Rechtsprechung
| BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 970/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufhebungsklage - Ablauf der zweiwöchigen Notfrist - Voraussetzung einer zulässigen Klage
Verfahrensgang
- LAG Bremen, 16.09.1977 - 1 Sa 27/77
- BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 970/77
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62
Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen - …
Auszug aus BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 970/77
Diese Voraussetzung liegt nicht nur vor, wenn die Parteien tarifgebunden sind, sondern auch, wenn die Parteien zwar nicht tarifgebunden sind, jedoch im Einzelarbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrages mit einer Schiedsklausel ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben (vgl. Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 3" Aufl., § lol Anm. 11 und BAG 15, 87 [93] = AP Nr. 11 zu § lol ArbGG 1955 [unter I 3 der Gründe]). - BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 69/62
Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn
Auszug aus BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 970/77
Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine Aufhebungsklage, für die hinsichtlich der Bindung der Gerichte für Arbeitssachen am die Tatsachenfeststellung des Schiedsgerichts Revisionsrecht gilt (vgl. BAG 15" 87 E96] = AP Nr. 11 zu § lol ArbGG 1955 [zu II 1 der Gründe]) im übrigen den Anforderungen, die an eine Revisionsbegründung zu stellen sind, entsprechen muß, d.h. hier, ob eine auf den Schiedsspruch zugeschnittene Begründung gegeben werden muß (vgl. zu den Anforderungen an eine Revisionsbegründung BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn).
- BAG, 14.10.1992 - 5 AZR 59/92
Zulässigkeit einer Aufhebungsklage - Aufhebung eines Schiedsspruchs - Klage auf …
Nach dem Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Februar 1980 (- 6 AZR 970/77 - AP Nr. 3 zu § 110 ArbGG 1953) muß eine Aufhebungsklage nach § 110 ArbGG bis zum Ablauf der zweiwöchigen Notfrist zumindest die Voraussetzungen einer zulässigen Klage nach § 253 ZPO erfüllen.Es besteht Einigkeit darüber, daß das Aufhebungsverfahren revisionsähnlichen Charakter hat (allgemeine Meinung, BAGE 15, 87, 96 = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 26. Februar 1980, a.a.O.; BAGE 64, 348, 353 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 2 b der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 110 Rz 5).
Eine formelhafte Bezugnahme auf das Vorbringen im Schiedsverfahren ist - wie das Berufungsgericht im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 26. Februar 1980 (a.a.O.) zu Recht ausgeführt hat - keine Begründung.
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