Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2541 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 b); ; AO § 237
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (Aussetzungszinsen); Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zum Rechtsbehelf gegen Vorausleistung Erschließungsbeitrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 28.03.2001 - B 4 K 99.369
- VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2541
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2539
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2541
Dieser Bescheid ist Streitgegenstand im Verfahren 6 B 01.2539, auf das Bezug genommen wird.Zur Begründung führte er unter Bezug auf den Zulassungsantrag aus, dass offen sei, ob ein Rechtsbehelf gegen den Vorausleistungsbescheid endgültig keinen Erfolg gehabt habe, da die Aufhebung des Vorausleistungsbescheids vom 1. August 1996 wegen der - mittlerweile zugelassenen - Berufung im Verfahren 6 B 01.2539 - noch nicht endgültig sei.
Insoweit werde auf den Sach- und Rechtsvortrag im Verfahren 6 B 01.2539 Bezug genommen.
- BFH, 18.07.1994 - X R 33/91
Entstehung von Aussetzungszinsen nach - 1. Vollziehungsaussetzung sowohl des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2541
Nach der hier heranziehbaren steuerrechtlichen Rechtsprechung hat ein Rechtsbehelf insbesondere dann endgültig keinen Erfolg gehabt im Sinne des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn er durch unanfechtbare Entscheidung abgewiesen oder vom Rechtsbehelfsführer zurückgenommen worden ist; die Vorschrift meint dabei jede Art der Erledigung (BFH vom 18.7.1994, BFHE 175, 294). - BFH, 25.03.1992 - I R 159/90
Auswirkungen der Steuerbetrags-Herabsetzung auf Zinsbescheid
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2541
Wird ein Rechtsbehelfsverfahren durch Erlass eines Änderungsbescheids abgeschlossen, dann ergibt sich aus dem bestandskräftig gewordenen Änderungsbescheid, inwieweit der Rechtsbehelf endgültig keinen Erfolg hatte (BFH vom 25.3.1992, BFHE 168, 13; HessVGH vom 7.10.2004, KStZ 2004, 238). - BFH, 11.12.1996 - X R 123/95
Festsetzung von Aussetzungszinsen trotz eingetretener Festsetzungsverjährung
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2541
Endgültig erfolglos kann eine Anfechtungsklage auch dann sein, wenn die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären (BFH vom 11.12.1996, BFH/NV 1997, 275).
- BFH, 14.06.2017 - I R 38/15
Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung - Unbeachtlichkeit …
Aussetzungszinsen sind nicht zu erheben, soweit der angefochtene Verwaltungsakt antragsgemäß geändert wird und der Rechtsstreit in der Folge übereinstimmend für erledigt erklärt wird (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 158; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 1. Februar 1988 6 B 87.02003, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report 1989, 100; vom 21. Februar 2006 6 B 01.2541, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - 3 A 5042/04
Erhebung von Aussetzungszinsen nach Ermäßigung einer …
Rn. 18 das einen Fall der Hauptsachenerledigung betreffende Urteil vom 30. Januar 2006 - 6 B 01.2541 - ,. - VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 257/08
Erhebung von Aussetzungszinsen nach § 237 Abs 1, 2 AO 1977 - …
Darüber hinaus kann auch dann, wenn nach Abänderung des angefochtenen Bescheids der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten in der Hauptsache für erledigt erklärt wird und der Ausgangsbescheid - mit geändertem Inhalt - unanfechtbar wird, davon ausgegangen werden, der Rechtsbehelf habe endgültig (im entsprechenden Umfang) keinen Erfolg gehabt hat (…VGH München, Urt. v. 1.2.1988 - 6 B 87.02003 -, NVwZ-RR 1989, 100; Urt. v. 21.2.2006 - 6 B 01.2541 -, in Juris).
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