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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65860
VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935 (https://dejure.org/2011,65860)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2011 - 6 B 08.1935 (https://dejure.org/2011,65860)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - 6 B 08.1935 (https://dejure.org/2011,65860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Verlängerung einer bereits endgültig hergestellten Straße; natürliche Betrachtungsweise (Ausnahme); Planerfordernis; Verzicht (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt - …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935
    Von einem Beitrags(voraus)verzicht ließe sich nur dann sprechen, wenn dieser von der zuständigen Stelle gegenüber dem Pflichtigen ausgesprochen wurde, eindeutig den Verzichtswillen erkennen lässt und überhaupt gesetzlich zulässig ist (vgl. BVerwG vom 21.10.1983 KStZ 1984, 112/113; BayVGH vom 30.11.2006 - 6 B 03.2332 ).
  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 6 B 03.2332
    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935
    Von einem Beitrags(voraus)verzicht ließe sich nur dann sprechen, wenn dieser von der zuständigen Stelle gegenüber dem Pflichtigen ausgesprochen wurde, eindeutig den Verzichtswillen erkennen lässt und überhaupt gesetzlich zulässig ist (vgl. BVerwG vom 21.10.1983 KStZ 1984, 112/113; BayVGH vom 30.11.2006 - 6 B 03.2332 ).
  • VGH Bayern, 27.06.2001 - 6 ZB 98.1724
    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935
    Wird eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt, stellt das nachträglich angelegte Teilstück eine selbstständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine (grundsätzlich gebotene) natürliche Betrachtungsweise einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie des neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (vgl. BVerwG vom 5.10.1984 DVBl. 1985, 294 f., vom 22.3.1996 NVwZ 1996, 794/796; BayVGH vom 27.6.2001 - 6 ZB 98.1724 , vom 16.9.2005 - 6 CS 03.2773 ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 12 Rd.Nrn. 16, 17).
  • VGH Bayern, 18.05.2000 - 14 B 96.717
    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935
    Dieser noch vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassene Teilbebauungsplan - der Festsetzungen der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, über Art und Maß der baulichen Nutzung, über die Stellung der baulichen Anlagen und schließlich über die Verkehrsflächen enthält - galt gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 als Bebauungsplan fort (vgl. BayVGH vom 18.5.2000 - 14 B 96.717 ).
  • VGH Bayern, 16.09.2005 - 6 CS 03.2773
    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935
    Wird eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt, stellt das nachträglich angelegte Teilstück eine selbstständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine (grundsätzlich gebotene) natürliche Betrachtungsweise einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie des neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (vgl. BVerwG vom 5.10.1984 DVBl. 1985, 294 f., vom 22.3.1996 NVwZ 1996, 794/796; BayVGH vom 27.6.2001 - 6 ZB 98.1724 , vom 16.9.2005 - 6 CS 03.2773 ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 12 Rd.Nrn. 16, 17).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …

    Wenn eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden (nicht notwendigerweise auch erhoben) sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt wird, stellt das nachträglich angelegte Teilstück eine selbständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine (grundsätzlich gebotene) natürliche Betrachtungsweise einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie es neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22.3.1996 - 8 C 17.94 - juris Rn. 22…, vom 18.5.1990 - 8 C 80.88 - juris Rn. 16…, vom 9.11.1984 - 8 C 77.83 - juris Rn. 19 …und vom 5.10.1984 - 8 C 41.83 - juris Rn. 21; BayVGH, Urteil vom 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16;… Beschlüsse vom 20.10.2022 - 6 CS 22.1804 - juris Rn. 15 …und vom 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 10; vgl. dahingehend auch: VGH BW…, Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Wird nämlich - wie hier - eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt, stellt das nachträglich angelegte Teilstück eine selbstständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine (grundsätzlich gebotene) natürliche Betrachtungsweise einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie des neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22

    Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung; …

    Rn. 29 Von einem Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen kann regelmäßig nur dann die Rede sein, wenn die Verzichtserklärung eindeutig ist.[OVG Lüneburg, Urteil vom 26.6.1996 - 9 L 1781/94 -, juris Rn. 27 m.w.N.; VGH München, Urteil vom 22.7.2011 - 6 B 08.1935 -, juris Rn. 20][OVG Lüneburg, Urteil vom 26.6.1996 - 9 L 1781/94 -, juris Rn. 27 m.w.N.; VGH München, Urteil vom 22.7.2011 - 6 B 08.1935 -, juris Rn. 20] Eine solche gemeindliche Erklärung muss gegenüber dem Beitragspflichtigen eine eigenständige Regelung enthalten und eine selbstständig verbindliche Verfügung darstellen.
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Wird nämlich eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden (nicht notwendigerweise auch erhoben) sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt, stellt das nachträglich angelegte Teilstück eine selbstständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine - grundsätzlich gebotene - natürliche Betrachtungsweise einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie des neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U. v. 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1804

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    In einem solchen Fall ist die Verlängerungsstrecke unabhängig von ihrer optischen Zugehörigkeit zum weiteren Straßenzug erschließungsbeitragsrechtlich als eigene selbständige Anbaustraße und nicht als bloßer Abschnitt im Sinn von § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu qualifizieren (…vgl. Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 6 Rn. 18 m.w.N.), weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (vgl. BayVGH, U.v. 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG München, 12.05.2026 - M 28 K 24.2506

    Anlagenabgrenzung (Einmündung, Gabelung), "verzögerte" Herstellung, Keine …

    Wird eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt, stellt das nachträglich angelegte Teilstück eine selbstständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine (grundsätzlich gebotene) natürliche Betrachtungsweise - wie hier - einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie des neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (ständige Rechtsprechung: BayVGH, U.v. 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16 m.w.N.;… Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 701).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2405

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Wird nämlich - wie hier - eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt, stellt das nachträglich angelegte Teilstück eine selbstständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine (grundsätzlich gebotene) natürliche Betrachtungsweise einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie des neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49

    Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung …

    In einem solchen Fall ist die Verlängerungsstrecke unabhängig von ihrer optischen Zugehörigkeit zum weiteren Straßenzug erschließungsbeitragsrechtlich als eigene selbständige Anbaustraße und nicht als bloßer Abschnitt im Sinn von § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu qualifizieren, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (…vgl. BayVGH, B.v. 20.10.2022 - 6 CS 22.1804 - juris Rn. 15; B.v. 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 27.02.2025 - AN 3 K 22.00215

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistungsbescheid, Bestimmung der …

    In einem solchen Fall ist die Verlängerungsstrecke unabhängig von ihrer optischen Zugehörigkeit zum weiteren Straßenzug erschließungsbeitragsrechtlich als eigene selbständige Anbaustraße und nicht als bloßer Abschnitt im Sinn von § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu qualifizieren, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (…BayVGH, B.v. 20.10.2022 - 6 CS 22.1804 - juris Rn. 15;… B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 10; U.v. 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 2 K 22.2182

    Erschließungsbeitragsrecht, räumliche Abgrenzung einer Anbaustraße als …

    Rn. 40 Zwar stellt etwa dann, wenn eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die bereits sachliche Beitragspflichten entstanden (nicht notwendigerweise auch erhoben) sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt wird, das nachträglich angelegte Teilstück eine selbstständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine (grundsätzlich gebotene) natürliche Betrachtungsweise einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie des neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt; denn die Beurteilungszeitpunkte weichen insoweit voneinander ab (…vgl. BayVGH, B.v. 20.10.2022 - 6 CS 22.1804 - juris Rn. 15;… B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 10; U.v. 22.7.2011 - 6 B 08.1935 - juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 21.03.2024 - W 3 K 21.1292

    Umwandlung einer Außenbereichsstraße in eine Anbaustraße

  • VG Bayreuth, 16.09.2014 - B 4 K 12.392

    Erschließungsanlage bereits 1963 entsprechend den Anforderungen der seinerzeit …

  • VG Ansbach, 26.02.2026 - AN 3 K 22.02677

    Selbständige Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise, gefangene und …

  • VG Bayreuth, 15.07.2014 - B 4 K 12.348

    Straßenausbaubeitrag; Verlängerung einer bereits endgültig hergestellten Straße; …

  • VG Würzburg, 22.05.2025 - W 3 K 23.516

    Erschließungsbeitrag, B* Hellipgasse (Stichstraße), A* Hellip, natürliche …

  • VG Ansbach, 23.04.2020 - AN 3 S 20.00537

    Erschließungsbeitrag für eine Stichstraße

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