Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsPolG § 29 Abs. 1 Satz 3, SächsPolG § 29 Abs. 3, SächsPBG § 28 Abs. 3 Satz 1, SächsPBG § 25, SächsPBG § 26 Abs. 1 Satz 1, SächsVwKG a. F. § 28 Abs. 1 Satz 1, SächsVwKG a. F. § ... 1, SächsVwKG a. F. § 2, SächsVwKG a. F. § 12
Kosten der Verwahrung eines beschlagnahmten Tieres; Halterwechsel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung eines Hundeeigentümers gegen die Rechtmäßigkeit der Anforderung von Kosten für die Verwahrung eines gefährlichen Hundes; Auswahl des richtigen Verantwortlichen / Störers
- rechtsportal.de
Berufung eines Hundeeigentümers gegen die Rechtmäßigkeit der Anforderung von Kosten für die Verwahrung eines gefährlichen Hundes; Auswahl des richtigen Verantwortlichen / Störers
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 11.09.2020 - 3 K 90/17
- OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
Kostenbescheid, ; Aufwendungsersatz, ; öffentlich-rechtliche Verwahrung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Denn dieser Kostenerstattungsanspruch bezieht sich neben den Gebühren und Auslagen für die Beschlagnahme auf die während der Dauer dieser Maßnahme entstehenden Verwahrungskosten (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris Rn. 22).Auf das öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis, das durch die Beschlagnahme begründet wurde und nach deren Aufhebung faktisch bis zur Abholung der Sache fortdauert, findet nach der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht der polizeiliche Kostenerstattungsanspruch, sondern die Vorschrift über den Aufwendungsersatz in § 694 BGB entsprechende Anwendung (…vgl. BGH, Urt. v 16. Mai 2019 - III ZR 6/18 -, juris Rn. 14 ff. zur Beschlagnahme nach § 94 StPO; SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 a. a. O. Rn. 21 zur polizeilichen Sicherstellung oder Beschlagnahme m. w. N.).
Dies gilt namentlich auch für Kostenerstattungsansprüche, die sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, juris Rn. 22 zu § 84 Abs. 1 AuslG;… Urt. v. 6. Mai 1964 - 8 C 10.65 -, zu § 24 Soldatengesetz; SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 a. a. O. Rn. 24 m. w. N.).
§ 1 i. V. m. §§ 2 und 12 SächsVwKG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698) ermächtigen zur Erhebung von Auslagen, die im Zusammenhang mit einer Amtshandlung i. S. v. § 1 entstehen, jedenfalls dann, wenn mit der Amtshandlung ein Gebührentatbestand verwirklicht wird (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris Rn. 30), wie es nach dem 9. SächsKVZ lfd.
- BGH, 16.05.2019 - III ZR 6/18
Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen gegenüber nicht …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Auf das öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis, das durch die Beschlagnahme begründet wurde und nach deren Aufhebung faktisch bis zur Abholung der Sache fortdauert, findet nach der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht der polizeiliche Kostenerstattungsanspruch, sondern die Vorschrift über den Aufwendungsersatz in § 694 BGB entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Urt. v 16. Mai 2019 - III ZR 6/18 -, juris Rn. 14 ff. zur Beschlagnahme nach § 94 StPO;… SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 a. a. O. Rn. 21 zur polizeilichen Sicherstellung oder Beschlagnahme m. w. N.). - BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Dies gilt namentlich auch für Kostenerstattungsansprüche, die sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, juris Rn. 22 zu § 84 Abs. 1 AuslG;… Urt. v. 6. Mai 1964 - 8 C 10.65 -, zu § 24 Soldatengesetz;… SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 a. a. O. Rn. 24 m. w. N.).
- BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66
Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Denn mit der herrschenden Lehre ist die Rechtsnachfolge in eine Zustandsstörerschaft mit der Folge zu bejahen, dass der Rechtsnachfolger eine bereits durch Verfügung gegenüber dem früheren Eigentümer konkretisierte Polizeipflicht gegen sich gelten lassen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1971 - 4 C 62.66 -, juris Rn. 18 für die eine Zustandshaftung konkretisierende Beseitigungsanordnung;… Schwier/Lohse, Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz, 6. Aufl. 2023, § 7 Rn. 6;… Mühl/Fischer in Möstl/Bäuerle, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Hessen, Stand: 1. September 2023, § 7 Rn. 26 ff. m. w. N.). - BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 39.10
Anlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Rn. 27 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 7. Dezember 2011 - 6 C 39.10 -, juris Rn. 14 m. w. N.) ist anerkannt, dass die Befugnis der Verwaltung, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Mittels des Verwaltungsakts zu bedienen (sog. Verwaltungsaktbefugnis), nicht ausdrücklich in der gesetzlichen Grundlage erwähnt sein muss, die in materieller Hinsicht zu einem Eingriff ermächtigt. - VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 1 S 1422/06
Eigentumsübergang bei Einziehung einer Sache; Verwahrkostenhaftung nach …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Da es bei den Kosten der Verwahrung um diejenigen einer sichergestellten oder - wie hier - beschlagnahmten Sache geht, ist kostenpflichtig grundsätzlich derjenige, der im Zeitpunkt der Beschlagnahme Eigentümer oder rechtmäßiger Inhaber der tatsächlichen Gewalt war (so zutreffend auch das Verwaltungsgericht im Anschluss an VGH BW, Urt. v. 14. Mai 2007 - 1 S 1422/06 -, juris Rn. 24) und an den deshalb die Beschlagnahme gerichtet war. - BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens - …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Dies gilt namentlich auch für Kostenerstattungsansprüche, die sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, juris Rn. 22 zu § 84 Abs. 1 AuslG; Urt. v. 6. Mai 1964 - 8 C 10.65 -, zu § 24 Soldatengesetz;… SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 a. a. O. Rn. 24 m. w. N.). - BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59
Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides - …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Denn abgesehen von Fällen wie denen der Gesamtrechtsnachfolge und der Schuldübernahme findet aufgrund des Annexcharakters der Kostenpflicht zur Beschlagnahme nach deren Beendigung eine Rechtsnachfolge in die Kostenpflicht grundsätzlich nicht statt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Mai 1960 - 1 C 55.59 -, NJW 1960, 1588). - OVG Sachsen, 17.02.2023 - 6 B 204/22
Tierbestand; Fortnahmeanordnung; Veräußerungsanordnung; unmittelbarer Zwang; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Kennzeichnend für die Tierhalterschaft ist ein tatsächliches, umfassendes Sorgeverhältnis gegenüber dem Tier, das insbesondere die Bestimmungsmacht über dessen Unterbringung als Bestandteil der tatsächlichen Gewalt darüber erfordert (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Februar 2023 - 6 B 204/22 -, juris Rn. 21, vgl. in diesem Sinne auch Nr. 5.1.1 VwV GefHundG). - VG Hannover, 19.01.2015 - 10 A 13066/14
Bekanntgabe; Hundehaltung; Nachfolge; Polizeipflicht; Rechtsnachfolge; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Zwar kann die Rechtsnachfolge in eine Zustandsstörerschaft grundsätzlich auch durch einen Halterwechsel erfolgen (vgl. VG Hannover, Urt. v. 19. Januar 2015 - 10 A 13066/14 -, juris Rn. 22 zum Übergang der Leinen- und Maulkorbpflicht bei Übertragung der Sachgewalt).
- OVG Sachsen, 06.03.2024 - 1 B 179/23
Baugenehmigungsverfahren; Auslagen; Prüfingenieur
Rn. 14 Nicht anders als nach § 12 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen in der bis zum 26. April 2019 geltenden Fassung (…vgl. Senatsurt. 22. Januar 2003 - 1 B 301/02 -, juris Rn. 23; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2023 - 6 A 795/20 -, juris Rn. 35) regelt § 13 Abs. 1 SächsVwKG für näher umschriebene (behördliche) Aufwendungen, die nicht zu dem in eine Gebühr einzubeziehenden Verwaltungsaufwand gehören, die Erhebung von Auslagen in der tatsächlich entstandenen Höhe u. a. für "Vergütungen und Entschädigungen, die Sachverständigen … zustehen" (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1).
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