Rechtsprechung
| VG Hannover, 14.09.2005 - 6 A 88/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entstehung einer Erledigungsgebühr im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 24 BRAGebO; § 11 BRAGebO; § 118 Abs 1 BRAGebO; § 42 Abs 1 VwGO; § 80 VwVfG; § 35 Abs 1 VwVfG
Abhilfe; Aufnahme; Bevollmächtigter; Erfolgsgebühr; Erledigung; Erledigungsgebühr; Gebühren; Geschäftsgebühr; Kosten; Kostenfestsetzung; Mitwirken; Oberstufe; Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt; Rechtsbehelfsverfahren; Schule; Tätigkeitsgebühr; Verfahrenskosten; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78
Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung
Auszug aus VG Hannover, 14.09.2005 - 6 A 88/04
Das soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Vorverfahren auch dann entbehrlich machen, wenn sich die Behörde in der Klageerwiderung zwar ausdrücklich auf das Fehlen des Vorverfahrens beruft, sich aber gleichwohl, wenn auch hilfsweise, auf die Sache eingelassen hat (vgl. BVerwG, DVBl 1981 S. 502, 503). - BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und …
Auszug aus VG Hannover, 14.09.2005 - 6 A 88/04
Zum Anderen wäre die Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung des Vorverfahrens auch dann eine bloße Förmelei, wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden könnte (BVerwGE 64, 325, 330 m.w.N.). - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79
Anspruch auf Gewährung einer Erledigungsgebühr neben einer Geschäftsgebühr nach …
Auszug aus VG Hannover, 14.09.2005 - 6 A 88/04
Begrifflich kann danach im Widerspruchsverfahren eine Erledigung im Sinne von § 24 BRAGO nur eintreten, wenn und soweit das Vorverfahren ohne streitige Widerspruchsentscheidung, also auf sonstige Weise, beigelegt worden ist und die Rechtsanwältin über die Begründung des Widerspruches hinaus an der Beilegung mitgewirkt hat (BVerwG, NVwZ 1982 S. 36). - VGH Bayern, 05.09.1994 - 12 C 93.2442
Auszug aus VG Hannover, 14.09.2005 - 6 A 88/04
Sie entsteht neben der Geschäftsgebühr zusätzlich für das anwaltliche Mitwirken, welches dazu führt, dass ein Rechtsstreit oder eine noch nicht vor Gericht anhängige, im Vorverfahren befindliche Rechtssache durch Zurücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts ihr Ende findet (BayVGH, BayVBl. 1995 S. 599, 600).
- VG Schleswig, 18.07.2006 - 4 A 115/01 Der in der Sache streitentscheidende, das Rechtsbehelfsverfahren abschließende Widerspruchsbescheid führt dementsprechend gerade nicht zu einer solchen Beilegung der Rechtssache auf sonstige Weise (VG Hannover, Urt. vom 14.09.2005 - 6 A 88/04 in juris; Sächs. OVG, Beschl. vom 22.08.2002 - 5 E 60/02 m.w.N. in juris; BVerwG…, Urt. vom 21.08.1981 in NVwZ 1982, 36).
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