Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1984 - 6 B 107.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe
Verfahrensgang
- VG Mainz, 31.05.1983 - 3 K 220/82
- BVerwG, 26.03.1984 - 6 B 107.83
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
"Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1984 - 6 B 107.83
Das Urteil des Verwaltungsgerichts beruht nicht im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung auf einer Abweichung von dem darin und auch in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 -(BVerwGE 64, 369 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126).Nach dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1982 (BVerwGE 64, 369 [BVerwG 01.02.1982 - BVerwG 6 C 126.80]) kann nicht zweifelhaft sein, daß Voraussetzung der Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG nicht in jedem Falle ist, daß der Kriegsdienstverweigerer die Mitwirkung anderer Personen an einem Verteidigungskrieg mißbilligt und daß es auf die hierzu von einem Verwaltungsgericht aufgeworfenen Fragen nicht nur eine "richtige" mit der Annahme einer Gewissensentscheidung zu vereinbarende Antwort geben kann.
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1984 - 6 B 107.83
Hieraus ergibt sich, daß das Verwaltungsgericht den Nachweis einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, wie er nach den vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77]) entwickelten Grundsätzen von dem Kriegsdienstverweigerer zu erbringen ist, nicht für geführt angesehen hat.
- BVerwG, 11.02.1985 - 6 CB 125.83
Voraussetzungen der Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst …
Danach ist Voraussetzung der Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht in jedem Falle, daß der Kriegsdienstverweigerer die Mitwirkung anderer Personen an einem Verteidigungskrieg mißbilligt; es kann auf die hierzu von einem Verwaltungsgericht aufgeworfenen Fragen auch nicht nur eine "richtige" Antwort geben, die allein mit der Annahme einer Gewissensentscheidung zu vereinbaren ist (vgl. Beschluß vom 26. März 1984 - BVerwG 6 B 107.83 -).Ob die Bekundungen eines Wehrpflichtigen hierzu im Einzelfall zutreffend gewürdigt worden sind, ist für die Frage einer Abweichung von den tragenden Gründen des mit der Beschwerde bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ohne Bedeutung (vgl. dazu auch den erwähnten Beschluß vom 26. März 1984 - BVerwG 6 B 107.83 -).
- BVerwG, 11.03.1985 - 6 C 9.84
Gewissensfreiheit - Wehrdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Religiöse …
Urteil im einzelnen zutreffend gewürdigt worden sind (vgl. zur Beschwerde eines Klägers Beschluß vom 26. März 1984 - BVerwG 6 B 107.83 - sowie zu einer Beschwerde der Beklagten Beschluß vom 11. Februar 1985 - BVerwG 6 CB 125.83 -).
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