Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.01.2009

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 6 B 1.09, 6 B 1.09, 6 B 1.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20714
OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 6 B 1.09, 6 B 1.09, 6 B 1.09 (https://dejure.org/2011,20714)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2011 - 6 B 1.09, 6 B 1.09, 6 B 1.09 (https://dejure.org/2011,20714)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 6 B 1.09, 6 B 1.09, 6 B 1.09 (https://dejure.org/2011,20714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Schwerbehinderter Mensch - Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 5 VwGO, § 102 Abs 3 SGB 9, § 102 Abs 4 SGB 9, § 108 SGB 9, § 17 Abs 1a SchwbAV
    Schwerbehinderter Mensch; blind; notwendige Arbeitsassistenz; Kostenübernahme; Ermessen; Spielraum; Anspruch; Höhe; Ausgleichsabgabe; Einzelhandelsunternehmen; Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH); Stundenlohn; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz für einen blinden Beschäftigten - Höhe des Anspruchs - Ermessen des Integrationsamtes - Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 102 Abs. 4; SGB IX § 108
    Ermessen der Integrationsämter hinsichtlich der Höhe der Mittel für eine notwendige Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX; Begrenzung der Höhe der Mittel für eine Arbeitsassistenz i.S.d. § 102 Abs. 4 SGB IX durch den Begriff der Notwendigkeit; Stundenlohn von 8,60 Euro im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessen der Integrationsämter hinsichtlich der Höhe der Mittel für eine notwendige Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX; Begrenzung der Höhe der Mittel für eine Arbeitsassistenz i.S.d. § 102 Abs. 4 SGB IX durch den Begriff der Notwendigkeit; Stundenlohn von 8,60 Euro im ...

Sonstiges

  • dvbs-online.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Rechte behinderter Menschen: "Spielregeln" der Integrationsämter zur Kostenübernahme von Arbeitsassistenz in Frage gestellt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 15.10.2003 - 2 B 304/03

    Arbeitsassistenz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 6 B 1.09
    Es erscheint angesichts des klaren Wortlauts und der eindeutigen Systematik des § 102 SGB IX nicht nachvollziehbar, dass den Integrationsämtern hinsichtlich der Höhe der Mittel, die für eine notwendige Arbeitsassistenz nach Abs. 4 dieser Vorschrift übernommen werden, ein Ermessen zustehen soll (entgegen OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 -, FEVS 55, S. 334).

    13 Nicht nachvollziehbar erscheint angesichts des klaren Wortlauts und der eindeutigen Systematik des § 102 SGB IX jedoch der Ansatz des Beklagten und auch des Verwaltungsgerichts, dass der Behörde hinsichtlich der Höhe der Mittel, die für eine notwendige Arbeitsassistenz übernommen werden, ein Ermessen zusteht (a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 -, FEVS 55, S. 334; offen gelassen BVerwG…, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 -, Rdnr. 6 bei Juris).

  • BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09

    Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen; Kosten für Arbeitsassistenz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 6 B 1.09
    13 Nicht nachvollziehbar erscheint angesichts des klaren Wortlauts und der eindeutigen Systematik des § 102 SGB IX jedoch der Ansatz des Beklagten und auch des Verwaltungsgerichts, dass der Behörde hinsichtlich der Höhe der Mittel, die für eine notwendige Arbeitsassistenz übernommen werden, ein Ermessen zusteht (a. A. OVG Bremen…, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 -, FEVS 55, S. 334; offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 -, Rdnr. 6 bei Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.2016 - 7 A 10583/15

    Anwendung des SGB 2 § 17 Abs 2 bei Kostenbewilligung für einen …

    Dies bedeutet, dass nur diejenigen Kosten notwendig sind, die benötigt werden, um den Bedarf an Arbeitsassistenz zu decken, die - dem Zweck der Regelung entsprechend - den behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des beruflichen Alltags ausgleicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - OVG 6 B 1.09 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 B 86.15

    Berufungsverfahren; Verpflichtungsklage; maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung …

    Der Wortlaut der Vorschrift selbst enthält bis auf den Vorbehalt der aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel sowie des Erfordernisses der Notwendigkeit keine Einschränkungen (Senatsurteil vom 18. Mai 2011 - 6 B 1.09 -, OVGE BE 32, 90 ff, Rn. 14 bei juris).

    Bei Hilfstätigkeiten, für die eine Ausbildung oder eine besondere Qualifikation nicht erforderlich ist, erscheint ein Stundenlohn in Höhe des seinerzeit - im Jahr 2012 - gewerkschaftlich geforderten und später gesetzlich festgelegten Mindestlohns von 8, 50 Euro sachangemessen (Senatsurteil vom 18. Mai 2011, a.a.O., Rn. 17 bei juris zur sachangemessenen Entlohnung der keine Ausbildung erfordernden Hilfstätigkeiten einer notwendigen Arbeitsassistenz).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15

    Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz für zweite berufliche Tätigkeit

    Rn. 8 Darin ist er der Auffassung, dass § 102 Abs. 4 SGB IX einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz begründe und hat auf ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 18. Mai 2011 - Az. 6 B 1/09 - verwiesen.

    Rn. 26 Dabei kann dahinstehen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen einer Arbeitsassistenz besteht, die Behörde Ermessen hat bzw. der Anspruch durch die Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel begrenzt ist, also unter dem Vorbehalt der dem jeweiligen Integrationsamt aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel steht (…vgl. zum Streitstand, Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 102, Rn. 24, 82 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.05.2011 - 6 B 1.09 -, Rn. 13, zitiert nach juris; Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 16.05.2000, BT-Drucks. 14/3372, zu Nr. 17 (§ 31), zu Buchstabe b, S. 20/21), denn der Kläger erfüllt nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 102 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 21 Abs. 4, § 17 Abs. 1c SchwbAV.

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 923/17

    Übernahme von Arbeitsassistenzkosten

    Es ist nicht ersichtlich, wie die begrenzten Mittel anders als mit einer Ermessensentscheidung des Integrationsamts sachgerecht verteilt werden könnten, solange diesbezüglich normative Vorgaben fehlen (OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 - FEVS 55, 334; VG Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003 - 7 K 2496/01 - Behindertenrecht 2003, 230; VG Minden, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 7 K 7681/03 - Behindertenrecht 2006, 175 und vom 11. August 2014 - 6 K 314/14 - Behindertenrecht 214, 213; VG Halle, Urteil vom 28. August 2008 - 4 A 49/07 - juris; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 - juris; a. A.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - OVG 6 B 1.09 - Behindertenrecht, 2015, 211 und Urteil vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 B 86/15 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 27. August 2003 - 15 A 267/01 - juris; VG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 1 L 179/17 - juris; VG Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 100/16 - juris).
  • VG Lüneburg, 14.11.2017 - 4 A 100/16

    Gebärdendolmetscher; Notwendige Arbeitsassistenz

    Rn. 29 Der geltend gemachte Anspruch folgt der Höhe nach vielmehr aus § 102 Abs. 4 SGB IX. Denn die Entscheidung über die Höhe des Anspruchs steht nicht im Ermessen des Beklagten (so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.5.2011 - OVG 6 B 1.09 - VG Stade, Urteil vom 25.6.2003 - 4 A 1687/01 - VG Berlin, Urteil vom 19.7.2017 - 22 K 38.15 - VG Dresden, Beschluss vom 17.2.2017 - 1 L 179/17 - VG München, Beschluss vom 1.6.2005 - M 6b E 05.1020 - VG Schleswig, Urteil vom 27.8.2003 - 15 A 267/01 - zitiert jeweils nach juris;… Simon in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Auflage, 2015, § 102 SGB IX, Rn. 83).

    Nach welchen Kriterien sich dies richtet, ist weder durch § 102 Abs. 4 SGB IX noch durch Rechtsverordnung vorgegeben oder konkretisiert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.5.2011 - OVG 6 B 1.09 -, juris).

  • VG Saarlouis, 06.09.2018 - 3 K 2611/16

    Übernhame der Kosten einer Arbeitsassestenz gemäß " 102 Abs. 4 SGB IX a.F

    Danach besteht jedenfalls bezüglich der Ausgestaltung des Leistungsumfangs, also der Kostenhöhe, kein gebundener Anspruch, sondern ein Ermessen der Integrationsämter, die aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel anhand sachgerechter Kriterien im Rahmen der Übernahme von Kosten notwendiger Arbeitsassistenz einzusetzen.(Vgl. hierzu m.w.N. zu der Rechtsprechung betreffend die Frage, ob § 102 Abs. 4 SGB IX a.F. bezüglich der Kostenhöhe ein Ermessen eröffnet, die diesbezüglich überzeugenden Ausführungen des VGH Hessen, Urteil vom 19.06.2018 - 10 A 923/17 -, Rn. 31 - 33, juris, denen sich die Kammer anschließt.Die Kammer konnte die Frage der Ermessensausübung in Bezug auf die Höhe der Lohnkosten in dem Urteil vom 08.04.2014 - 3 K 940/13 - seinerzeit offen lassen. Soweit in der Entscheidung vom 08.04.2014 auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.05.2011 - 6 B 1/09 - verwiesen wurde, ist festzustellen, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zwar hinsichtlich der Höhe der Kosten kein Ermessen begründet sah, jedoch davon ausging, dass die Kosten jedenfalls auf ihre Sachangemessenheit hin zu überprüfen seien - vergleichbar eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals, wobei seinerzeit ein Stundenlohn von 8, 60 EUR für einfache Hilfstätigkeiten als sachangemessen eingestuft wurde -, sodass auch für den Fall, dass man ein Ermessen bezüglich der Kostenhöhe verneinen würde, jedenfalls eine Prüfung der Angemessenheit der Kosten vorzunehmen wäre.).

    Im Hinblick auf die qualitativen Anforderungen, die vorliegend an die Arbeitsassistenz gestellt werden, erweist sich der von dem Beklagten in Ansatz gebrachte Bruttostundenlohn von 12, 60 EUR bzw. 13, 07 EUR als bedarfsgerecht;(Vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.05.2011 - 6 B 1/09 - a.a.O., das bei vergleichbaren Assistenzleistungen ein Stundensatz von 8, 60 EUR als angemessen angesehen hat; die Bedarfsgerechtigkeit gilt auch in Ansehung des gesetzlichen Mindestlohns, der derzeit bei 8, 84 EUR liegt.) hierbei ist zu sehen, dass diese Beträge dem Stundenlohn in der Entgeltgruppe 2, Entgeltordnung des TV-L entsprechen und die Entgeltgruppe 2 gerade einfache Tätigkeiten im Büro- und Buchhaltungsbereich - wie sie vorliegend erforderlich sind -erfasst.(Vgl. Anlage 1 zu Ziff. 4 der Empfehlungen zur Arbeitsassistenz: Ermittlung des Entgeltes (BIH).) Umstände, die vorliegend eine andere Bewertung rechtfertigen würden, sind nicht ersichtlich.

  • VG Würzburg, 17.09.2015 - W 3 K 15.163

    Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz für Schwerbehinderten

    Während andere Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben regelmäßig als Ermessensleistungen ausgestaltet sind, besteht also auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 102 Abs. 4 SGB IX ein Rechtsanspruch jedenfalls dem Grunde nach (…ebenso VG Augsburg, U.v. 9.10.2012 - Au 3 K 11.1545 - juris Rn. 33;… VG Minden, B.v. 11.8.2014 - 6 K 314/14 - juris Rn. 7; für Ermessen hinsichtlich der Leistungshöhe: VG Minden, B.v. 22.7.2004 - 7 K 7681/03 - juris;… VG Halle, U.v. 28.8.2008 - 4 A 49/07 - juris Rn. 32 ff.; gegen Ermessen und für gebundene Entscheidung sowohl hinsichtlich des Anspruchs dem Grunde nach als auch hinsichtlich des Anspruchsumfangs: OVG Berlin-Brandburg, U.v. 18.5.2011 - OVG 6 B 1.09 - juris Rn. 13;… VG Stade, U.v. 25.6.2003 - 4 A 1687/01 - juris Rn. 21; VG Schleswig-Holstein, U.v. 27.8.2003 - 15 A 267/01 - juris;… die Frage offen lassend: BVerwG, B.v. 28.6.2010 - 5 B 66/09 - juris Rn. 5 f.).

    Als "notwendig" sind wiederum diejenigen Kosten anzusehen, die entstehen, um den Bedarf für eine Arbeitsassistenz zu decken, die - dem Zweck der Regelung entsprechend - den behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des beruflichen Alltags ausgleicht, wobei auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls abzustellen ist (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 18.5.2011 - OVG 6 B 1.09 - juris Rn. 14;… VG Saarland, U.v. 8.4.2014 - 3 K 940/13 - juris Rn. 19).

  • VG Dresden, 17.02.2017 - 1 L 179/17

    Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

    Allerdings dürften die Arbeitgeberkosten einer zum Mindestlohn ( vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18. Mai 2011 - 6 B 1.09 - juris Rn. 15 ff. ) von der Antragstellerin beschäftigten Hilfskraft deutlich darunter liegen.
  • VG Düsseldorf, 23.12.2022 - 21 L 2645/22

    Arbeitsassistenz, Gebärdensprachendolmetscher/in, Honorarhöhe, …

    Rn. 23 vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30.05.2016 - 7 A 10583/15-, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - OVG 6 B 1.09 -, juris, Rn. 14); VG Berlin, Urteil vom 19.07.2017 - 22 K 38.15 -, juris.
  • VG Berlin, 19.07.2017 - 22 K 38.15

    Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher während eines Praktikums in …

    Dies folgt bereits aus dem klaren Wortlaut und der eindeutigen Systematik der § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 und § 102 Abs. 4 SGB IX (für § 102 Abs. 4 SGB IX: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - OVG 6 B 1.09 - nach juris Rn. 13).
  • VG Saarlouis, 08.04.2014 - 3 K 940/13

    Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten beim Einsatz einer Arbeitsassistenz …

  • VG Berlin, 08.11.2017 - 22 K 864.16

    Zahlung der Kosten der Arbeitsplatzausstattung einer Arbeitsassistenz.

  • VG Gießen, 16.02.2017 - 5 K 74/15

    Kürzung von Assistenzleistungen - Höhe der Vergütung für Korrekturarbeiten an …

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2012 - 7 K 2493/10

    Assistenzkraft für einen Schwerbehinderten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2009 - 6 B 1.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75630
BVerwG, 19.01.2009 - 6 B 1.09 (https://dejure.org/2009,75630)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2009 - 6 B 1.09 (https://dejure.org/2009,75630)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 6 B 1.09 (https://dejure.org/2009,75630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,75630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht