Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.2013 - 6 A 7.13 (6 A 4.13) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kostenauferlegung nach Rücknahme der Klage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; VwGO § 155 Abs. 2
Kostenauferlegung nach Rücknahme der Klage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 15.07.2013 - 6 A 7.13 (6 A 4.13)
- BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3385/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus BVerwG, 15.07.2013 - 6 A 7.13
Dies geschieht dann in Anwendung des in der Rechtsprechung (…Beschlüsse vom 25. September 2006 - BVerwG 8 KSt 1.06 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 Rn. 2 …und vom 29. November 2010 - BVerwG 6 B 59.10 - Buchholz 310 § 154 Nr. 15 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397 ) anerkannten Grundsatzes, dass im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung die Prozesskosten grundsätzlich demjenigen aufzuerlegen sind, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat. - BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der …
Auszug aus BVerwG, 15.07.2013 - 6 A 7.13
Dies geschieht dann in Anwendung des in der Rechtsprechung (…Beschlüsse vom 25. September 2006 - BVerwG 8 KSt 1.06 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 Rn. 2 und vom 29. November 2010 - BVerwG 6 B 59.10 - Buchholz 310 § 154 Nr. 15 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397 ) anerkannten Grundsatzes, dass im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung die Prozesskosten grundsätzlich demjenigen aufzuerlegen sind, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat. - BVerwG, 25.09.2006 - 8 KSt 1.06
Kostentragung bei einem für einen angeblich Vertretenen ohne dessen Vollmacht von …
Auszug aus BVerwG, 15.07.2013 - 6 A 7.13
Dies geschieht dann in Anwendung des in der Rechtsprechung (Beschlüsse vom 25. September 2006 - BVerwG 8 KSt 1.06 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 Rn. 2 …und vom 29. November 2010 - BVerwG 6 B 59.10 - Buchholz 310 § 154 Nr. 15 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397 ) anerkannten Grundsatzes, dass im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung die Prozesskosten grundsätzlich demjenigen aufzuerlegen sind, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat.
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.2015 - 9 S 1048/15
Kostenentscheidung bei nicht wirksam erhobener, aber entschiedener Klage
Unter diesen Umständen ist für die Kostenverteilung zwischen den Beteiligten auf das den gesetzlichen Kostenregelungen der §§ 154 ff. VwGO zugrundeliegende Veranlasserprinzip zurückzugreifen, nach dem derjenige die Kosten zu tragen hat, durch dessen Verhalten sie verursacht worden sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 03.12.1998, a.a.O.; zum Veranlasserprinzip ferner BVerwG, Beschlüsse vom 29.11.2010 - 6 B 59.10 -, NJW 2011, 1894, und vom 15.07.2013 - 6 A 7.13 -, juris; BGH, Beschluss vom 04.03.1993 - V ZB 5/93 -, BGHZ 121, 397, 400).
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