Rechtsprechung
| BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVerfG § 37 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schlechtwettertage - Baugewerbe - Vergütung des Betriebsrats - Arbeitsausfall
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.09.1983 - 13 Ca 484/83
- BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84
Papierfundstellen
- NZA 1987, 528
- BB 1987, 2018
- DB 1987, 1845
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.04.1974 - 1 AZR 139/73
Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Lohnanspruch - …
Auszug aus BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84
Das bedeutet aber lediglich, daß die Betriebsratsmitglieder so zu stellen sind, wie wenn sie an der Arbeitsstelle verblieben [wären] und gearbeitet hätten, jedoch nicht, daß ihre Betriebsratstätigkeit unmittelbar wie Arbeit zu vergüten ist (BAGE 25, 305,307; BAG, DB 1974, 1725). - BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73
Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt
Auszug aus BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84
Das bedeutet aber lediglich, daß die Betriebsratsmitglieder so zu stellen sind, wie wenn sie an der Arbeitsstelle verblieben [wären] und gearbeitet hätten, jedoch nicht, daß ihre Betriebsratstätigkeit unmittelbar wie Arbeit zu vergüten ist (BAGE 25, 305,307; BAG, DB 1974, 1725).
- BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14
Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit
Rn. 14 bb) Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (…vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 13; 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230; 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - zu 3 a der Gründe). - BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94
Wahlvorstandstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Auch im übrigen besteht kein Anlaß, ein Wahlvorstandsmitglied während einer Kurzarbeitsperiode besserzustellen als ein Betriebsratsmitglied, für das in dieser Zeit auch nur das Lohnausfallprinzip gilt (vgl. z.B. BAG Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13
Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher …
Rn. 13 b) Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230; 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - zu 3 a der Gründe).
- BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
Trinkgelder als Arbeitsentgelt
Es soll vom Arbeitgeber nur das gezahlt oder ersetzt werden, was der Arbeitgeber auch ansonsten schulden würde, wenn das Betriebsratsmitglied keine Betriebsratsarbeit ausgeübt hätte (vgl. BAG Beschluß vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 292/89
Kein Freizeitausgleich bei Betriebsratsschulung
Zum anderen soll es infolge dieses durch die Betriebsratstätigkeit eintretenden Ausfalls der Arbeitsleistung keine Arbeitsentgelteinbuße erleiden; insoweit ist § 37 Abs. 2 BetrVG eine gesetzliche Ausprägung des Lohnausfallprinzips (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteile vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 302/74 - und vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 31 und 55 zu § 37 BetrVG 1972). - LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
Zuschläge
Rn. 31 b) Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230; 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - zu 3 a der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92
Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der …
Durch § 26 Abs. 4 Satz 2 und 1 SchwbG - § 37 Abs. 6 Satz 1 , Abs. 2 BetrVG - sollen Vertrauensmänner und Vertrauens trauen - Betriebsratsmitglieder - vor einer Minderung ihres Arbeitsentgelts geschützt werden, die ohne diese Regelung auf Grund der mit der Schulungsteilnahme verbundenen Arbeitsversäumnis eintreten würde; § 26 Abs. 4 Satz 1 und 2 SchwbG ist - ebenso wie § 37 Abs. 6 Satz 1 - Abs. 2 BetrVG eine "gesetzliche Ausprägung des Lohnausfallprinzips" (…BAG vom 27.06.1990, a.a.O., unter II. 1. der Gründe; vgl. ferner BAG vom 31.07.1986 - 6 AZR 298/84 - in AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972 unter 3. a und c der Gründe; BAG vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - in AP Nr. 72 zu § 37 BetrVG 1972 unter 2. der Gründe;… FAKH, a.a.O., § 37 Rz. 34, 35).Es ist Ausfluß der in § 26 Abs. 1 SchwbG - § 37 Abs. 1 BetrVG getroffenen Grundsatzentscheidung, wonach Vertrauensleute - Betriebsratsmitglieder - für ihre Vertretertätigkeit als solche keine Vergütung erhalten, diese vielmehr unentgeltlich als Ehrenamt ausführen (vgl. etwa BAG vom 31.07.1986, a.a.O., unter 3. a der Gründe;… FAKH, a.a.O., § 37 Rz. 35; wegen weiterer Rechtsprechungsnachweise siehe noch unten unter I. B 4.).
So heißt es etwa im Urteil vom 31.07.1986 (a.a.O., unter 3. a der Gründe), es würde "die Vergütung der Betriebsratstätigkeit wie reguläre Arbeit (...) diesem Charakter des Betriebsratsamts als Ehrenamt widersprechen".
- BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87
Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
Nach dem insoweit geltenden Lohnausfallprinzip ist für die Vergütung von Betriebsratstätigkeit immer danach zu fragen, was das Betriebsratsmitglied verdient haben würde, wenn es keine Betriebsratstätigkeit ausgeübt hätte (Urteil des Sechsten Senats vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 a der Gründe, m.w.N.).Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus § 37 Abs. 2 BetrVG (vgl. BAG Urteil vom 31. Juli 1986, aaO, m.w.N.).
- BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 138/24
Freigestelltes Personalratsmitglied - Wechselschichtzulage - Zusatzurlaub
Rn. 20 aa) Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich nichts Anderes aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 1986 (- 6 AZR 298/84 -); vielmehr liegt auch dieser Entscheidung (zur Vergütung des Betriebsratsmitglieds an Schlechtwettertagen im Baugewerbe) das Lohnausfallprinzip zugrunde. - LAG Hamburg, 26.04.2023 - 3 Sa 29/22
Abstellen für die Ermittlung des Zielerreichungsbonus eines …
Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG vom 28. Juni 1995, Az. 7 AZR 1001/94; BAG vom 31. Juli 1986, Az. 6 AZR 298/84). - BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87
Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs - …
- BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 222/88
Tarifvertrag: Auslegung - Begriff der völlig ruhenden Arbeit
- ArbG Düsseldorf, 08.03.2023 - 12 Ca 4884/22
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