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| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1986 - 6 A 49/86 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.09.1986 - 6 A 49/86 (https://dejure.org/1986,3456)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. September 1986 - 6 A 49/86 (https://dejure.org/1986,3456)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 30 BBauG; § 2 Abs. 1 NBauO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 30
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1986 - 6 A 49/86
- BVerwG, 11.11.1986 - 4 B 229.86
Papierfundstellen
- BauR 1987, 184
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92
Anlage; Vorwiegend ortsfest; Wertende Betrachtung; Dauer
Sie soll, wie das VG zutreffend ausführt, klarstellen, daß auch diejenigen Fahrzeuge zu den baulichen Anlagen gehören, die zwar zeitweise noch zum Fahren benutzt werden, andererseits aber schon für so lange Zeit oder so oft oder sonst unter solchen Umständen an einem Platz aufgestellt und benutzt werden, daß sie in eine erkennbar verfestigte Beziehung zu diesem Standort treten und damit wie bauliche Anlagen wirken (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 4.9.1986 - 6 A 49/86 -, BRS 46 Nr. 57;… Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Komm. z. NBauO, 5. Aufl. 1992, § 2 Rdnr. 17). - OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92
Verkaufswagen; Hähnchengrill; Aufstellungsmodalitäten; Bauliche Anlage
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Wiederholung das bewirkt, was andernfalls durch eine ununterbrochen an dem betreffenden Standort vorhandener Anlage bewirkt werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.6.1970, BRS 23 Nr. 129: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 17.12.1976, BRS 30 Nr. 117: Tragluftschwimmhalle als bauliche Anlage im planungsrechtlichen Sinne; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.11.1985 - 2 R 135/84 BRS 44 Nr. 137: fahrbarer Imbißstand sowie Beschluß vom 12.7.1985 - 2 W 1395/85 - : Blumenverkaufswagen; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.1970, BRS 23 Nr. 69: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 10.4.1973, BRS 27 Nr. 124: Verkaufswagen; OVG Berlin, Urteil vom 1.10.1976, Baurecht 1977, 116: Verkaufswagen zur Abwicklung von Versicherungsgeschäften; OVG Lüneburg, Urteil vom 4.9.1986, Baurecht 1987, 184 : Imbißwagen, der mehrmals wöchentlich an dieselbe Stelle gefahren wird). - VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
Mobilheim im "Landgraben" muss beseitigt werden
Aus dieser Definition folgt, dass diejenigen baulichen Anlagen nicht als fliegende Bauten angesehen werden können, die zwar geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, die aber dazu bestimmt sind, an ein und demselben Ort auf Dauer oder wiederholt für bestimmte Zeiträume aufgestellt zu werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 1982 - 8 S 1291/81 -, BRS 39 Nr. 146; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Januar 1984 - 4 TH 277/84 -, BRS 42, Nr. 151; OVG Niedersachsen, Urteil vom 04. September 1986 - 6 A 49/86 -, BRS 46 Nr. 57; OVG Thüringen, Beschluss vom 27. Juni 1996 - 1 EO 425/95 -, BRS 58, Nr. 208; Lang in: Jeromin, LBauO Rheinland-Pfalz, Band 1, Stand: Dezember 2004, § 76 RN 5). - VG Dessau, 12.12.2001 - 1 A 85/00 Die Wendung "überwiegend" erfordert es, dass aufgrund einer wertenden Betrachtungsweise ermittelt wird, ob aus der Sicht der bauaufsichtlichen Belange eine verfestigte Beziehung der Anlage zu einem bestimmten Standort eingetreten ist oder ob der Charakter als Fortbewegungsmittel überwiegt (vgl. auch NdsOVG, Beschlüsse vom 30. November 1992 - 1 M 4620/ - BRS 54 Nr. 142 und Urteil vom 04. September 1986 - 6 A 49/86 - BRS 46 Nr. 57).
- OVG Saarland, 12.10.1988 - 2 W 472/88
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Aufstellung eines mobilen Verkaufsstandes im …
Dieses Tatbestandsmerkmal ist in den Fällen erfüllt, in denen zwischen dem Vorhaben und dem zu seiner Ausführung vorgesehenen Grundstück eine erkennbar verfestigte Beziehung besteht, kann also auch als Gebäudeersatz dienende Fahrzeuge selbst dann erfassen, wenn sich ihr Abstellen an einem bestimmten Ort auf wenige Monate oder auf Wochenenden beschränkt (Entscheidungen des Senats vom 15.11.1985 - 2 R 135/84 -, BRS 44 Nr. 137 = BauR 1986, 309 = DÖV 1986, 442, und vom 12.7.1985 - 2 W 1395/85; OVG Lüneburg, Urteil vom 4.9.1986, BRS 46 Nr. 57 = BauR 1987, 184; HessVGH, Beschlüsse vom 22.8.1986, BRS 46 Nr. 136, und vom 20.3.1987, BRS 47 Nr. 135; Simon, BayBauO, Art. 2 Rndrn.
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