Rechtsprechung
| BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuwendung für Angestellte im öffentlichen Dienst bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages wegen des mit Sicherheit erwarteten Personalabbaus - Verpflichtung zur Rückzahlung von Zuwendungen wegen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bis zum 31. März 1988 - Anzuwendende ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuwendung für Angestellte im öffentlichen Dienst.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Öffentlicher Dienst; Rückzahlung der Zuwendung für Angestellte
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 01.02.1989 - 5 (4) Ca 2007/88
- LAG Düsseldorf, 09.05.1989 - 8 Sa 271/89
- BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Papierfundstellen
- NZA 1992, 519 (Ls.)
- BB 1991, 2380
- DB 1991, 2598
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77
Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes …
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Nur dann, wenn eine vorherige Beendigung von dem Arbeitnehmer nicht veranlaßt wird und von ihm auch nicht zu vertreten ist, verzichtet der Zuwendungs-TV auf die zukunftsbezogene Voraussetzung und der Arbeitnehmer behält den Zuwendungsanspruch (BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation).Daraus hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgert, daß ein Ausscheiden aufgrund einer Befristung bis zum 31. März des folgenden Jahres hinsichtlich des Anspruchs auf die Zuwendung danach zu beurteilen ist, auf wessen Veranlassung die Befristung erfolgte; wurde die Befristung auf Veranlassung des Arbeitnehmers vereinbart, bleibt es bei der Rückzahlungspflicht (BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. November 1987 - 6 AZR 182/85 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 617/89
Rückzahlung einer tarifvertraglichen Zuwendung für Angestellte im öffentlichen …
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Dies entspricht dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BAG Urteile vom 17. August 1983 - 5 AZR 272/81 - nicht veröffentlicht und vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - nicht veröffentlicht).Ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien hat in den tariflichen Bestimmungen keinen Ausdruck gefunden (BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
Bezahlte freie Tage
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Verwenden die Tarifvertragsparteien jedoch einen Begriff, der in der Rechtsterminologie einen bestimmten vorgegebenen Inhalt hat, so ist davon auszugehen, daß der betreffende Begriff von ihnen mit dieser Bedeutung verstanden und angewendet werden soll, soweit sich nicht aus den tariflichen Bestimmungen etwas anderes ergibt (BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB; Urteil vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 235/85 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mit berücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Der Begriff des Personalabbaues wird in der Rechtsterminologie zur Kennzeichnung von Entlassungen einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen verwendet (BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972) und hat auch in diesem Sinne Eingang in § 112 a BetrVG gefunden. - BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 538/87
Zahlung einer Zulage aufgrund der Beschäftigung auf einer Station mit Patienten, …
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob diese Regelung sinnvoll und zweckmäßig ist (BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 538/87 - AP Nr. 12 zu § 33 BAT). - BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 235/85
Eingruppierung: Begriff des "Rettungsdienstes" in Nr. 3 SR 2c BAT
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Verwenden die Tarifvertragsparteien jedoch einen Begriff, der in der Rechtsterminologie einen bestimmten vorgegebenen Inhalt hat, so ist davon auszugehen, daß der betreffende Begriff von ihnen mit dieser Bedeutung verstanden und angewendet werden soll, soweit sich nicht aus den tariflichen Bestimmungen etwas anderes ergibt (BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB; Urteil vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 235/85 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT). - BAG, 12.11.1987 - 6 AZR 182/85
Anspruch auf Zuwendung bei einem befristeten Praktikantenverhältnis
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Daraus hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgert, daß ein Ausscheiden aufgrund einer Befristung bis zum 31. März des folgenden Jahres hinsichtlich des Anspruchs auf die Zuwendung danach zu beurteilen ist, auf wessen Veranlassung die Befristung erfolgte; wurde die Befristung auf Veranlassung des Arbeitnehmers vereinbart, bleibt es bei der Rückzahlungspflicht (BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. November 1987 - 6 AZR 182/85 - nicht veröffentlicht). - BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 272/81
Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89
Dies entspricht dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BAG Urteile vom 17. August 1983 - 5 AZR 272/81 - nicht veröffentlicht und vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96
Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers
Die Zuwendung nach dem Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte des öffentlichen Dienstes ist nicht reines Arbeitsentgelt für die erbrachte Arbeitsleistung, sondern dient auch der Belohnung vergangener und künftiger Treue zum öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV, zu II 2c der Gründe). - LAG Hamm, 23.04.1993 - 10 Sa 1772/92
Rückzahlungsanspruch; Erstattungsanspruch; Tarifliche Zuwendung; Tarifvertrag; …
Dies ist der Fall, wenn er den Beendigungstatbestand unmittelbar verursacht und herbeiführt (BAG, Urteil vom 31.01.1979 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation = AR-Blattei "Gratifikation" Entsch. 79; BAG, Urteil vom 21.02.1991 - ZTR 1991, 514; BAG, Urteil vom 29.08.1991 - NZA 1992, 519 = DB 1991, 2598; BAG, Urteil vom 23.01.1992 - NZA 1992, 1086 = BB 1992, 922).Die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf ist mit einem "mit Sicherheit zu erwartenden Personalabbau" i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 a Zuwendungs-TV nicht gleichzusetzen (BAG, Urteil vom 29.08.1991 - NZA 1992, 4519 = DB 1991, 2598).
- BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93
Überbrückungsgeld bei bevorstehendem Personalabbau - Streit um die Zahlung eines …
Zum Begriff des bevorstehenden Personalabbaus (vgl. auch Urteil des Senats vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV).Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet Personalabbau eine Verringerung des Personalbestandes; in der Rechtsterminologie wird der Begriff des Personalabbaus beim Ausscheiden einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen aufgrund von Arbeitgeberkündigungen oder aufgrund sonstiger Beendigungstatbestände verwendet (BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 272/81 - n.v.; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - ZTR 1991, 514 und vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand: Februar 1994, § 19 Erl. 9).
- BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94
Rückzahlung der tariflichen Sonderzuwendung
Aus dem Sinn und Zweck sowie dem Gesamtzusammenhang der tarifvertraglichen Zahlungsvoraussetzungen und der Rückzahlungsverpflichtung ergibt sich, daß die Sonderzuwendung nicht nur Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und damit vergangenheitsbezogen ist; sie soll danach auch Anreiz sein, über den 31. März des folgenden Jahres hinaus in den Diensten des Arbeitgebers zu bleiben; insoweit ist sie auch zukunftsbezogen (BAG Urteil vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV). - LAG Düsseldorf, 03.09.1997 - 12 Sa 900/97
Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente
Verwenden die Tarifvertragsparteien jedoch einen Begriff, der in der Rechtsterminologie einen bestimmten vorgegebenen Inhalt hat, so ist davon auszugehen, daß der betreffende Begriff von ihnen mit dieser Bedeutung verstanden und angewendet werden soll, soweit sich nicht aus den tariflich Bestimmungen etwas anderes ergibt (BAG, Urteil vom 29.08.1991, 6 AZR 384/89, AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV, zu II 1 a). - LAG Sachsen, 29.11.2006 - 2 Sa 181/06
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung aufgrund einer unternehmerischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 14.02.1997 - 10 Sa 1297/96
Rückzahlung einer gezahlten Sonderzuwendung; Ausscheiden eines Angestellten aus …
Das ist der Fall, wenn er den Beendigungstatbestand unmittelbar verursacht und herbeiführt (BAG, Urteil v. 31.01.1979 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, Urteil v. 29.08.1991 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV = NZA 1992, 519; BAG, Urteil v. 23.01.1992 - AP Nr. 1 zu BMT-G II Zuwendungs-TV = NZA 1992, 1086). - LAG Schleswig-Holstein, 08.08.2002 - 1 Sa 530/01
Sonderzuwendung , Weihnachtsgeld, Öffentlicher Dienst, Arbeitnehmerin, …
Die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf ist einem "mit Sicherheit erwarteten Personalabbau" nicht gleich zu setzen (BAG, Urteil vom 29.08.1991 - 6 AZR 384/89, ZTR 1992, S. 65).
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