Rechtsprechung
| VG Stade, 18.01.2023 - 6 A 296/20 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
2. ProdSV § 10 Abs. 2; 2. ProdSV § 20; LFGB § 39a; MüG § 7; MüG § 8; ProdSG (a.F.) § 26; ProdSG § 25; ProdSG § 6; RL 2009/38/EG Anhang II Teil III Punkt 13; VO 2019/1020 § 16
Knetschleim; Spielwaren; Spielzeug; Verhältnismäßigkeit; Verkehrsverbot; Verkehrsverbot für Knetschleim
Verfahrensgang
- VG Stade, 18.01.2023 - 6 A 296/20
- OVG Niedersachsen, 09.02.2026 - 13 LB 170/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus VG Stade, 18.01.2023 - 6 A 296/20
Die anderen Sprachfassungen sind zu berücksichtigen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Vorschriften des Gemeinschafts- und Unionsrechts in mehreren Sprachen abgefasst sind und dass die verschiedenen sprachlichen Fassungen gleichermaßen verbindlich sind; die Auslegung einer gemeinschafts- oder unionsrechtlichen Vorschrift erfordert einen Vergleich ihrer sprachlichen Fassungen (ständige Rechtsprechung des EuGH seit dem Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache 283/81, zit. nach Juris). - BVerwG, 28.10.2021 - 1 WRB 2.21
Ein vorläufiges Dienstausübungsverbot nach § 22 SG wird nicht allein durch die …
Auszug aus VG Stade, 18.01.2023 - 6 A 296/20
Für dessen Beurteilung kommt es grundsätzlich auf die aktuelle Sach- und Rechtslage an (z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 1 WRB 2/21, zitiert nach Juris, Rdnr. 31 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 09.02.2026 - 13 LB 170/24
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein erledigtes marktüberwachungsrechtliches …
Solche speziellen Bestimmungen finden sich aber im harmonisierten sektoralen Produktsicherheitsrecht der Europäischen Union, hier in der unionsrechtlichen Richtlinie 2009/48/EG und deren nationaler Umsetzung in der Zweiten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (vgl. hierzu Schucht, Verkehrsverbot für Knetschleim - Anm. zu VG Stade, Urt. v. 18.1.2023 - -, in: LMuR 2023, 398, 408; Öttinger/Schucht, BB-Rechtsprechungsreport zum Produktrecht 2023 - Teil I, in: BB 2024, 1155, 1163), sodass die Verordnung (EU) 2019/1020 nicht zur Anwendung gelangt.Deswegen ist der zuletzt genannte Tatbestand entgegen dem Verwaltungsgericht selbst dann nicht "systematisch überflüssig", wenn er nicht als lex specialis angesehen wird (vgl. Schucht, Verkehrsverbot für Knetschleim - Anm. zu VG Stade, Urt. v. 18.1.2023 - -, in: LMuR 2023, 398, 408).
- VG Freiburg, 21.02.2024 - 9 K 2136/21
Produktsicherheitsrechtliche Rückrufanordnung bezüglich der gesamten Produktion …
Rn. 61 Während produktsicherheitsrechtliche Verbote des Inverkehrbringens ("Bereitstellung auf dem Markt") eines gefährlichen Produkts (vgl. Art. 14 Abs. 4 h und 16 Abs. 3 b Mü-VO [VO 2019/1020] sowie § 7 Abs. 1 MüG und § 26 Abs. 2 Nr. 6 ProdSiG a.F. bzw. Art. 25 ProdSiG n.F.) wegen ihres Charakters als eines in die Zukunft gerichteten Unterlassungs-Gebots sogenannte Dauerverwaltungsakte darstellen, deren Rechtmäßigkeit nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beurteilen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2015 - 3 C 7/14 -, juris, Rn. 10 = BVerwGE 153, 335 = LMuR 2016, 153 und VG Stade, Urteil vom 18.01.2023 - 6 A 296/20 -, juris, Rn. 73), stellt eine produktsicherheitsrechtliche Rückrufanordnung im Gegensatz dazu keinen solchen Dauerverwaltungsakt dar (so ausdrücklich VG München…, Urteil vom 20.03.2019 - M 18 K 17.2194 -, juris, Rn. 44 und VG Würzburg…, Urteil vom 11.05.2011 - W 6 K 10.508 -, juris, Rn. 23;… nur in Fällen, in denen ein Rückruf zugleich mit einem Verkehrsverbot angeordnet wurde, haben Gerichte auf den Dauerverwaltungsaktcharakter des Verkehrsverbots abgestellt und dann - allerdings ohne jede weitere Differenzierung - offenbar auch die Rückrufanordnung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung beurteilt - vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.03.2019 - 9 S 1668/18 -, juris, Rn. 8, 9, [13, 14]; ähnlich wohl auch SächsOVG…, Beschluss vom 05.10.2023 - 3 B 168/23 -, juris, Rn. 69).Ein "Produkt, mit dem ein ernstes Risiko verbunden ist", ist nach seiner Legaldefinition schließlich eines, das ein Risiko birgt, bei dem das Verhältnis der Eintrittswahrscheinlichkeit einer schadenverursachenden Gefahr und der Schwere des Schadens "auf der Grundlage einer Risikobewertung" und unter Berücksichtigung der "normalen und vorhersehbaren Verwendung" des Produkts ein "rasches" Eingreifen der Marktüberwachungsbehörde erforderlich macht, auch wenn das Risiko keine unmittelbare Auswirkung hat (vgl. zum Begriff des Risikos in Art. 19 und 20 Mü-VO ausführlich VG Stade, Urteil vom 19.01.2023 - 6 A 296/20 -, juris, Rn. 107 ff.).
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