Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1983 - 6 A 39/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 92 Abs. 3 NBauO; 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Landwirtschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Trennung; Teilung; Altenteilerhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Landwirtschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Trennung; Teilung; Altenteilerhaus
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 7 A 4185/95
Aufhebung einer planungsrechtsbezogenen Baulast; Löschung einer Baulast; …
Rn. 78 Vgl. OVG, Urteil vom 7. April 1986 - 7 A 1357/85 -, Seite 11 des amtlichen Umdrucks; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 1983 - 6 A 39/82 -, BRS 40 Nr. 179, und Urteil vom 11. Februar 1985 - 6 A 64/83 - Baurecht 1986, 191, 192. - OVG Niedersachsen, 16.01.2012 - 1 LB 219/09
Langfristiges "Vorratsinteresse" als privates Interesse am Fortbestand einer …
Ein solches fehle nach der Rechtsprechung immer dann, wenn die Baulastverpflichtung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bedeutungslos geworden sei und damit die durch die Baulast gesicherten bauaufsichtlichen Belange keiner Sicherung mehr bedürften (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.2.1983 - 6 A 39/82 -, BRS 40 Nr. 179). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Löschung einer Baulast bezüglich eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zu einem …
Rn. 11 aa) Der Senat lässt sich dabei mit Blick auf die Voraussetzungen des - im Wortlaut mit der geltenden Regelung in § 84 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln übereinstimmenden - § 82 Abs. 3 Satz 2 a.F. BauO Bln von folgenden - insbesondere in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin bereits angelegten - Prämissen leiten: Wie schon das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, kann das öffentliche Interesse an dem Fortbestand einer Baulast dann entfallen, wenn die für die Begründung der Baulast maßgeblichen Belange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (OVG Berlin, Urteil vom 26. Juli 1996 - 2 B 32.93 -, LKV 1997, 102, 103, im Anschluss an NdsOVG, Urteil vom 28. Februar 1983 - 6 A 39/82 -, juris;… so auch Boeddinghaus u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblatt-Kommentar, § 83 Rn. 99, Stand: 1. April 2018).
- OVG Niedersachsen, 12.09.1997 - 1 L 5585/96
Auflassungsvormerkung; Anfechtung einer Baulast; Unrichtigkeit des Grundbuchs
Das öffentliche Interesse am Fortbestand einer Baulast fehlt erst, wenn die bauaufsichtlichen Belange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (Nds. OVG, Urt. v. 28.2.1983 - 6 A 39/82 -, BRS 40 Nr. 179). - VG Magdeburg, 03.06.2020 - 4 B 177/20
Ordnungsverfügung zur Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast
Was die Frage des Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Baulast im Sinne des § 82 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA anbelangt, so gilt Folgendes: Weil die Baulast eine je nach ihrem Zweck unterschiedliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers auf Dauer sichern soll, die in der Regel eine sonst nicht zulässige Bebauung dieses oder des Nachbargrundstücks erst ermöglicht, kann das öffentliche Interesse an der Baulast nur verneint werden, wenn die Baulastverpflichtung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bedeutungslos geworden ist und damit die durch die Baulast gesicherten bauaufsichtlichen Belange keiner Sicherung mehr bedürfen (Nds. OVG, Urteil vom 28.02.1983 - 6 A 39/82 -, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 19.05.1992 - 1 L 99/91 Das öffentliche Interesse kann nur in den Fällen verneint werden, in denen bauaufsichtliche Belange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.1983 - 6 A 39/82 -, Die Gemeinde 1984, 86).
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