Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2; NotSan-APrV § 4 Abs. 1 und 3, § 5 Abs. 3 Satz 3, § 16 Abs. 4 Satz 1, 2 und 3, § 17 Abs. 6 Satz 1, § 18 Abs. 3 Satz 1, § 19 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3
Staatliche Prüfung für Notfallsanitäter
- rechtsinformationen.bund.de
Staatliche Prüfung für Notfallsanitäter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 NotSan-APrV, § 4 Abs 3 NotSan-APrV, § 5 Abs 3 S 3 NotSan-APrV, § 16 Abs 4 S 1 NotSan-APrV, § 16 Abs 4 S 2 NotSan-APrV
Staatliche Prüfung für Notfallsanitäter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung des Nichtbestehens der staatlichen Prüfung für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin; Übereinstimmung der (Einzel-)Noten der Fachprüfer im Ergebnis; Nichterforderlichkeit der Anwesenheit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses während der gesamten Dauer der ...
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Feststellung des Nichtbestehens der staatlichen Prüfung für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin; Übereinstimmung der (Einzel-)Noten der Fachprüfer im Ergebnis; Nichterforderlichkeit der Anwesenheit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses während der gesamten Dauer der ...
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Staatliche Prüfung für Notfallsanitäter
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Staatliche Prüfung für Notfallsanitäter - und die Prüfer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Teilweise Nichtanwesenheit des Prüfungsvorsitzenden bei der staatlichen Prüfung für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin ist nicht verfahrensfehlerhaft
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 05.04.2022 - 11 K 1290/21
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2023 - 9 S 1798/22
- BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1264
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19
Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Rn. 7 Die Beschwerde rügt, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 -, dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. Juni 2022 - 14 A 2410/21 - sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 5. Oktober 2021 - 6 A 162/21 - ab.Inmitten des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils stehen die dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in den § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 2 NotSan-APrV zugewiesenen Aufgaben, die aus verfassungsrechtlichen Gründen seine durchgängige Anwesenheit in der mündlichen und der praktischen Prüfung erfordern; § 5 Abs. 3 Satz 3 NotSan-APrV ist dahingehend verfassungskonform auszulegen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - BVerwGE 170, 1 Rn. 17 ff.).
- BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18
Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Diese ist in den §§ 4 Abs. 1, 15 bis 17 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4280) in der für die Erbringung der Prüfungsleistungen der Klägerin im März 2020 maßgeblichen Fassung vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geregelt (zum maßgeblichen Zeitpunkt im Prüfungsrecht: BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 9). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Zwischen den beiden Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2020 - 6 B 9.20 - juris Rn. 12 sowie vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Rn. 10 2. Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde eine Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Dass die für die Prüfung der Klägerin maßgebliche Fassung der §§ 15 - 17 NotSan-APrV erkennbar noch für eine nicht überschaubare Anzahl von Fällen in nicht absehbarer Zukunft Bedeutung hat, hat die Klägerin nicht dargelegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 m. w. N.). - BVerwG, 22.07.2020 - 6 B 9.20
Erstattung von Evakuierungskosten aus Anlass einer Bombenbeseitigung
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Zwischen den beiden Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2020 - 6 B 9.20 - juris Rn. 12 sowie vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 jeweils m. w. N.). - BVerwG, 06.02.1998 - 6 B 17.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Vielmehr hat der Vorsitzende danach lediglich die Rolle eines "Moderators": Er kann sich bei einem verbleibenden Dissens der überzeugenderen Begründung eines der beiden Prüfer anschließen oder einen Mittelwert bestimmen und ist nicht gehalten, ein Einvernehmen der Fachprüfer herbeizuführen; "Benehmen" bedeutet jedenfalls nicht "Einvernehmen" (zum vergleichbaren § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 KrPflAPrV: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 6 B 17.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 386). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - 14 A 2410/21
Zulassung eines Prüflings zum weiteren Wiederholungsversuch des traumatologischen …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Rn. 7 Die Beschwerde rügt, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 -, dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. Juni 2022 - 14 A 2410/21 - sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 5. Oktober 2021 - 6 A 162/21 - ab. - VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 162/21
Anwesenheitspflicht; Bestimmung der Fachprüfer; Beteiligungs- und Fragerecht; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2023 - 6 B 11.23
Rn. 7 Die Beschwerde rügt, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 -, dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. Juni 2022 - 14 A 2410/21 - sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 5. Oktober 2021 - 6 A 162/21 - ab.
- VGH Bayern, 02.10.2025 - 7 C 24.1595
Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Festsetzung des Streitwerts, …
Nach Nr. 36.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der hier maßgeblichen Fassung aus dem Jahr 2013 wird bei den Berufszugang eröffnenden abschließenden Staatsprüfungen, wozu auch die Staatliche Prüfung für Notfallsanitäter gehört (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2023 - 6 B 11.23 - juris Rn. 17), als Streitwert der Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdienstes, mindestens 15.000 Euro empfohlen.Rn. 5 In Ausübung seines Ermessens bewertet der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt B.v. 29.9.2025 - 7 C 24.1644; B.v. 1.7.2025 - 7 ZB 25.282; B.v. 6.2.2025 - 7 ZB 25.615; B.v. 3.4.2025 - 7 ZB 24.2067; B.v. 19.11.2024 - 7 ZB 23.1834 - jeweils juris) unter Berücksichtigung von Nr. 36.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 den Streitwert eines Rechtsstreits um das Bestehen einer den Berufszugang eröffnenden abschließenden Staatsprüfung mit 15.000 Euro (so beispielsweise auch: BVerwG, B.v. 21.11.2023 - 6 B 11.23 - juris Rn. 17;… OVG Hamburg, B.v. 25.7.2025 - 4 Bf 74/25.Z - juris Rn. 30;… SächsOVG, B.v. 28.12.2021 - 5 E 72/21 - juris Rn. 3;… OVG Berlin-BBg, B.v. 18.1.2016 - 10 L 35.15 - juris Rn. 4).
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Anrechnung von Studienzeiten aufgrund einer vorläufigen Zulassung zu einem Masterstudium
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ZSP-HU,BB § 37; BAföG § 7 Abs. 1a S. 3
Bewilligung von Ausbildungsförderung für das Sommersemester 2019 im Masterstudiengang Psychologie an der Universität Potsdam
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 07.06.2023 - 7 K 2618/19
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2024 - 6 B 11.23
- BVerwG, 15.01.2025 - 5 B 9.24
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