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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17.D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51351
OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17.D (https://dejure.org/2017,51351)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2017 - 6 A 50/17.D (https://dejure.org/2017,51351)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 6 A 50/17.D (https://dejure.org/2017,51351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsDG § 5 Abs. 1 Nr. 5 SächsDG § 174a Abs. 1 StGB § 153a Strafprozessordnung DSVollz
    Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige Liebesbeziehung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und einer Gefangenen; Kommunikation mit der Gefangenen nach Abordnung an eine andere Vollzugsanstalt mittels Handy und weiterer Besuch; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Rn. 38 Da das pflichtwidrige Verhalten des Beklagten in sein Amt und seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 11), liegt ein innerdienstliches Dienstvergehen vor.

    Rn. 43 Eine Ausrichtung der "grundsätzlichen Zuordnung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 19) des vorsätzlich begangenen innerdienstlichen Dienstvergehens zu einer Disziplinarmaßnahme anhand des gesetzlichen Strafrahmens des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen i. S. v. § 174a Abs. 1 StGB scheidet aus, weil sich der Beklagte einer solchen Straftat, wie vorstehend ausgeführt, nicht schuldig gemacht hat.

    Insoweit geht der Disziplinarsenat mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 22) auch für innerdienstlich begangene Dienstvergehen davon aus, dass die gegen einen Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen muss und dass bei der Ausübung des den Disziplinargerichten nach § 13 Abs. 1 SächsDG eröffneten Ermessens "jede Schematisierung zu vermeiden" ist.

    Ist die Weiterverwendung eines Beamten wegen eines von ihm begangenen schweren Dienstvergehens nicht mehr denkbar, muss er durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 a. a. O. Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Bereits dadurch hat der Beklagte sowohl gegen seine Gehorsamspflicht als auch seine Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb des Dienstes verstoßen (vgl. rechtskräftiges Senatsurt. v. 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris Rn. 44 bis 49 und nicht rechtskräftiges Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 - 6 A 639/15.D -, Rn. 38).

    Rn. 44 Bei einer Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eine mehrmonatige - nicht strafbare - Liebesbeziehung eines Justizvollzugsbeamten mit einer Gefangenen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls eine Degradierung ernstlich in Betracht zu ziehen ist, wobei auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis fallbezogen nach den konkreten Umständen des Dienstvergehens geboten sein kann (vgl. Senatsurt. v. 12. Februar 2016 a. a. O., juris Rn. 55;… Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 55).

    von fast eineinhalb Jahren kann im Unterschied zum rechtskräftigen Senatsurteil vom 12. Februar 2016 (a. a. O.), dem eine Liebesbeziehung zwischen einem Vollzugsbediensteten und einer Strafgefangenen über einen Zeitraum von drei Monaten zugrunde lag, nicht mehr von einem überschaubaren Zeitraum die Rede sein.

  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15

    Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Bereits dadurch hat der Beklagte sowohl gegen seine Gehorsamspflicht als auch seine Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb des Dienstes verstoßen (vgl. rechtskräftiges Senatsurt. v. 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris Rn. 44 bis 49 und nicht rechtskräftiges Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 - 6 A 639/15.D -, Rn. 38).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Justizvollzugsbediensteten, denen die Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen obliegt, ein Missbrauch ihrer Amtsstellung durch Vornahme sexueller Handlungen nur in Ausnahmefällen zu verneinen; hierzu gehört eine echte Liebesbeziehung zwischen Gefangenen und Betreuungsperson (…vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 6, 7; Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 39).

    Rn. 44 Bei einer Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eine mehrmonatige - nicht strafbare - Liebesbeziehung eines Justizvollzugsbeamten mit einer Gefangenen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls eine Degradierung ernstlich in Betracht zu ziehen ist, wobei auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis fallbezogen nach den konkreten Umständen des Dienstvergehens geboten sein kann (…vgl. Senatsurt. v. 12. Februar 2016 a. a. O., juris Rn. 55; Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 55).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013, NVwZ-RR 2014, 105 Rn. 24 m. w. N.).

    Unter Geltung der Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SächsDG ist es allerdings nicht mehr möglich, diese Milderungsgründe als abschließenden Kanon beachtlicher Entlastungsgründe anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013 a. a. O., Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - D 6 A 136/09

    Dienstvergehen, Disziplinarmaß, Zweifelssatz, außerdienstliches Verhalten, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Materiell-rechtlich günstigeres aktuelleres, nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigendes Recht (vgl. Senatsurt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris Rn. 40 f.) greift zu seinen Gunsten nicht ein.

    Hiervon ausgehend lassen sich, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Disziplinarsachen, Fallgruppen von Dienstvergehen bestimmen, denen aufgrund ihrer Schwere jeweils eine der im Gesetz aufgeführten Disziplinarmaßnahmen im Sinne einer Regeleinstufung zuzuordnen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff.; Senatsurt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Während von einem Beamten außerhalb seines Dienstes kein wesentlich anderes Verhalten erwartet wird als von jedem anderen Bürger (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2015, BVerwGE 152, 228 Rn. 14 m. w. N.), unterliegt er innerhalb seines Dienstes anderen und zusätzlichen Bindungen.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Hiervon ausgehend lassen sich, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Disziplinarsachen, Fallgruppen von Dienstvergehen bestimmen, denen aufgrund ihrer Schwere jeweils eine der im Gesetz aufgeführten Disziplinarmaßnahmen im Sinne einer Regeleinstufung zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff.;… Senatsurt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Da sich das Dienstvergehen des Beklagten aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammensetzt, bestimmt sich die Bemessung der Disziplinarmaßnahme vor allem nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113;… Senatsurt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61).
  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Bei der Ahndung der Dienstpflichtverletzung ist deshalb zunächst der gesamte abgestufte und ausdifferenzierte Katalog möglicher Disziplinarmaßnahmen gemäß § 5 i. V. m. §§ 6 ff. SächsDG in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 -, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
    Dem von dem Strafgerichten ausgesprochenen Strafmaß oder der Einstellung des Ermittlungs- oder Strafverfahrens nach § 153a StPO kommt deshalb keine entsprechende Indizwirkung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. März 2005 - 1 D 15.04 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit; …

  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten …

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - D 6 A 655/08

    Entfernung aus dem Dienst; Unterschlagung; Polizeivollzugsbeamter; …

  • BVerwG, 12.05.2014 - 2 B 17.14

    Rechtsfolgen einer unangemessenen langen Verfahrensdauer bzgl. Entfernung eines …

  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug; …

  • OVG Sachsen, 24.11.2010 - D 6 A 180/10

    Förmliches Disziplinarverfahren, Vorermittlungen; Überleitungsregelung, Straftat, …

  • BVerwG, 19.08.2013 - 2 B 18.13

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich der Schuldfähigkeit im Zusammenhang mit …

  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in …

  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung

  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84

    Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss

  • OVG Sachsen, 20.10.2014 - D 6 B 403/13

    Teilweise Einbehaltung des Ruhegehalts, Einbehaltungssatz, Aberkennung des …

  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 12 A 549/18

    Justizvollzug; Mobiltelefon; Liebesbeziehung; Beschränkung des …

    Bei einem derart kurzen zeitlichen Abstand zwischen der rein dienstlichen Beziehung, die gemäß Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 DSVollz von persönlicher Zurückhaltung geprägt sein soll (Distanzgebot, vgl. Senatsurt. v. 16. Juni 2017 - 6 A 50/17.D -, juris Rn. 33), und dem Vorteil der unentgeltlichen Zuwendung von Arbeitskraft kann der äußere Eindruck entstehen, dass die Justizvollzugsbedienstete entgegen § 42 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, § 331 Abs. 1 StGB, Nr. 3 Satz 2 DSVollz einen Vorteil in Bezug auf ihr Amt angenommen habe.

    Mit dessen vorsätzlicher Missachtung durch die Beklagte hat sie ebenfalls eine Kernpflicht verletzt (…vgl. Senatsurt. v. 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris Rn. 46;… Urt. v. 9. Dezember 2016 - 6 A 639/15.D -, juris Rn. 55; Urt. v. 16. Juni 2017 a. a. O., juris Rn. 33), wobei sie wider eigener Skrupel und den Rat ihrer Freundin gehandelt hat.

  • VG Darmstadt, 02.03.2026 - 1 L 2791/25

    Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf

    Der Antragstellerin war dabei bewusst, dass der Austausch von jedenfalls verbalen Zärtlichkeiten zwischen einem Justizvollzugsbediensteten und einem Inhaftierten die Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt in der Erfüllung ihrer Amtsaufgaben beeinträchtigt und geeignet ist, das Ansehen der Beamtenschaft nach außen erheblich zu beeinträchtigen (vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 16. Juni 2017 - 6 A 50/17.D -, juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2018 - 3d A 2120/17
    Rn. 153 Vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 16.06.2017 - 6 A 50/17.D -, juris, Rn. 55.
  • VG Schleswig, 08.08.2024 - 12 B 19/24

    Notwendigkeit einer Aussetzung des Verfahrens zur Entlassung eines Beamten auf …

    Hierzu gehört insbesondere das Gebot zur Zurückhaltung gegenüber Straf- und Untersuchungsgefangenen (Distanzgebot) aus Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 DSVollz (…vgl. OVG Mannheim, Urt. v. 15. Juni 2020 - 3 A 11024/19 -, juris Rn. 67; OVG Bautzen, Urt. v. 16. Juni 2017 - 6 A 50/17.D -, juris Rn. 53).
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