Rechtsprechung
| VG Schleswig, 30.06.2005 - 6 A 59/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; GFK Art. 1 C 5; RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 e)
Irak, Widerruf, Genfer Flüchtlingskonvention, Machtwechsel, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Konventionsflüchtlinge, Schutzfähigkeit, Anerkennungsrichtlinie, Kriminalität, Nichtstaatliche Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen, Sicherheitslage, Geiselnahme, ... - fluechtlingsrat-nrw.de
Widerruf nicht rechtmäßig, da Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben im Irak nicht gegeben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines Antrags auf Gewährung politischen Asyls eines irakischen Staatsangehörigen arabischer Volkszugehörigkeit; Bewertung der politischen Lage im Irak nach Fall der Baath-Regierung; Verlust des Schutzes vor politischer Verfolgung aufgrund der schlichten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2005 - 6 A 59/05
Entsprechend vertritt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der ehemalige § 51 Abs. 1 AuslG nur eine verkürzte Wiedergabe des Art. 1 A Nr. 2 GFK darstellt und deshalb so auszulegen und anzuwenden ist, dass beide Begriffe übereinstimmen (vgl. Urteil vom 08. Februar 2005, Az. 1 C 29.03).Sie stellen ein international allgemein akzeptiertes Programm dar (… vergl. Wolfrum, Handbuch Vereinte Nationen, 1991 2. Aufl. Seite 1025; BVerwG, Urteil vom 08.02.2005 1 C 29/03-).
- BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00
Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2005 - 6 A 59/05
Außerdem hebt das Bundesverwaltungsgericht insoweit ausdrücklich hervor, dass die Gesetzesbegründung auf Art. 1 C Nr. 5 und 6 GFK verweist und dass nach diesen in Bezug genommenen Bestimmungen der Konvention eine Person nicht mehr unter das Abkommen falle, wenn - neben anderen Voraussetzungen - die Umstände weggefallen sind, aufgrund derer sie als Flüchtlinge anerkannt worden ist (Urteil des BVerwG vom 19.09.2000, Az.: 9 C 12.00). - VGH Bayern, 06.08.2004 - 15 ZB 04.30565
D (A), Asylanerkennung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Genfer …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2005 - 6 A 59/05
Der Schutz des Landes ist zunächst nicht bereits dann gewährleistet, wenn die in Art. 1 A Nr. 2 GFK genannten Fluchtgründe weggefallen sind ( so aber Bayr. VGH, Beschluss vom 06.08.2004, Az.: 15 ZB 04.30565). - OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03
Baurecht; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Landwirtschaft; Etikettenschwindel; …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2005 - 6 A 59/05
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die GFK keine Bestimmungen über den Widerruf enthalte und deshalb eine um die Bestimmungen des Art. 1 C Nr. 5 S. 1 GFK erweiternde Auslegung des § 73 AsylVfG nicht in Betracht komme (so aber OVG Schleswig, Beschluss vom 3.6.2004, NVwZ-RR 2005, S. 28). - VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 156/99
Behinderter; Bereich; Fahrkosten; Fahrtkosten; Gesamtschule; Integration; …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2005 - 6 A 59/05
Auf die am 27. Mai 1999 erhobene Klage verpflichtete das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Beklagte mit Urteil vom 12. Juli 2001 (6 A 156/99) festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bezüglich des Klägers vorliegen.
- VG Schleswig, 30.11.2006 - 6 A 372/05
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, allgemeine Gefahr, Genfer …
Zwar hat die Kammer mit Grundsatzurteil vom 30.06.2005 6 A 59/05 das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen in einem gleichgelagerten Fall mit der Begründung verneint, dass es einem irakischen Flüchtling, der in Deutschland als politisch Verfolgter anerkannt worden ist, gemäß Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 GK nicht zugemutet werden könne, den Schutz seines Heimatlandes angesichts dessen offensichtlicher Unfähigkeit zur Schutzgewährung in Anspruch zu nehmen.Die im erstinstanzlichen Urteil behandelte Frage, ob der irakische Staat und/oder die MNF zur Gewährleistung eines ,,Minimums" an Schutz vor allgemeinen Gefahren (auf Grund von ,,verbreiteter" Kriminalität, Terror, Versorgungsengpässen etc.; s. o. II.2.b.bb) in der Lage ist (s. dazu auch Urt. des VG v. 30.06.2005, 6 A 59/05, AuAS 2005, 201), ist für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs unerheblich.
- VG Schleswig, 30.06.2006 - 6 A 372/05 Zwar hat die Kammer mit Grundsatzurteil vom 30.06.2005 - 6 A 59/05 - das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen in einem gleichgelagerten Fall mit der Begründung verneint, dass es einem irakischen Flüchtling, der in Deutschland als politisch Verfolgter anerkannt worden ist, gemäß Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 GK nicht zugemutet werden könne, den Schutz seines Heimatlandes angesichts dessen offensichtlicher Unfähigkeit zur Schutzgewährung in Anspruch zu nehmen.
Die - im erstinstanzlichen Urteil behandelte - Frage, ob der irakische Staat und/oder die MNF zur Gewährleistung eines "Minimums" an Schutz vor allgemeinen Gefahren (auf Grund von "verbreiteter" Kriminalität, Terror, Versorgungsengpässen etc.; s. o. ll.2.b.bb) in der Lage ist (s. dazu auch Urt. des VG v. 30.06.2005, 6 A 59/05, AuAS 2005, 201), ist für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs unerheblich.
- VG Schleswig, 16.08.2007 - 6 A 425/04 Zwar hat die Kammer mit Grundsatzurteil vom 30.06.2005 6 A 59/05 das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen in einem gleichgelagerten Fall mit der Begründung verneint, dass es einem irakischen Flüchtling, der in Deutschland als politisch Verfolgter anerkannt worden ist, gemäß Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 GK nicht zugemutet werden könne, den Schutz seines Heimatlandes angesichts dessen offensichtlicher Unfähigkeit zur Schutzgewährung in Anspruch zu nehmen.
Die im erstinstanzlichen Urteil behandelte Frage, ob der irakische Staat und/oder die MNF zur Gewährleistung eines Minimums an Schutz vor allgemeinen Gefahren (auf Grund von verbreiteter Kriminalität, Terror, Versorgungsengpässen etc.; s. o. II.2.b.bb) in der Lage ist (s. dazu auch Urt. des VG v. 30.06.2005, 6 A 59/05, AuAS 2005, 201), ist für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs unerheblich.
- VG Schleswig, 16.08.2007 - 6 A 72/07 Zwar hat die Kammer mit Grundsatzurteil vom 30.06.2005 - 6 A 59/05 - das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen in einem gleichgelagerten Fall mit der Begründung verneint, dass es einem irakischen Flüchtling, der in Deutschland als politisch Verfolgter anerkannt worden ist, gemäß Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 GK nicht zugemutet werden könne, den Schutz seines Heimatlandes angesichts dessen offensichtlicher Unfähigkeit zur Schutzgewährung in Anspruch zu nehmen.
Die - im erstinstanzlichen Urteil behandelte - Frage, ob der irakische Staat und/oder die MNF zur Gewährleistung eines "Minimums" an Schutz vor allgemeinen Gefahren (auf Grund von "verbreiteter" Kriminalität, Terror, Versorgungsengpässen etc.; s. o. ll.2.b.bb) in der Lage ist (s. dazu auch Urt. des VG v. 30.06.2005, 6 A 59/05, AuAS 2005, 201), ist für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs unerheblich.
- VG Stuttgart, 23.01.2006 - A 1 K 5/06 Erforderlich soll darüber hinaus vielmehr sein, dass ihm bei einer Rückkehr mit hinreichender Sicherheit keine Verfolgung, auch nicht durch Gruppen i. S. des § 60 Abs. 1 S. 4 Buchst. b) oder c) AufenthG droht (vgl. VG Sigmaringen, Urteil v. 26.10.2005 - A 3 K 11212/04 - VG Köln, Urteile vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A - und vom 01.07.2005 - 18 K 7716/04.A - VG München, Urteil vom 20.07.2005 - M 3 K 05.50680 - Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 30.06.2005 - 6 A 59/05 - und VG Dresden, Urteil vom 27.05.2005 - A 2 K 30684/04 -, AuAS 2005, 207 ff.; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2005 - A 2 K 12193/03 - hinsichtlich § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG).
Dies wird damit begründet, dass nach Art. 1 C Nr. 5 GFK dem Flüchtling eine Rückkehr erst dann zumutbar sei, wenn in seinem Herkunftsstaat eine weitgehend funktionierende Regierung vorhanden ist, die sich grundlegender Verwaltungsstrukturen bedienen kann, um eine angemessene Infrastruktur aufzubauen und zu unterhalten, innerhalb derer die Einwohner ihr Recht auf eine Existenzgrundlage wahrnehmen können (vgl. VG Köln, Urteil vom 01.07.2005 - 18 K 7716/04.A - Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 30.06.2005 - 6 A 59/05 - und Bayerisches VG München, Urteil vom 20.07.2005 - M 3 K 05.50680 -).
- VG Sigmaringen, 26.10.2005 - A 3 K 11212/04
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Zuwanderungsgesetz, herabgestufter …
Wie andere Verwaltungsgerichte (vgl. VG Köln, Urteile vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A - und vom 01.07.2005 - 18 K 7716/04.A -, VG München, Urteil vom 20.07.2005 - M 3 K 05.50680 -, Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 30.06.2005 - 6 A 59/05 - und VG Dresden, Urteil vom 27.05.2005 - A 2 K 30684/04 -, AuAS 2005, 207 ff.; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2005 - A 2 K 12193/03 - hinsichtlich § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG) geht deshalb die Kammer aufgrund des Erlasses der Richtlinie, die demnächst in nationales Recht umgesetzt werden muss, davon aus, dass die Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG 2005 erst dann vorliegen, wenn aufgrund nachhaltiger und dauerhafter Veränderung der Verhältnisse im Herkunftsstaat eine effektive Schutzgewährung unter Beachtung des Zumutbarkeitskriteriums des Art. 1 C Nr. 5 GFK und Art. 11 Abs. 1 Buchst. e) der Qualifikationsrichtlinie bejaht werden kann.Die Kammer kann es offen lassen, ob nach Art. 1 C Nr. 5 GFK dem Flüchtling eine Rückkehr erst dann zumutbar ist, wenn in seinem Herkunftsstaat eine weitgehend funktionierende Regierung vorhanden ist, die sich grundlegender Verwaltungsstrukturen bedienen kann, um eine angemessene Infrastruktur aufzubauen und zu unterhalten, innerhalb derer die Einwohner ihr Recht auf eine Existenzgrundlage wahrnehmen können (vgl. VG Köln, Urteil vom 01.07.2005 - 18 K 7716/04.A - Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 30.06.2005 - 6 A 59/05 - und Bayerisches VG München, Urteil vom 20.07.2005 - M 3 K 05.50680 -).
- VG Sigmaringen, 07.12.2005 - A 3 K 11539/04
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Zuwanderungsgesetz, herabgestufter …
Wie andere Verwaltungsgerichte (vgl. VG Köln, Urteile vom 10.06.2005 -18 K 4074/04.A - und vom 01.07.2005 -18 K 7716/04.A -, VG München, Urteil vom 20.07.2005 - M 3 K 05.50680, Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 30.06.2005 - 6 A 59/05 und VG Dresden, Urteil vom 27.05.2005 - A 2 K 30684/04 -, AuAS 2005, 207 ff.; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2005 - A 2 K 12193/03 - hinsichtlich § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG) geht deshalb die Kammer aufgrund des Erlasses der Richtlinie, die demnächst in nationales Recht umgesetzt werden muss, davon aus, dass die Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG 2005 erst dann vorliegen, wenn aufgrund nachhaltiger und dauerhafter Veränderung der Verhältnisse im Herkunftsstaat eine effektive Schutzgewährung unter Beachtung des Zumutbarkeitskriteriums des Art. 1. C Nr. 5 GFK und Art. 11 Abs. 1 Buchst. e) der Qualifikationsrichtlinie bejaht werden kann.Die Kammer kann es offen lassen, ob nach Art. 1 C Nr. 5 GFK dem Flüchtling eine Rückkehr erst dann zumutbar ist, wenn in seinem Herkunftsstaat eine weitgehend funktionierende Regierung vorhanden ist, die sich grundlegender Verwaltungsstrukturen bedienen kann, um eine angemessene Infrastruktur aufzubauen und zu unterhalten, innerhalb derer die Einwohner ihr Recht auf eine Existenzgrundlage wahrnehmen können (vgl. VG Köln, Urteil vom 01.07.2005 -18 K 7716/04.A - Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 30.06.2005 - 6 A 59/05 - und Bayerisches VG München, Urteil vom 20.07.2005 - M 3 K 05.50680).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2006 - 1 LB 117/05
Widerruf des Asyl- bzw. Flüchtlingsschutzes für Iraker
Die - im erstinstanzlichen Urteil behandelte - Frage, ob der irakische Staat und/oder die MNF zur Gewährleistung eines "Minimums" an Schutz vor allgemeinen Gefahren (auf Grund von "verbreiteter" Kriminalität, Terror, Versorgungsengpässen etc.; s. o. II.2.b.bb) in der Lage ist (s. dazu auch Urt. des VG v. 30.06.2005, 6 A 59/05, AuAS 2005, 201), ist für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs unerheblich. - OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2006 - 1 LB 122/05
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Baath, Machtwechsel, Schiiten, Ermessen, …
Die - im erstinstanzlichen Urteil behandelte - Frage, ob der irakische Staat und/oder die MNF zur Gewährleistung eines ,,Minimums" an Schutz vor allgemeinen Gefahren (auf Grund von ,,verbreiteter" Kriminalität, Terror, Versorgungsengpässen etc.; s. o. ILZb.bb) in der Lage ist (s. dazu auch Urt. des VG v. 30.06.2005, 6 A 59/05, AuAS 2005, 201), ist für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs unerheblich. - OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2006 - 1 LB 29/05 Die im erstinstanzlichen Urteil behandelte Frage, ob der irakische Staat und/oder die MNF zur Gewährleistung eines Minimums an Schutz vor allgemeinen Gefahren (auf Grund von verbreiteter Kriminalität, Terror, Versorgungsengpässen etc.; s. o. II.2.b.bb) in der Lage ist (s. dazu auch Urt. des VG v. 30.06.2005, 6 A 59/05, AuAS 2005, 201), ist für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs unerheblich.
- OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 1 LB 94/05
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2006 - 1 LB 102/05
- OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2006 - 1 LB 81/05
- VG Köln, 24.03.2006 - 18 K 6200/05
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anerkennungsrichtlinie, Genfer …
- VG Schleswig, 07.02.2007 - 6 A 304/05
- VG Berlin, 30.11.2005 - 38 X 316.05
- VG Berlin, 27.10.2005 - 38 X 298.05
Bestimmung der Voraussetzungen für den Widerruf der Anerkennung des Status als …
- VG Berlin, 27.10.2005 - 38 X 319.05
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Anerkennung eines irakischen Staatsangehörigen …
- VG Oldenburg, 05.10.2005 - 6 A 1046/05
Verfolgung pakistanischen Staatsangehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft …
- VG Würzburg, 20.12.2006 - W 4 K 06.30202
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Antragstellung als …
- VG Würzburg, 02.06.2006 - W 4 K 05.30134
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …
- VG Würzburg, 16.05.2006 - W 4 K 05.30319
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Asylanerkennung, allgemeine Gefahr, …
- VG Berlin, 27.02.2006 - 38 X 4.06
- VG Sigmaringen, 30.01.2006 - A 2 K 10815/05
- VG Schleswig, 13.12.2005 - 6 A 216/05
- VG Schleswig, 11.08.2005 - 6 A 91/05
Widerruf, Irak, Genfer Flüchtlingskonvention, Machtwechsel, …
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