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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 433/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10695
BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 433/89 (https://dejure.org/1991,10695)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1991 - 6 AZR 433/89 (https://dejure.org/1991,10695)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 (https://dejure.org/1991,10695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Weihnachtszuwendung während des Erziehungsurlaubs - Erfordernis der Arbeit am Stichtag - Ausreichen des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf anteilige Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 418/89

    Jahresabschlußzahlung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 433/89
    Denn bei der ersten Regelung handelt es sich um eine Vorschrift zur Berechnung der Höhe der Jahresabschlußzahlung, nicht aber um eine die Anspruchsnorm des § 2 Abs. 1 TV-Weihnachtszuwendungen einschränkende Vorschrift, nicht einmal um eine Quotelungsvorschrift (vgl. insoweit Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Arbeitsrechtlich liegen jedoch zwei unterschiedliche Sachverhalte vor, die unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen können (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 -).

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme - …

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 433/89
    Dann soll mit diesem Satz lediglich einer fehlerhaften Tarifauslegung vorgebeugt werden (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 -, zu B II 5 b der Gründe = NZA 1990, 494 = EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 66 = BB 1990, 1200 [BAG 07.12.1989 - 6 AZR 322/88] = DB 1990, 842).
  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 149/89

    Statthaftigkeit der Kürzung der übertariflichen Weihnachtsgratifikation einer …

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 433/89
    Beide erhalten wegen der freiwilligen einverständlichen Vertragsänderung eine geringere Jahresabschlußzahlung (vgl. ähnlich BAG Urteil vom 6. September 1990 - 6 AZR 149/89 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren.
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

    Die Tarifvertragsparteien sind frei, ohne Rücksicht auf Arbeitsleistung oder Betriebsanwesenheit eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung, insbesondere wegen erwiesener Betriebstreue, zu vereinbaren (vgl. BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 - n.v.; BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 - AP Nr. 5 zu § 15 BErzGG; zuletzt BAG Urteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 - n.v.).
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub

    Diese Wechselbeziehung von Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld steht indessen einer abweichenden tariflichen Bestimmung nicht entgegen, die ohne Rücksicht auf die Arbeitsleistung oder die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb den Arbeitgeber verpflichtet, eine Sonderleistung wegen erwiesener Betriebstreue, zum Beispiel in Form eines zusätzlichen Urlaubsgeldes zu zahlen (vgl. zum Erziehungsurlaub BAG vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 - nicht veröffentlicht; BAG vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG = EzA § 16 BErzGG Nr. 2; BAG vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 - EzA § 16 BErzGG Nr. 4; nach längerer Krankheit vgl. BAG vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung;… Stahlhacke, GK-Bundesurlaubsgesetz, 4. Aufl., § 11 Rz 90;… Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 11 Rz 76).
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