Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 14.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts bei Vernehmung eines Zeugens; Zurückstellung vom Wehrdienst bei Fortführung des elterlichen Betriebs mit zeitlicher Verzögerung; Differenzierung Fortführung und Neugründung i.R.d. § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 Wehrpflichtgesetz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 15.10.2002 - RN 4 K 02.23
- BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 14.03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 14.03
Soweit mit dem Beschwerdevorbringen sinngemäß ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) vorgebracht wird, müsste substantiiert dargelegt worden sein, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin hätte entweder dargelegt werden müssen, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26). - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 14.03
Soweit mit dem Beschwerdevorbringen sinngemäß ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) vorgebracht wird, müsste substantiiert dargelegt worden sein, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin hätte entweder dargelegt werden müssen, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26). - BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82
Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit - …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 14.03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 6) liege bei einer Neugründung eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte aber nur dann vor, wenn der Wehrpflichtige die beabsichtigte Gründung des Betriebes im Hinblick auf seine bevorstehende Heranziehung zum Wehrdienst nicht ohne besondere Härte hätte unterlassen bzw. verschieben können; solche unaufschiebbaren Gründe seien aber nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen worden.
- OVG Niedersachsen, 11.06.2026 - 5 ME 39/26
Vorläufiger Rechtsschutz eines Soldaten gegen seine Entlassung aus der Bundeswehr …
Es genügt daher nicht, die Aktualität des truppenärztlichen Gutachtens pauschal zu bestreiten und eine gesundheitliche Besserung der Betroffenen ohne qualifizierte ärztliche Gegenäußerung lediglich zu behaupten, um die Aussagekraft des truppenärztlichen Gutachtens zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.5.2003 - BVerwG 6 B 14.03 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 23.9.2003 - BVerwG 6 B 27.03 -, juris Rn. 5). - BVerwG, 10.01.2005 - 6 B 79.04
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung
In keiner Weise wird dargelegt, inwiefern der Rechtsstreit zur Klärung einer bislang in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch ungeklärten Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Zurückstellung wegen besonderer Härte zwecks Weiterführung eines Gewerbebetriebes (m.w.N. Beschluss vom 22. Mai 2003 - BVerwG 6 B 14.03 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 205) beitragen könnte.
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