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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3878
BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80 (https://dejure.org/1981,3878)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1981 - 6 B 137.80 (https://dejure.org/1981,3878)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - 6 B 137.80 (https://dejure.org/1981,3878)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Es war von den Prozeßbevollmächtigten des Klägers ohne weiteres zu verlangen, daß sie den auf Seite 3 der Beschwerdeschrift gemeinten Beschluß nicht nur mit dem Aktenzeichen 6 C 95.74, sondern mit dem Datum vom 12. November 1974, dem vollständigen Aktenzeichen BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 und möglichst auch der Fundstelle (DokBer. aus dem Bundesverwaltungsgericht Teil A 1975, 91) bezeichnen sowie zu dem Aktenzeichen 6 C 50.74 (S. 4 und 6 der Beschwerdeschrift) auch das Datum des Urteils vom 4. Dezember 1974 (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83) und zu dem Aktenzeichen 6 C 18.73 (S. 6 unten der Beschwerdeschrift) auch das Urteilsdatum vom 25. Januar 1974 (BVerwGE 44, 313) angeben.

    Der Senat hat vielmehr in seinem erwähnten grundsätzlichen Urteil vom 25. Januar 1974 (BVerwGE 44, 313 [321 f.]) dargetan, daß die Bereitschaft eines Wehrpflichtigen zur Teilnahme an kriegerischen Verteidigungsmaßnahmen nur dann dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht entgegensteht, wenn sich die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen Angriff auf Leib oder Leben des Klägers oder eines anderen schutzwürdigen Opfers in einer aktuell zugespitzten Situation richten würde.

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Zu diesem Zweck hat der Beschwerdeführer diese Entscheidungen nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle genau zu benennen (vgl. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] sowie Beschluß vom 20. Februar 1964 - BVerwG 4 CB 10.64 - [DVBl. 1964, 402]).
  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Bereitschaft des Klägers, sich "an einer Widerstandsbewegung mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu beteiligen", stehe der Annahme einer unbedingten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG entgegen, steht vielmehr im Einklang mit dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92) und weicht in ihren tragenden rechtlichen Erwägungen auch nicht von den offenbar mit der Beschwerde gemeinten Entscheidungen des beschließenden Senats ab.
  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Es war von den Prozeßbevollmächtigten des Klägers ohne weiteres zu verlangen, daß sie den auf Seite 3 der Beschwerdeschrift gemeinten Beschluß nicht nur mit dem Aktenzeichen 6 C 95.74, sondern mit dem Datum vom 12. November 1974, dem vollständigen Aktenzeichen BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 und möglichst auch der Fundstelle (DokBer. aus dem Bundesverwaltungsgericht Teil A 1975, 91) bezeichnen sowie zu dem Aktenzeichen 6 C 50.74 (S. 4 und 6 der Beschwerdeschrift) auch das Datum des Urteils vom 4. Dezember 1974 (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83) und zu dem Aktenzeichen 6 C 18.73 (S. 6 unten der Beschwerdeschrift) auch das Urteilsdatum vom 25. Januar 1974 (BVerwGE 44, 313) angeben.
  • BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Es war von den Prozeßbevollmächtigten des Klägers ohne weiteres zu verlangen, daß sie den auf Seite 3 der Beschwerdeschrift gemeinten Beschluß nicht nur mit dem Aktenzeichen 6 C 95.74, sondern mit dem Datum vom 12. November 1974, dem vollständigen Aktenzeichen BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 und möglichst auch der Fundstelle (DokBer. aus dem Bundesverwaltungsgericht Teil A 1975, 91) bezeichnen sowie zu dem Aktenzeichen 6 C 50.74 (S. 4 und 6 der Beschwerdeschrift) auch das Datum des Urteils vom 4. Dezember 1974 (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83) und zu dem Aktenzeichen 6 C 18.73 (S. 6 unten der Beschwerdeschrift) auch das Urteilsdatum vom 25. Januar 1974 (BVerwGE 44, 313) angeben.
  • BVerwG, 20.02.1964 - IV CB 10.64
    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Zu diesem Zweck hat der Beschwerdeführer diese Entscheidungen nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle genau zu benennen (vgl. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] sowie Beschluß vom 20. Februar 1964 - BVerwG 4 CB 10.64 - [DVBl. 1964, 402]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75

    Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Zu der von ihm angesprochenen Beteiligung an einer Widerstandsbewegung mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen ist auf das Urteil des Senats vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 33.75 - hinzuweisen; danach schließt sowohl die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur Teilnahme an einem Bürgerkrieg als auch seine Bereitschaft zur Teilnahme an der Tötung eines Tyrannen und an den gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzungen, die oft die Folge eines solchen Attentats sein werden, die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus.
  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Soweit die Beschwerde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG) geltend macht, kann sie ebenfalls keinen Erfolg haben, da die Fragen, die mit der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zu kriegerischen Abwehrhandlungen und zur Mitwirkung in einer Bürgerkriegs Situation zusammenhängen, durch die erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt sind (vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 1980 - BVerwG 6 B 77.80 - und 8. September 1980 - BVerwG 6 CB 76.80 -).
  • BVerwG, 08.09.1980 - 6 CB 76.80

    Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer Terminsverlegung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
    Soweit die Beschwerde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG) geltend macht, kann sie ebenfalls keinen Erfolg haben, da die Fragen, die mit der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zu kriegerischen Abwehrhandlungen und zur Mitwirkung in einer Bürgerkriegs Situation zusammenhängen, durch die erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt sind (vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 1980 - BVerwG 6 B 77.80 - und 8. September 1980 - BVerwG 6 CB 76.80 -).
  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 B 83.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die Ansicht, eine solche Bereitschaft stehe einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entgegen, steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang (vgl. insbesondere Urteil von 19. März 1976 - BVerwG 6 C 33.75 - und Beschluß vom 23. Januar 1981 - BVerwG 6 B 137.80 -).
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