 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 181/17
Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Sie umfasst aber nicht die Überprüfung nach der Art von - ermessensgeleiteten - Verwaltungsakten mit der Folge, dass zu ermitteln wäre, ob hinreichende Tatsachenermittlungen angestellt worden sind, die die Entscheidung tragen können (BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 ff., Rn. 13 bei juris; OVG Münster, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - Rn. 79 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 1530/12
Ordnungsgemäße Erhebung von Elternbeiträgen für die jugendhilferechtliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Das gilt selbst dann, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG Bbg auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 - Rn. 49 bei juris; OVG Lüneburg…, Urteil vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 - Rn. 67 bei juris). - VGH Hessen, 04.03.2014 - 5 C 2331/12
Freistellung der Halbtagsnutzung von Kindertagesstätten von Kostenbeiträgen
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 28.11
Kindertagesstätte; Personalkostenzuschuss; Durchschnittssätze der jeweils …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 6.17
Normenkontrolle einer Kita-Gebührensatzung; Kalkulation der Elternbeiträge; …
Rn. 40 In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf das Gebot sozialverträglicher Staffelung vorliegend auch zu berücksichtigen, dass die Abschläge von 20 % bzw. 40 % ab dem zweiten bzw. ab dem dritten unterhaltsberechtigten Kind eine erhebliche Entlastung darstellen, die über die in anderen, vom Senat unbeanstandet gebliebenen Satzungen vorgesehenen Abschläge hinausgehen (vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -). - VG Potsdam, 08.08.2019 - 10 K 3358/18
Zweifel an Elternbeiträgen für grundstücks- und gebäudebezogene Betriebskosten
Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (…Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris) erschöpft sich die Bedeutung des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG allerdings ohne nähere Begründung darin, als Anspruchsgrundlage das Verhältnis zwischen freiem Kita-Träger und Gemeinde zu regeln.Rn. 33 Die Berufung war zuzulassen, weil die Kammer in der Rechtsfrage, ob Betriebskosten im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG nach § 17 KitaG auf Eltern umgelegt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abweicht (…Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 6 B 15.21
Kindertagespflege; Nachträgliche Überprüfung von Beitragsbescheiden; …
Rn. 57 b) Auch das bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung nach dem KitaG zu beachtende Äquivalenzprinzip wird durch die Kalkulation der Elternbeiträge nicht verletzt (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 20.17 -, Rn. 27).
- VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18 Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (…Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris) erschöpft sich die Bedeutung des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG allerdings ohne nähere Begründung darin, als Anspruchsgrundlage das Verhältnis zwischen freiem Kita-Träger und Gemeinde zu regeln.
Rn. 28 Die Berufung war zuzulassen, weil die Kammer in der Rechtsfrage, ob Betriebskosten im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG nach § 17 KitaG auf Eltern umgelegt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abweicht (…Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris).
- VG Potsdam, 05.05.2022 - 10 K 2997/19 Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - sowie Urteile vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 - und - OVG 6 A 20.17 -, juris, Beschlüsse vom 13. Mai 2020, OVG 6 B 10/20 und vom 15. Juli 2020 - OVG 6 B 5/20 - und OVG 6 B 6/20) erschöpft sich die Bedeutung des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG allerdings darin, als Anspruchsgrundlage das Verhältnis zwischen freiem Kita-Träger und Gemeinde zu regeln.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 21.17
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
Urteile vom 22. Mai 2019 OVG 6 A 20.17; OVG 6 A 6.17; OVG 6 A 21.17; OVG 6 A 22.17. - VG Frankfurt/Oder, 29.06.2023 - 9 K 321/20 Die Rechtfertigung des erhobenen Gebührensatzes durch Vornahme einer Nachkalkulation ist auch zulässig.Entscheidend ist allein, dass der in der Satzung festgelegte Gebührensatz sich im Ergebnis als richtig erweist (sog. Ergebnisrechtsprechung, vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 20.17 -, juris Rn.19).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 90 Abs 1 SGB 8, § 10 KitaG BB 2, § 2 Abs 1 KitaG§16Abs2uaV BB, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 1 KitaG BB 2
Kalkulation der Elternbeiträge: Berücksichtigung des tatsächlich gezahlten Personalkostenzuschusses - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 Abs 1 VwGO, § 90 Abs 1 SGB 8, § 10 KitaG BB 2, § 2 Abs 1 KitaG§16Abs2uaV BB, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 1 KitaG BB 2, § 16 Abs 2 KitaG BB 2
Normenkontrollantrag; Kita-Gebührensatzung; Einvernehmen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; Rückwirkungsanordnung; Kalkulation der Elternbeiträge; Institutionelle Förderung; Abgabenrechtliches Äquivalenzprinzip; Kommunalabgabengesetz; Betriebskosten; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 4.19
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 6 A 2.17
Verfassungsmäßigkeit einer Kita-Gebührensatzung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Dementsprechend ist bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung das Äquivalenzprinzip zu beachten (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 41 bei juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, NdsVBl.Rechtliche Vorgaben für die Gestaltung der Beitragssätze durch die Länder bzw. Gemeinden sind hierin nicht zu sehen (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 39 bei juris).
Rn. 42 8. Der Einwand der Antragstellerin, Gebäudekosten dürften nicht in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden, weil nach § 16 Abs. 3 KitaG Bbg die Gemeinde dem Einrichtungsträger das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung stelle und die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten trage, verkennt, dass § 16 Abs. 3 KitaG Bbg allein das Verhältnis des Einrichtungsträgers zur Gemeinde betrifft, für die Gebührenkalkulation und die Parameter, die dabei einfließen dürfen, jedoch keinerlei Vorgaben enthält (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 18 bei juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 A 15.15
Normenkontrollverfahren; Kita-Gebührensatzung; Wirksamkeit; Anwendbarkeit des § 6 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Rn. 4 Infolge der Entscheidung des erkennenden Senats am 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - zur Unzulässigkeit einer Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen hat die Antragsgegnerin eine Kalkulation ohne diesen Posten erstellt und auf dieser Grundlage eine neue Satzung beschlossen (Satzung über die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten der Stadt A... - Elternbeitragssatzung vom 24. Mai 2018, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. Mai 2018).Diese umfassen auch die Sachkosten der allgemeinen Verwaltung, die anteilig auf die Verwaltung der Betreuungseinrichtung entfallen (vgl. Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - Rn. 32 bei juris).
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Auch die Nutzer, die die volle Gebühr zahlen, werden nicht zusätzlich voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozial schwächerer Nutzer herangezogen, sondern nehmen an einer öffentlichen Infrastrukturleistung teil, deren Wert die Gebührenhöhe erheblich übersteigt (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332 ff., Rn. 68 bei juris).Rn. 35 Etwas anderes ergibt sich, anders als die Antragstellerin meint, auch nicht aus den Ausführungen des Bundesfassungsgerichts im Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - (…BVerfGE 97, 32 ff., Rn. 68 bei juris).
- OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 LB 149/13
Abgabengerechtigkeit; Benutzungsgebühren; berücksichtigungsfähige Kosten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Dementsprechend ist bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung das Äquivalenzprinzip zu beachten (…Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 41 bei juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, NdsVBl.Das gilt selbst dann, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG Bbg auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. dazu OVG Münster…, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 - Rn. 49 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 - Rn. 67 bei juris).
- BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96
Erhebung von Beiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten - Kindertagesstätte …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Rn. 45 Der Hinweis der Antragstellerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1997 - 5 C 6.96 -, wonach für die Festsetzung der Gebührenhöhe nur solche Umstände maßgeblich seien, die die Jugendhilfeleistung selbst beträfen, steht dieser Annahme nicht entgegen, weil nicht ersichtlich ist, dass die Antragsgegnerin die Jugendhilfeleistung nicht selbst betreffende Kosten kalkulatorisch in Ansatz gebracht hat. - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Eine solche Rückwirkung von Rechtsfolgen muss sich damit vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 ff, Rn. 90 bei juris). - BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Sie umfasst aber nicht die Überprüfung nach der Art von - ermessensgeleiteten - Verwaltungsakten mit der Folge, dass zu ermitteln wäre, ob hinreichende Tatsachenermittlungen angestellt worden sind, die die Entscheidung tragen können (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 ff., Rn. 13 bei juris; OVG Münster…, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - Rn. 79 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 181/17
Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Sie umfasst aber nicht die Überprüfung nach der Art von - ermessensgeleiteten - Verwaltungsakten mit der Folge, dass zu ermitteln wäre, ob hinreichende Tatsachenermittlungen angestellt worden sind, die die Entscheidung tragen können (BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 ff., Rn. 13 bei juris; OVG Münster, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - Rn. 79 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 1530/12
Ordnungsgemäße Erhebung von Elternbeiträgen für die jugendhilferechtliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Das gilt selbst dann, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG Bbg auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 - Rn. 49 bei juris; OVG Lüneburg…, Urteil vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 - Rn. 67 bei juris). - VGH Hessen, 04.03.2014 - 5 C 2331/12
Freistellung der Halbtagsnutzung von Kindertagesstätten von Kostenbeiträgen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Aus dieser Zweckbestimmung folgt, dass die Gegenleistung für staatliche Leistungen nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der entgeltpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden dürfen; die Verknüpfung zwischen Kosten und Entgelt-/Gebührenhöhe muss sachgerecht sein (VGH Kassel, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12 N. -, ESVGH 64, 211 ff., Rn. 35 bei juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 28.11
Kindertagesstätte; Personalkostenzuschuss; Durchschnittssätze der jeweils …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Normenkontrollantrag; Kita-Gebührensatzung; Einvernehmen des örtlichen Trägers …
Rn. 37 In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf das Gebot sozialverträglicher Staffelung vorliegend auch zu berücksichtigen, dass die Abschläge von 20 % bzw. 40 % ab dem zweiten bzw. ab dem dritten unterhaltsberechtigten Kind eine erhebliche Entlastung darstellen, die über die in anderen, vom Senat unbeanstandet gebliebenen Satzungen vorgesehenen Abschläge hinausgehen (vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 6 B 15.21
Kindertagespflege; Nachträgliche Überprüfung von Beitragsbescheiden; …
Diesen ist ein Gestaltungsspielraum und die Möglichkeit einer vergröbernden und pauschalierten Betrachtung eröffnet (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. Januar 2022 - OVG 6 B 16/21 - …sowie Urteile vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - Rn. 48, und - OVG 6 B 1.16 -, Rn. 20, vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 - Rn. 39, - OVG A 20.17 -, Rn. 36, - OVG 6 A 22.17 -, Rn. 55…, vom 3. November 2020 - OVG 6 A 9.19 -, Rn. 20).Das schließt sowohl Verwaltungs-, als auch Sachkosten und sonstige Gemeinkosten ein (…vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 -, Rn. 32 f.;… vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 -, Rn. 20; vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 -, Rn. 43, und OVG 6 A 22.17 -, Rn. 44).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 6 B 9.20
Kalkulation von Elternbeiträgen für kommunale Kindertageseinrichtung
Rn. 27 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der einer gemeindlichen Elternbeitragsatzung zugrunde liegenden Kalkulation grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Satzungserlasses abzustellen (Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -, Rn. 25 bei juris; s. auch VGH Kassel…, Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, ESVGH, 103 ff., Rn. 34 a.E. bei juris).
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 2.19
Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten
Dies zeigt sich überdies auch bei Berücksichtigung einer der Beschwerde bekannten Parallelentscheidung des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 - UA S. 12), in welcher explizit ausgeführt worden ist, es sei nicht ersichtlich, dass mit den Sachkosten der allgemeinen Verwaltung Kosten, die die Jugendhilfe nicht selbst betreffen, in Ansatz gebracht worden seien. - BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 3.19
Rückwirkende Wirkung des Einvernehmens durch den örtlichen Träger der …
Dies zeigt sich überdies auch bei Berücksichtigung einer der Beschwerde bekannten Parallelentscheidung des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 - UA S. 12), in welcher explizit ausgeführt worden ist, es sei nicht ersichtlich, dass mit den Sachkosten der allgemeinen Verwaltung Kosten, die die Jugendhilfe nicht selbst betreffen, in Ansatz gebracht worden seien. - OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 6 A 4.19
Normenkontrolle; Kitasatzung; Einvernehmen mit örtlichem Träger der öffentlichen …
Rn. 26 b) Das Äquivalenzprinzip ist im vorliegenden Fall auch dann gewahrt, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 - juris Rn. 32). - VG Frankfurt/Oder, 29.06.2023 - 9 K 321/20 Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der einer gemeindlichen Elternbeitragsatzung zugrundeliegenden Kalkulation ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Satzungserlasses abzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Januar 2021 - OVG 6 B 9.20 -, juris Rn. 26, 27 unter Verweis auf Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -, juris Rn. 25).
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