Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.11.2012 - 6 B 12.1386 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Straße; natürliche Betrachtungsweise; Ausdehnung; Übergang zu Platz; Haupterschließungsstraße; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 6 B 12.1386
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung ist der Erlass der letzten Behördenentscheidung, hier also der Erlass des Widerspruchsbescheids vom 13. Juli 2009 (vgl. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/207 m.w.N.).Bei der - hier in Streit stehenden - Erhebung von Vorauszahlungen, die begrifflich immer vor dem Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten erfolgt, ist demnach prognostisch nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung zu bewerten, wie die Ortsstraße sich nach vollständiger Umsetzung des gemeindlichen Bauprogramms insbesondere im Verhältnis zu den sich anschließenden Straßen darstellen wird (vgl. im Einzelnen BayVGH, U.v. 1.6.2011, a.a.O., S. 408 m.w.N.).
Denn ihm wird durch die ausgebaute Straße in Gestalt einer qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit (vgl. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/208 m.w.N.) ein beitragsrelevanter Sondervorteil vermittelt.
Denn auch im Fall einer nur teilweisen Erneuerung oder Verbesserung umfasst das Abrechnungsgebiet sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die ausgebauten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/208; U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl. 2010, 470 m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 6 B 12.1386
Denn auch im Fall einer nur teilweisen Erneuerung oder Verbesserung umfasst das Abrechnungsgebiet sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die ausgebauten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/208; U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl. 2010, 470 m.w.N.).Da die Baumaßnahme, für die die Beklagte die Vorauszahlungen verlangt, sich auf weit mehr als ein Viertel der gesamten Straßenlänge erstreckt, stellt sie die Beitragsfähigkeit nicht in Frage (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 a.a.O. S. 471).
- VGH Bayern, 08.04.2010 - 6 ZB 09.2308
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Einrichtung; Hauptstraße; Stichstraße; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 6 B 12.1386
Haben Straßen aber unterschiedliche Verkehrsfunktion, die zu unterschiedlichen Gemeindeanteilen führt, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung zwingend um zwei selbständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als eine Anlage erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2626 - juris ; B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris ). - VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 10.866
Straßenausbaubeitrag; Verteilung des beitragsfähigen Aufwands; Gemeindeanteil; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 6 B 12.1386
Lediglich "daneben", gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.866 - juris m.w.N.).
- VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 16.00916
Artzuschlag für ein Grundstück bei der Berechnung eines Straßenausbaubeitrags
Dort werde auf zwei Entscheidungen des BayVGH (6 ZB 13.577 und 6 B 12.1386) verwiesen.Diese Regelung entspreche dem Differenzierungsgebot und der Rechtsprechung, wonach der Begriff der gewerblichen Nutzung weit auszulegen sei (BayVGH v. 29.11.2012, 6 B 12.1386).
Davon ausgehend ist der Begriff "Gewerbe" im Sinne einer grundstücksbezogenen Artzuschlagsregelung weit auszulegen, so dass darunter auch solche Grundstücksnutzungen fallen, die typischerweise auf einen erhöhten Ziel- und Quellverkehr abstellen und deshalb eine intensivere Inanspruchnahme der Ortsstraße verursachen, wie das z. B. bei Grundstücken mit Praxen von Ärzten, Anwälten oder Architekten der Fall ist (vgl. z. B. BayVGH v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 m. w. N. - juris).
- VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577
Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit); …
Deshalb sind außer den Grundstücken, die "typische" gewerbliche (und industrielle) Bauten aufweisen, auch solche Grundstücke im Sinn der Artzuschlagsregelung "gewerblich genutzt", auf denen eine Tätigkeit ausgeübt wird, die typischerweise auf einen Besucherverkehr abstellt und deshalb eine intensivere Inanspruchnahme einer Ortsstraße verursacht (BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 - juris Rn. 33 m.w.N.). - VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16
Straßenbeitrag
Die Auslegung des Begriff "Gewerbe" im Sinne einer grundstücksbezogenen Artzuschlagsbestimmung, die sich an dem vom Vorteilsprinzip begründeten Differenzierungsgebot zu orientieren hat, ist grundsätzlich weiter als der entsprechende Begriff im Gewerbe- bzw. im Gewerbesteuerrecht und umfasst darüber hinaus auch solche Grundstücke als "gewerblich genutzt", auf denen eine Tätigkeit ausgeübt wird, die typischerweise auf einen Besucherverkehr abstellt und deshalb eine intensivere Inanspruchnahme einer Anbaustraße verursacht, wie das etwa bei Grundstücken mit Praxen von Ärzten, Anwälten und Architekten der Fall ist (…Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2017 , § 8 Rn. 469/470, mit Hinweis auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. November 2012 - 6 B 12.1386 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2000 - 6 A 11659/99 -, und BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85/86 -, KStZ 1988, 51; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Januar 2013 - 5 A 1636/12 -, NVwZ-RR 2013, 510 = DÖV 2013, 486 = GemHH 2013, 117, wonach ein Grundstück, auf dem ein Hotel betrieben wird, seine Einordnung als gewerblich genutzt im Sinne eines straßenausbaubeitragsrechtlichen, grundstücksbezogenen Artzuschlags nicht allein dadurch verliert, das der Betrieb teilweise in Form von Boardinghäusern stattfindet).
- VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651
Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig
In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 - juris Rn. 29;… B. v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960 - juris Rn. 5) ist geklärt, dass bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. - VGH Bayern, 24.07.2013 - 6 BV 11.1818
Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; natürliche …
Bei der - hier in Streit stehenden - Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB, die begrifflich immer vor dem Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten erfolgt, ist demnach prognostisch nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung zu bewerten, wie die Anbaustraße sich nach vollständiger Umsetzung des gemeindlichen Bauprogramms insbesondere im Verhältnis zu den sich anschließenden Straßen darstellen wird (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 - juris Rn. 16, 20 zur Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag). - VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026
Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung …
Rn. 40 In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 - juris Rn. 29;… B.v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960 - juris Rn. 5) ist geklärt, dass bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. - VG München, 19.11.2013 - M 2 K 13.1527
Straßenausbaubeitrag; Wirksamkeit der Satzung; Bestimmtheit (einheitliche …
Rn. 24 In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 - juris Rn. 29;… B.v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960 - juris Rn. 5) ist geklärt, dass bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt.
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