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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1981 - 6 A 44/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,22596
OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1981 - 6 A 44/80 (https://dejure.org/1981,22596)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.04.1981 - 6 A 44/80 (https://dejure.org/1981,22596)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 (https://dejure.org/1981,22596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

    Rn. 45 1. Die durch diese Regelungen festgelegte Kombination aus fiktivem Frontmetermaßstab und Projektionsverfahren ist rechtlich unbedenklich (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -, AS 18, 359, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01 -, AS 29, 245; Urteil vom 29. September 2009 - 6 A 10556/09.OVG - BVerwG, Beschluss vom 15. März 2002 - 9 B 16.02 - NVwZ-RR 2002, 599).
  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 643/15

    Anspruch auf Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger

    Dies ist Ausfluss des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, der es verbietet, den zu den Straßenreinigungskosten herangezogenen Anliegern solche Kosten aufzuerlegen, die im Interesse aller übrigen Straßenbenutzer aufgewandt worden sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, BVerwGE 81, 371 = juris Rn. 16; OVG RP, Urteile vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -, KStZ 1982, 155, und vom 25. September 1985 - 10 C 1/85 -, VR 1986, 138 = juris Ls. 2; Hess.VGH…, Urteil vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305 = juris Rn. 35).

    Dies ermöglicht es grundsätzlich, für bestimmte Straßentypen wie etwa Anliegerstraßen oder Wohnwege die Reinigungskosten voll den Anliegern aufzuerlegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. April 1989, a.a.O. = juris Rn. 18; OVG RP, Urteil vom 14. April 1981, a.a.O.; Bogner/Bitterwolf-de Boer u.a., Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz in: Praxis der Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz, Stand: Oktober 2015, § 17 Anm. 4.4.2), wenn für den betreffenden Straßentypus im Rahmen der Pauschalierungen zulassenden Betrachtung typischerweise kein Durchgangsverkehr mit einhergehender Verschmutzung zu erwarten ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03

    Abgabenrecht, Abrechnungseinheit, Abrechnungsgebiet, Anlieger, …

    Unter Berücksichtigung dieses Anknüpfungspunktes ist die Fiktion des § 17 Abs. 3 Satz 3 LStrG verfassungsgemäß, und zwar mit dem Inhalt, dass die in Satz 2 bezeichneten Grundstückseigentümer als Benutzer einer öffentlichen Einrichtung gelten, soweit durch die Straßenreinigung das besondere Interesse an der Reinigung der ihr Grundstück erschließenden Straße befriedigt wird (vgl. zum Ganzen: OVG Rh-Pf, Urteil vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -, AS 18, 359, 361 ff., m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1994 - 2 L 241/93
    Diese Interessenlage gebietet es, von den gebührenfähigen Kosten einen dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung entsprechenden und deshalb der Gemeinde als solcher zuzurechnenden und aus ihren allgemeinen Deckungsmitteln zu bestreitenden Anteil abzusetzen (…BVerwG, Urt. v. 25.08.1984 - 8 C 55. u. 58.82 -, BVerwGE 69, 242 = KStZ 1984, 171/172; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.04.1981 - 6 A 44/80 -, KStZ 1982, 155/157 f.).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer …

    Unter Berücksichtigung dieses Anknüpfungspunktes ist die Fiktion des § 17 Abs. 3 Satz 3 LStrG verfassungsgemäß, und zwar mit dem Inhalt, dass die in Satz 2 bezeichneten Grundstückseigentümer oder Besitzer als Benutzer einer öffentlichen Einrichtung gelten, soweit durch die Straßenreinigung das besondere Interesse an der Reinigung der ihr Grundstück erschließenden Straße befriedigt wird (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.1981 - 6 A 44/80 -, AS 18, 359, 361 ff., m.w.N.).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2545/04

    Streit um die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren und zu Vorausleistungen …

    Unter Berücksichtigung dieses Anknüpfungspunktes ist die Fiktion des § 17 Abs. 3 Satz 3 LStrG verfassungsgemäß, und zwar mit dem Inhalt, dass die in Satz 2 bezeichneten Grundstückseigentümer oder Besitzer als Benutzer einer öffentlichen Einrichtung gelten, soweit durch die Straßenreinigung das besondere Interesse an der Reinigung der ihr Grundstück erschließenden Straße befriedigt wird (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.1981 - 6 A 44/80 -, AS 18, 359, 361 ff., m.w.N.).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2555/04

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren auf Grund gemeindlicher Satzung; …

    Unter Berücksichtigung dieses Anknüpfungspunktes ist die Fiktion des § 17 Abs. 3 Satz 3 LStrG verfassungsgemäß, und zwar mit dem Inhalt, dass die in Satz 2 bezeichneten Grundstückseigentümer oder Besitzer als Benutzer einer öffentlichen Einrichtung gelten, soweit durch die Straßenreinigung das besondere Interesse an der Reinigung der ihr Grundstück erschließenden Straße befriedigt wird (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.1981 - 6 A 44/80 -, AS 18, 359, 361 ff., m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1995 - 6 B 11614/95
    Bei der Auslegung von § 13 Abs. 2 KAG ist allerdings im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG zu berücksichtigen, daß für jede Vorzugslast ein anzuerkennender Grund gegeben sein muß (vgl. das Urteil des beschließenden Senats vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 - AS 18, 359), und zum anderen sind unter dem Gesichtspunkt der Einheit des Gesetzes sowohl die bereits erwähnte Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 KAG als auch die des § 17 Abs. 1 KAG zu beachten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85
    Den Erfordernissen des Gleichheitssatzes ist gleichermaßen genügt, wenn der im Allgemeininteresse aufgewendete Kostenanteil bei der Feststellung der durch Gebühren zu deckenden Kosten abgesetzt oder wenn dieser Anteil der Höhe nach in der Satzung festgelegt wird (zum Ganzen vgl. BVerwG in NVwZ 1984, 650 [651]; Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -).
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