Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass endgültigen Ausbaubeitragsbescheids im Berufungsverfahren; Einstufung in Straßenkategorie (einheitliche Betrachtungsweise); Anliegerstraße (bejaht)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 09.06.2004 - 6 CS 03.434
Straßenausbaubeitragsrecht, Straßenkategorie, Anliegerstraße, Verteilungsmaßstab, …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682
Sodann ist entscheidend auf die aus "dauerhaften" Kriterien zu ermittelnde Zweckbestimmung der Straße abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960; vom 9.6.2004 - 6 CS 03.434 - juris).Dass das südliche Straßenteilstück nach der vom Verwaltungsgericht gebilligten Ansicht der Beklagten eine vorhandene Straße im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB darstellt, also nach Art. 5 KAG abzurechnen ist, das nördliche Teilstück dagegen erstmalig hergestellt wurde und deshalb nach Erschließungsbeitragsrecht (Art. 5a KAG i.V.m. §§ 127 ff. BauGB) zu behandeln ist, bleibt auf die zu wählende Straßenkategorie ohne Einfluss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.6.2004 - 6 CS 03.434 - juris; vom 28.4.2005 - 6 ZB 03.3158 - juris).
- VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
Straßenausbaubeitragsrecht; (keine) willkürliche Entscheidung; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682
Sodann ist entscheidend auf die aus "dauerhaften" Kriterien zu ermittelnde Zweckbestimmung der Straße abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960; vom 9.6.2004 - 6 CS 03.434 - juris). - VGH Bayern, 10.09.2009 - 6 CS 09.1435
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nachträgliche Abschnittsbildung; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682
Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.9.2009 - 6 CS 09.1435 - juris).
- VGH Bayern, 03.02.2000 - 6 B 95.2367
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682
Damit ist sowohl der Leistungsbefehl des Vorauszahlungsbescheids durch Erfüllung erloschen als auch der festsetzende Teil des Bescheids gegenstandslos geworden, da den Rechtsgrund für die erbrachte Leistung, soweit sie durch die Verrechnung gedeckt ist, nur noch der endgültige Beitragsbescheid bildet (BayVGH, Urteil vom 3.2.2000 - 6 B 95.2367 mit weiteren Nachweisen, juris). - VGH Bayern, 28.04.2005 - 6 ZB 03.3158
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682
Dass das südliche Straßenteilstück nach der vom Verwaltungsgericht gebilligten Ansicht der Beklagten eine vorhandene Straße im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB darstellt, also nach Art. 5 KAG abzurechnen ist, das nördliche Teilstück dagegen erstmalig hergestellt wurde und deshalb nach Erschließungsbeitragsrecht (Art. 5a KAG i.V.m. §§ 127 ff. BauGB) zu behandeln ist, bleibt auf die zu wählende Straßenkategorie ohne Einfluss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.6.2004 - 6 CS 03.434 - juris; vom 28.4.2005 - 6 ZB 03.3158 - juris). - VG Augsburg, 05.11.2007 - Au 2 K 06.840
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682
Rn. 2 Der Vorausleistungsbescheid auf den Erschließungsbeitrag ist aufgrund des klageabweisenden Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. November 2007 (Az. Au 2 K 06.840) bestandskräftig. - VG Augsburg, 05.11.2007 - Au 2 K 06.839
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682
{ABSCHNITT:Tenor} I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. November 2007 Az. Au 2 K 06.839 wird abgeändert.
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen …
Rn. 86 In der Rechtsprechung ist das notwendige berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des infolge des Erlasses des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides erledigten Vorauszahlungsbescheides zum Teil bejaht worden, wenn die für die Rechtswidrigkeit des Vorauszahlungsbescheides geltend gemachten Gründe auch die vollständige oder teilweise Rechtswidrigkeit des endgültigen Bescheides zur Folge hätten (OVG Niedersachsen…, Urteil vom 08.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 37; Bayr. VGH…, Urteil vom 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 - juris Rn. 23…, Urteil vom 22.07.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 34, Urteil vom 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 21;… OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.11.2001 - 3 A 1725/00 - juris Rn. 12 ff.). - VG München, 13.11.2012 - M 2 K 12.2695
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Einstufung als Wohnstraße
Letzteres folgt aus der Erkenntnis, dass sich der Verkehr häufig eine Bahn sucht, die auch von zufälligen, nicht mit der Netzplanung und dem Straßenbau zusammenhängen Gründen abhängig ist (BayVGH. Urt. v. 11.12.2009, 6 B 08.682, , RdNr. 25).Nach der Rechtsprechung spricht selbst eine Straßenbreite von 5, 50 m bzw. 4,75 m dafür, dass die Straße nur zur Aufnahme des Anliegerverkehrs aus der kleinräumigen Umgebung bestimmt ist (…BayVGH, Urt. v. 9.2.2012, 6 B 10.865, , RdNr. 21; Urt. v. 11.12.2009, 6 B 08.682, , RdNr. 27).
Rn. 21 Sofern der Kläger schließlich vorträgt, dass Verkehrsteilnehmer die ...gasse nutzen, um die Ampelanlagen auf den breiteren Straßen zu umgehen, handelt es sich um "Schleichverkehr", der nach der Rechtsprechung für die Einordnung in die Straßenkategorien unbeachtlich ist (vgl. BayVGH. Urt. v. 11.12.2009, 6 B 08.682, , RdNr. 28).
- VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577
Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit); …
Dass die Schulstraße entgegen ihrer Zweckbestimmung auch vom Durchgangsverkehr als Abkürzung zwischen Hauptstraße und Hofer Straße benutzt wird, steht ihrer Einordnung als Anliegerstraße nicht entgegen (BayVGH, U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 28).
- OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 9 LC 4/17
Abgabengerechtigkeit; Abwägungsentscheidung; Anfechtungsklage; Auslegung; …
Ein solches berechtigtes Feststellungsinteresse ist im Fall der Erledigung eines Vorausleistungsbescheids durch einen endgültigen Beitragsbescheid jedenfalls dann anzunehmen, wenn die geltend gemachten Gründe für die Rechtswidrigkeit des Vorausleistungsbescheids auch die Rechtswidrigkeit des endgültigen Beitragsbescheids zur Folge hätten (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 21; OVG NRW…, Urteil vom 23.11.2001 - 3 A 1725/00 - KStZ 2003, 53 = juris Rn. 12 f.; HessVGH, Urteil vom 7.12.1978 - V OE 95/77 - HessVGRspr 1979, 33;… Driehaus, in: BerlKom BauGB, a. a. O., § 133 Rn. 62; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 3.7.1978 - 7 B 118-124/78 u. a. - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40 = juris Rn. 7). - VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
Straßenausbaubeitragsrecht; unzulässiger Beitragsverzicht; Vorauszahlung; …
Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (BayVGH, U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 31; B.v 10.9.2009 - 6 CS 09.1435 - juris). - VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136
Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme
Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (…BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 12; U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 31). - VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651
Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig
Diesbezügliche "Ausreißer" oder eine etwaiger "Schleichverkehr" wären für die Einordnung in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung grundsätzlich unbeachtlich (…vgl. BayVGH, B. v. 4.12.2012 - 6 ZB 10.2225 - juris Rn. 7; U. v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 28;… Driehaus, a. a. O., § 34 Rn. 31). - VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen
Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (…BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 12; U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 31). - VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche …
Die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse und ihre subjektive Einschätzung durch die Anlieger haben keine maßgebliche Bedeutung (zur Einordnung einer Straße in die satzungsmäßigen Kategorien etwa BayVGH, U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris m.w.N.). - VG Würzburg, 09.02.2010 - W 2 K 09.134
Ausbaubeitragssatzung - ABS - der Großen Kreisstadt Kitzingen vom 11. Juli 2005
Sodann ist entscheidend auf die aus "dauerhaften" Kriterien zu ermittelnde Zweckbestimmung der Straße abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - JURIS - m.w.N.). - VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026
Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung …
- VG München, 24.05.2011 - M 2 K 10.1115
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Eigenbeteiligung der Gemeinde; Abgrenzung …
- VG München, 08.01.2013 - M 2 K 12.5110
Straßenausbaubeitrag; Einstufung als Haupterschließungsstraße; gewerbliche …
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