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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,56334
VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20 (https://dejure.org/2022,56334)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 (https://dejure.org/2022,56334)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. November 2022 - 6 A 358/20 (https://dejure.org/2022,56334)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20
    Notwendig für die Ungültigkeitserklärung einer Wahl ist die reale Möglichkeit, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 2 KO 238/08 -, juris Rn. 58).

    Ein solches Verbot ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber durch Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl sowie den sich daraus für die Briefwahl ergebenden Besonderheiten (so auch Thüringer Oberverwaltungsgericht zu der inhaltsgleichen Regelung des § 15 Abs. 4 ThürKWO, Urteil vom 26. Februar 2009 - 2 KO 238/08 -, juris Rn. 52 ff.).

    Er ist aber aufgrund der aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl herzuleitenden Formalisierungspflicht vor jeder Art der vermeidbaren Wahlbeeinflussung zu schützen; dies bedingt auch, dass er von amtlicher Seite wie alle anderen Wahlberechtigten nur die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen erhält, die er zur Ausübung seines Wahlrechts benötigt (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 2 KO 238/08 -, juris Rn. 53 ff.).

  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20
    Ausgehend vom im Wahlprüfungsrecht herrschenden Prinzip der potentiellen Kausalität wird ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dahingehend verlangt, dass die substantiiert dargelegte Rechtsverletzung bei realistischer Betrachtungsweise das konkrete Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (vgl. Urteil der Kammer vom 9. November 2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 15 , unter Verweis auf: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. April 2000 - 2 M 4/00 -, juris).

    Zudem hat der oder die Klagende auch die Erheblichkeit des vorgetragenen Wahlfehlers zu substantiieren (vgl. Urteil der Kammer vom 9. November 2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 21 ).

  • BVerfG, 23.09.2021 - 2 BvR 1144/21

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Versagung von …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss vom 23. September 2021 - 2 BvR 1144/21 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21

    Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20
    Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Juni 2021 ( 3 MB 6/21 ) mit im Wesentlichen gleicher Begründung zurückgewiesen.
  • VerfGH Bayern, 21.12.2015 - 14-VII-13

    Vereinbarkeit der Vorschriften über Stichentscheid bei Bürgerentscheiden mit …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20
    Denn das Rechtsinstitut soll erreichen, dass Bürger stärker am kommunalen Geschehen beteiligt werden (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 14-VII-13 -, juris Rn. 38).
  • VG Schleswig, 29.01.2021 - 6 B 1/21

    Kommunalrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20
    Rn. 18 Die Kläger haben am 11. Januar 2021 um einstweiligen Rechtsschutz ersucht ( 6 B 1/21 ), mit dem Ziel die Vollziehung der Bürgerentscheide 2 und 4 und den Bürgerentscheiden 1 und 3 entgegenstehende Entscheidungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu verhindern.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2000 - 2 M 4/00

    Beeinflussung von Wählern durch Werbung vor Wahllokalen; Antrag auf Erlaß einer …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20
    Ausgehend vom im Wahlprüfungsrecht herrschenden Prinzip der potentiellen Kausalität wird ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dahingehend verlangt, dass die substantiiert dargelegte Rechtsverletzung bei realistischer Betrachtungsweise das konkrete Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (…vgl. Urteil der Kammer vom 9. November 2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 15 , unter Verweis auf: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. April 2000 - 2 M 4/00 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21

    Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

    Ob das Abstimmungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, und ob sich daraus gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen im Hinblick auf den Vollzug der Bürgerentscheide ergeben, muss hingegen der Klärung in dem anhängigen Klageverfahren (Az. 6 A 358/20) nach § 40 GKWG vorbehalten bleiben.

    Es ist auch nicht zu gewärtigen, dass es den Antragstellern unzumutbar wäre, das Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache Az. 6 A 358/20 abzuwarten.

  • VG Schleswig, 19.11.2024 - 6 A 10014/21

    Abwahl des Bürgermeisters Koech der Stadt Ratzeburg im Jahr 2021 ungültig

    Nach dem im Wahlprüfungsrecht herrschenden "Prinzip der potentiellen Kausalität" wird damit ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dahingehend verlangt, dass die substantiiert dargelegte Rechtsverletzung bei realistischer Betrachtungsweise das konkrete Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 24.06.1993 - 2 K 4/93 -, juris, Rn. 49; Urteile der Kammer vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 -, juris, Rn. 24 , vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris, Rn. 22 und vom 30.03.2007 - 6 A 128/06 - n. v.).

    Angesichts der eindeutigen Abstimmungsempfehlung, des Vorwurfs von Straftaten im Amt und des nur knappen Wahlergebnisses (die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen betrug bei insgesamt über 11.952 Abstimmungsberechtigten lediglich 760 Stimmen (2.762 Ja-Stimmen bei 2.002 Nein-Stimmen) erscheint es vielmehr als hoch wahrscheinlich, dass es bei Einhaltung des Sachlichkeitsgebots zu einem anderen Wahlausgang gekommen wäre (zu ähnlich gelagerten Fällen eines knappen Wahlergebnisses: OVG Bautzen…, Urteil vom 08.03.2011 - 4 A 918/10 -, juris, Rn. 50; VGH Kassel…, Urteil vom 25.02.1999 - 8 UE 4368/98 -, juris, Rn. 98; Urteil der Kammer vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 -, juris, Rn. 31 ).

  • VG Schleswig, 27.01.2026 - 6 A 123/25

    Klagen gegen die Bürgermeisterwahl in Wedel erfolglos

    Aus § 54 Nr. 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) ergibt sich als Folge eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Wiederholung der Wahl (vgl. Urteile der Kammer vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 -, juris, Rn. 21 und vom 19.06.2003 - 6 A 211/02 -, n. v.).

    Nach dem im Wahlprüfungsrecht herrschenden "Prinzip der potentiellen Kausalität" wird damit ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dahingehend verlangt, dass die substantiiert dargelegte Rechtsverletzung bei realistischer Betrachtungsweise das konkrete Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 24.06.1993 - 2 K 4/93 -, juris, Rn. 49; Urteile der Kammer vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 -, juris, Rn. 24 , vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris, Rn. 22 und vom 30.03.2007 - 6 A 128/06 - n. v.;… Urteil der Kammer vom 19.11.2024 - 6 A 10014/21 -, juris, Rn. 80 ).

  • VG Schleswig, 29.01.2021 - 6 B 1/21

    Kommunalrecht

    Die Antragsteller begehren mit ihrem Antrag zu 1. im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, dem Antragsgegner aufzuerlegen, die Bürgerentscheide 2 und 4 vom 27.9.2020 nicht zu vollziehen und den beiden Begehren der Bürgerentscheide 1 und 3 entgegenstehende Entscheidungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache (6 A 358/20) nicht zu vollziehen, da es im Vorfeld der Abstimmung über die Bürgerentscheide zu vier Rechtsverstößen gekommen sei, die zur Ungültigkeit der Bürgerentscheide führen würden.
  • VG Schleswig, 10.04.2025 - 6 A 41/23

    Ungültigkeit einer Gemeindewahl aufgrund von Fehlern bei der parteiinternen …

    Denn mit der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl ergibt sich bereits eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zu deren Wiederholung, vgl. § 39 Nr. 2 GKWG (vgl. Urteile der Kammer vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 -, juris, Rn. 21 und vom 19.06.2003 - 6 A 211/02 -, n. v.).
  • VG Schleswig, 22.10.2024 - 6 A 44/23

    Gültigkeit einer Gemeindewahl

    Denn mit der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl ergibt sich bereits eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zu deren Wiederholung, vgl. § 39 Nr. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) (vgl. Urteile der Kammer vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 -, juris, Rn. 21 und vom 19.06.2003 - 6 A 211/02 -, n. v.).
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