Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.2004 - 6 B 14.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen hinsichtlich der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorschriften über die Besetzung eines Zwölfergremiums - Anwendbarkeit des Entscheidungsvorrangs der Bundesprüfstelle für Konflikte des Jugendschutzes auf Konflikte mit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - 20 A 1524/03
- BVerwG, 04.03.2004 - 6 B 14.04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2004 - 6 B 14.04
Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.). - BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92
Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2, …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2004 - 6 B 14.04
Das Oberverwaltungsgericht hat auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, nach der der Vorgang der "eigentlichen Abwägung" der Belange des Jugendschutzes und der verfassungsrechtlich gewährleisteten Kunstfreiheit mit dem Ziel der Herstellung praktischer Konkordanz durch die Bundesprüfstelle einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 7 C 20.92 - BVerwGE 91, 211 ). - BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
Auszug aus BVerwG, 04.03.2004 - 6 B 14.04
Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung beschäftigt hat, muss sich die Beschwerdebegründung mit Blick auf das Gebot der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage mit der Auffassung des Berufungsgerichts auseinander setzen (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2003 - BVerwG 6 B 58.03 - Umdruck S. 4; Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ). - BVerwG, 01.10.2003 - 6 B 58.03
Nutzung derselben Frequenz nach Verlagerung des Senderstandortes in ein anderes …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2004 - 6 B 14.04
Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung beschäftigt hat, muss sich die Beschwerdebegründung mit Blick auf das Gebot der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage mit der Auffassung des Berufungsgerichts auseinander setzen (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2003 - BVerwG 6 B 58.03 - Umdruck S. 4; Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ).
- BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06
Missbrauch einer Marktstellung durch Verwendung von Preselection-Auftragsdaten - …
Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung beschäftigt hat, muss sich die Beschwerdebegründung mit der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung auseinander setzen (vgl. Beschluss vom 4. März 2004 - BVerwG 6 B 14.04 - Umdruck S. 3; Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ). - BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 21.12
Anknüpfung der nach § 7 Abs. 1 HärteV zu bestimmenden Leistungshöhe an den …
Rn. 7 Darüber hinaus legt die Beschwerde eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch deshalb nicht hinreichend dar, weil sie sich nicht genügend mit der vom Oberverwaltungsgericht vertretenen Rechtsauffassung auseinandersetzt (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 4. März 2004 - BVerwG 6 B 14.04 - Umdruck S. 3; Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ). - BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 38.12
Zurückweisung einer auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung gestützten …
Rn. 4 Hierzu legt die Beschwerde aber weder hinreichend dar, dass sich eine dieser Fragen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Würdigung und der tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts in einem Revisionsverfahren entscheidungserheblich stellen wird, noch setzt sie sich in genügender Weise mit der dem angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung auseinander (vgl. zu den diesbezüglichen Darlegungsanforderungen etwa Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 und vom 4. März 2004 - BVerwG 6 B 14.04 - Umdruck S. 3).
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