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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1803
OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82 (https://dejure.org/1983,1803)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.09.1983 - 6 A 66/82 (https://dejure.org/1983,1803)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 1983 - 6 A 66/82 (https://dejure.org/1983,1803)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 133 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Entscheidung; Erhebung; Vorausleistungen; Laufende Verwaltung; Verwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 638
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.1972 - 2 A 42/72
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82
    Das sind alle diejenigen Fragen, bei denen "der Gemeinderat eine echte Entscheidungsbefugnis im Sinne der Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten offensteht" (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 1972 - 2 A 42/72 - in DVBl. 1973, S. 319), die also einen eigenständigen Abwägungsvorgang nach lokalen wirtschafts-, sozial-, kultur- und finanzpolitischen Gesichtspunkten erfordern.

    Es kommt vorliegend hinzu, daß diese Entscheidung nicht nur einen Einzelfall betrifft (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 1972, a.a.O.), sondern Auswirkungen auf die Rechte einer Vielzahl von Bürgern hat.

  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 43.68

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Teilmaßnahmen; Verjährung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82
    Denn dabei handelt es sich um eine Verwaltungsentscheidung, die auch in größeren Gemeinden oder einer Stadt wie der Beklagten nicht mit einer gewissen Regelmäßigkeit anfällt (…VGH Baden-Württemberg, a.a.O., zur Abschnittsbildung und Kostenspaltung;… ebenso OVG Münster, a.a.O., unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Oktober 1969, DVBl. 1970, S. 834).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70

    Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82
    Fehlt es vorliegend mithin für die Erhebung von Vorausleistungen an einem insoweit erforderlichen Beschluß des Stadtrats der Beklagten, dann führt dieser Verstoß ungeachtet der feststehenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, daß eine Verletzung interner Kompetenzvorschriften im Verhältnis von Gemeindevertretung und Bürgermeister grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit nach außen hin vorgenommener Rechtshandlungen des letzteren ohne Bedeutung ist (VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 - AS 12, 153, 160; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18. August 1982 - 2 A 30/80 - NVwZ 1983, S. 484 m.w.N.), zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Vorausleistungsbescheides.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.1982 - 2 A 30/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82
    Fehlt es vorliegend mithin für die Erhebung von Vorausleistungen an einem insoweit erforderlichen Beschluß des Stadtrats der Beklagten, dann führt dieser Verstoß ungeachtet der feststehenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, daß eine Verletzung interner Kompetenzvorschriften im Verhältnis von Gemeindevertretung und Bürgermeister grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit nach außen hin vorgenommener Rechtshandlungen des letzteren ohne Bedeutung ist (VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 - AS 12, 153, 160; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 1982 - 2 A 30/80 - NVwZ 1983, S. 484 m.w.N.), zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Vorausleistungsbescheides.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1975 - 6 A 50/73
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82
    Denn, wie ausgeführt, kommt ohne die ordnungsgemäße - vom richtigen Organ - getroffene Entscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EBS keine Vorausleistungsverpflichtung der Anlieger zur Entstehung, und dies kann der betroffene Bürger jedenfalls einwenden (vgl. Urteil des Senats vom 10. März 1975 - 6 A 50/73 - teilweise veröffentlicht in AS 14, 27).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde; …

    Es ist daher auch nicht der Frage nachgegangen, ob die Anforderung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag ein so genanntes Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - ist oder ob es hierzu eines Beschlusses des Gemeinderates bedarf (für laufendes Geschäft: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. November 1988 - 9 A 11/87 - NVwZ 1989, 582 , VGH Mannheim, Beschluss vom 25. August 1995 - 2 S 971/95 - VBlBW 1996, 30 und OVG Saarlouis…, Beschluss vom 31. August 2005 - 1 W 10/05 - juris Rn. 20 f.; verneinend OVG Koblenz, Urteile vom 13. September 1983 - 6 A 66/82 - AS RP-SL 18, 236 und vom 16. Juli 1992 - 12 A 11309.91 - NVwZ-RR 1993, 50;… ebenso Wansleben, in: Held/Winkel, GO NRW, 2. Aufl. 2009, Anm. 4, S. 241 und von Lennep, in: Rehn/Cronauge/von Lennep, GO NRW, Stand Juni 2015, § 41 S. 14; unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 13. September 1972 - 3 A 919/71 - KStZ 1973, 123 zu § 28 GO NRW a.F.).
  • OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Widmungsfiktion - Geschäft der …

    Das spricht dann mit Gewicht dafür, die Anforderung von Vorausleistungen nicht von einem Ratsbeschluss abhängig zu machen, sondern als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen so generell für die Erhebung von Kommunalabgaben Lehné-Weirich, a.a.O., § 59 Anmerkung 3.1, und Wohlfarth, a.a.O., Rdnr. 179; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 8.11.1988 - 9 A 11/87 -, OVGE 41, 327; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.8.1995 - 2 S 971/95 -, VBlBW 1996, 30; Driehaus, a.a.O., § 21 Rdnr. 32, und Vogel in Brügelmann, BauGB-Stand: Februar 2005 -, § 133 Rdnr. 50; anderer Ansicht OVG Koblenz, Urteile vom 13.9.1983 - 6 A 66/82 -, AS 18, 236, vom 25.6.1991 - 6 A 12559/90 -, AS 23, 230, vom 31.10.1991 - 12 A 11345/91 -, KStZ 1992, 76, und vom 16.7.1992 - 12 A 11309/91 -, KStZ 1992, 195.

    Wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinen Urteilen vom 13.9.1983 a.a.O., S. 239, und vom 25.6.1991 a.a.O., S. 231, überzeugend ausgeführt hat, bedarf es nämlich dann nicht unbedingt eines - wie zu betonen ist - ausdrücklichen Beschlusses des Gemeinderates, dass Vorausleistungen verlangt werden sollen.

  • VG Neustadt, 20.05.2015 - 1 K 891/14

    Ausbaubeitrag für erstmalige Anlage eines Gehwegs oder der Straßenbeleuchtung …

    Denn der Ortsgemeinderat - und nicht die Verwaltung - trifft die Entscheidung über die Erhebung von Vorausleistungen (OVG RP, Urteil vom 13.9.1983 - 6 A 66/82).

    Bei einer so erheblichen Diskrepanz der angesetzten Aufwendungen zwischen dem Ratsbeschluss und dem von der Verwaltung im vorläufigen Erhebungsverfahren bezifferten Aufwand, ist dem Rat als zuständigem Entscheidungsgremium (OVG RP, Urteil vom 13.9.1983, a.a.O.) vor Erlass der Vorausleistungsbescheide die Gelegenheit zu geben, über die Ausschöpfungsquote, die Fälligkeit und die Zahl der Raten neu zu entscheiden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1991 - 6 A 12559/90
    Denn hierzu gehört auch unter der Geltung des § 30 KAG, der den Gemeinden die Möglichkeit einräumt, "bis zur voraussichtlichen Höhe des (endgültigen) Beitrags" Vorausleistungen festzusetzen, eine Entscheidung des Gemeinderates bzw. des hierzu ermächtigten Gemeindeausschusses darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Vorausleistungen erhoben werden sollen (vgl. dazu im einzelnen das zur insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 13. September 1983 - 6 A 66/82 -, AS 18, 236 ff.).

    Insoweit bedarf auch die scheinbar gegenteilige Aussage im vorbezeichneten Senatsurteil vom 13. September 1983 (a.a.O., S. 329) für den vorliegenden Sachverhalt der einschränkenden Klarstellung.

  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 342/19

    Zugangsberechtigung von kommunalen Wählervereinigungen zu örtlichen …

    Die mit Hilfe des Begriffs der "laufenden Verwaltung" in § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GemO vorgenommene Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Gemeinderat als dem an sich zuständigen Hauptorgan der Gemeinde ( § 32 GemO ) und dem Bürgermeister bezweckt die Entlastung der Gemeindevertretung von solchen Angelegenheiten, die weder im Grundsätzlichen noch für den Gemeindehaushalt von erheblicher Bedeutung sind und außerdem nach ihrer Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu den üblicherweise anfallenden Verwaltungsgeschäften gehören (s. OVG RP, Urteil vom 13. September 1983 - 6 A 66/82 - AS 18, 236).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1995 - 2 S 971/95

    Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag ist ein Geschäft der …

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei der Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 44 Abs. 2 S. 1 GemO), das der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit erledigt (so die ständige Rechtsprechung des erk. Senats, vgl. Urteil vom 19.5.1988 - 2 S 1027/87 - OVG Lüneburg, Urteil vom 8.11.1988, NVwZ 89, 582 = ZMR 89, 232;… Driehaus, NJW-Schriften 42, 4 A, § 21 Rdnr. 29;… Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, § 10 KAG, Stand 1993, S. 154 d; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.9.1983, DÖV 84, 638;… Urt. v. 28.4.1983, 12 A 83/82).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1997 - 2 M 8/97

    Steuerberater; Wirtschaftsprüfer; Fremdenverkehr

    Steuerberater können deshalb zur Fremdenverkehrsabgabe herangezogen werden (…ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 03.04.1988 - 3 A 249/85 -, KStZ 1989, 16;… VGH Mannheim, Urt. v. 24.06.1987 - 14 S 2164/86 -, ZKF 1988, 82, 83 - siehe dazu auch BVerfG, Beschl. v. 18.08.1989 - 2 BvR 329/88 -, KStZ 1990, 50, 51; BayVGH, Urt. v. 10.08.1984 - Nr. 4 B 82 A. 1536 -, ZKF 1984, 242, 243, anderer Ansicht OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.09.1983 - 6 A 66/82 -, DÖV 1984, 638).
  • LG Trier, 09.05.2018 - 5 O 209/17

    Anspruch gegenüber der kommunalen Gebietskörperschaft auf Zahlung der …

    Rn. 35 Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.09.1983 - 6 A 66/82 -, AS 18 S. 236) solche, die mehr oder weniger regelmäßig anfallen, nicht von allgemeiner (kommunalpolitischer) Bedeutung sind, finanziell nicht ins Gewicht fallen und keinen erheblichen Entscheidungsspielraum aufweisen, insbesondere wenn nach feststehenden Grundsätzen verfahren werden soll.
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