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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1983 - 6 A 55/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1856
OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1983 - 6 A 55/82 (https://dejure.org/1983,1856)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.1983 - 6 A 55/82 (https://dejure.org/1983,1856)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - 6 A 55/82 (https://dejure.org/1983,1856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 440
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; …

    Daß der Bekl. die Größe des Behältervolumens abhängig gemacht hat von der auf dem Grundstück gemeldeten Personenzahl, ist im Grundsatz ebenfalls sachgerecht (vgl. OVG Lüneburg, NJW 1983, 411; OVG Koblenz, NVwZ 1985, 440; OVG Münster, GemH 1983, 214; Dahmen, § 6 Rdnrn. 326 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88

    Rechtmäßigkeit von Abfallbeseitigungsgebührengegen im Falle ihrer Erhebung nach …

    Rn. 103 OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 14. Juni 1983, NVwZ 1985 S. 440; Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Juni 1984, a.a.O.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1991 - 6 A 12200/90
    Stößt die Verwendung eines derartigen sogenannten Wirklichkeitsmaßstabes aber - wie bei der Abfallbeseitigung - auf Schwierigkeiten, die mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht zu beseitigen sind, ist die Verwendung eines sogenannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zulässig, bei dem unter Verzicht auf exakte Messungen die Höhe der Gebühr durch Merkmale bestimmt wird, die einen Bezug zum Maß der individuellen Inanspruchnahme aufweisen (vgl. hierzu das rechtsgrundsätzliche Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juni 1983 - 6 A 55/82 -, AS 18, 420 m.w.N.).

    Angesichts des Umstandes, daß es für die von einem kleinen Gewerbebetrieb verursachte Abfallmenge keine praktikablen allgemeinen Bezugsgrößen gibt (vgl. dazu im einzelnen das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juni 1983, a.a.O.), steht § 4 Abs. 6 Nr. 1 AbfgebS somit weder zu Art. 3 GG noch zu § 17 Abs. 2 KAG in Widerspruch.

  • VGH Hessen, 31.01.1991 - 5 N 1388/88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungssatzung

    Zu Recht hat deshalb die Antragsgegnerin für diese Gruppe von Gebührenpflichtigen eine andere Bemessungsgrundlage zur Gebührenberechnung gewählt, nämlich den Gefäßmaßstab, der zulässigerweise an das Mindestbehältervolumen bzw. an die sogenannten Einwohnergleichwerte (z.B. bei Kasernen, Krankenhäusern, Schulen) anknüpft (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 1983 -- NVwZ 1985, 440).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.1998 - 6 A 12779/97

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines niedergelassenen Allgemeinarztes

    Indessen muß die Vollziehung von Abgabennormen auch dem Erfordernis der Praktikabilität genügen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 08. November 1982 - 6 A 55/82 - AS 18, 420, 425 m.w.N.), das - zu Lasten der Einzelfallgerechtigkeit - eine Typisierung rechtfertigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1991 - 9 A 2487/89

    Rechtmäßigkeit eines Abfallentsorgungsgebührenbescheids; Gültigkeit einer …

    Rn. 90 OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 14. Juni 1983, NVwZ 1985 S. 440; Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Juni 1984, a.a.O. ferner Urteile des Senats vom 30. Januar 1991 - 9 A 765/88 - und - 9 A 380/89.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2001 - 12 C 11775/00
    Ein solcher Haushalts- und Personentarif ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz mehrfach für rechtmäßig erachtet worden (Urteile vom 14. Juni 1983 - 6 A 55/82 -, AS 18, 420, 426; 29. November 1989 - 10 C 30/89 -, NVwZ-RR 1990, 460, 461; 25. November 1999 - 12 A 12472/98.OVG -, ZKF 2000, 203, 204).
  • VG Leipzig, 13.12.1999 - 6 K 1936/97

    Klage gegen die Erhebung von Abfallgebühren; Einhaltung der Widerspruchsfrist; …

    Der Personenmaßstab erscheint zwar vielfach je nach den örtlichen Verhältnissen und seiner satzungsmäßigen Ausgestaltung nicht so wirklichkeitsnah wie der Gefäßmaßstab, wird jedoch bei der Abfallgebührenerhebung mit gewissen Modifizierungen im allgemeinen als zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt (…OVG Münster, Urt. v. 23.4.1980, KStZ 1980, 233, HessVGH, Beschl. v. 19.3.1987, KStZ 1987, 190, 192;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.3.1979, KStZ 1979, 155; OVG Rhld.-Pf, Urt. v. 14.6.1983, NVwZ 1985, 440).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 30/89
    Dieser von den Verwaltungsgerichten in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere das zu einer mit der vorliegenden im wesentlichen übereinstimmenden Maßstabsregelung ergangene Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Juni 1983 - 6 A 55/82 -, AS 18, 420 ff. sowie die Rechtsprechungshinweise bei Dahmen/Driehaus/Küffmann/Wiese, KAG NRW, Rdnr. 67 zu § 6) anerkannte Wahrscheinlichkeitsmaßstab hat nunmehr in § 25 des Kommunalabgabengesetzes vom 05. Mai 1986 (GVBl S. 103) - KAG 1986 - eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefunden.
  • VG Leipzig, 21.09.1998 - 6 K 1692/96

    Heranziehung von Abfallgebühren; Anforderungen für die Erhebung von einer …

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